Gestern jährte sich der #Todestag von Bruder #AchidiJohn zum 18. mal. #RIP
Der gewaltsame Folter-Tod von Bruder Achidi John weist viele Parallelen zum Tod von Bruder Tonou-Mbobda auf. Achidi wurde am 8.12.2001 am Morgen durch Zivilfahnder in St. Georg festgenommen und zur Brechmittel-Folter in die Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf verbracht.
Hier einige Quellen zum Vergleichen der Faktenlagen, handelnden Personen und staatlichen Vertuschungsstrategien:
>>Dort sollte er “zum Zweck der Beweissicherung” zum Erbrechen gebracht werden. Aus Angst vor dem, was an ihm vollzogen werden sollte, brach Achidi John schon beim Anblick des Behandlungsraums zusammen. Die Polizisten schleiften in den Raum. Er wehrte gegen die Einnahme des Brechmittels und schrie: “I will die, I will die!”. Daraufhin drückten mehrere Beamte den gefesselten Achidi John fest auf den Boden des Untersuchungsraumes. Zweimal schlug der Versuch, ihm stochernd eine Magensonde einzuführen, fehl. Beim dritten Mal gelang es der Ärztin Ute Lockemann, die Sonde durch die Nase einzuführen. Doch währenddessen verkrampfte sich sein Körper, ernässte ein und blieb reglos liegen.
„Eigentlich keine ungewöhnliche Reaktion“,verharmloste der Leiter des Institutes, Professor Klaus Püschel, später die Situation: Die Ärztin hatte ihn mindestens einige Minuten liegen lassen, ohne Wiederbelebungsversuche zu unternehmen. Sie deutet dies als “Simulation”. Es dauerte noch mehrere Minuten, bevor zunächst eine Studentin stutzig wurde, und dann die Ärztin Rettungsmaßnahmen einleitete.<<
(Quelle: http://akl-hamburg.de/…/%ef%bb%bfvor-10-jahren-tod-durch-b…/)
Anmerkung: Prof. Dr. Ute Lockemann ist heute Oberärztin an der Rechtsmedizin am UKE unter Prof. Dr. Klaus Püschel
+++++
>>Schon Anfang der 90er- Jahre hatten Hamburgs Drogenfahnder und Staatsanwaltschaft über den Einsatz von Brechmitteln zur Beweissicherung diskutiert, die Expertenmeinung von Prof. Klaus Püschel eingeholt. Am 22. August 1991 hatte dieser unmissverständlich erklärt, es dürfe beim Verdacht des Schmuggels von Drogen im Körper keinesfalls ein Erbrechen erzwungen werden.
Zitat Püschel: „Es besteht beim Erbrechen eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefährdung z.B. durch Verletzung der Speiseröhre oder Einatmung von Erbrochenem.“
Im Sommer 2001 dann der Sinneswandel des Gerichtsmediziners. Als der damalige Innensenator Olaf Scholz (SPD) die Felle davon schwimmen sah, setzte er kurzerhand die Schill’sche Forderung nach einer härteren Drogenbekämpfung inklusive Brechmitteln um. Und der einstige Bedenkenträger Püschel leistet seitdem tatkräftig Unterstützung.
Indes wächst die Zahl der Stimmen derer, die ein Ende zumindest der gewaltsamen Verabreichung des mexikanischen Kaktussirups Ipecacuanha fordern. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery spricht Klartext: „Der Senat muss aufhören, Menschen mit Gewalt umzubringen.“<<
(Quelle: MoPo vom Todestag am 12.12.01 https://www.mopo.de/uke-arzt-lehnte-das-brechmittel-frueher…)
++++++
>>„Unmittelbarer Zwang heißt: Er wird von Polizeibeamten auf den Stuhl gedrückt, der Kopf wird festgehalten, das Brechmittel wird an die Lippen gehalten. Wenn der Beschuldigte sich weigerte zu trinken, wurde in einigen Fällen das Mittel mit der Sonde durch die Nase in den Magen eingeführt“, sagt Professor Klaus Püschel, Leiter der Hamburger Gerichtsmedizin.
„Die Verabreichung von Brechmittel“, so Püschel, „ist medizinisch nicht gefährlich. Ich würde es auch meinen Kindern geben, falls die Drogen genommen hätten.“
Der 23-jährige Nigerianer Achidi John wehrte sich verzweifelt gegen das Einführen der Sonde, warf sich laut Zeugenaussagen auf den Boden und rief auf Englisch: „Ich werde sterben, ich werde sterben.“ Die Ärztin, eine Mitarbeiterin von Professor Püschel, legte trotzdem die Magensonde. Der Mann starb. „Er hatte eine Herzkrankheit, die wir bei einer normalen Untersuchung gar nicht hätten diagnostizieren können“, sagt Püschel.<<
(Quelle: https://www.hinzundkunzt.de/das-ende-der-brechmittel-ara/)
+++++++
>>Strafrechtlich wurde die Hamburger Rechtsmedizinerin Ute Lockemann nie zur Rechenschaft gezogen. Die Obduktion hatte ergeben, dass John an einem Hirntod aufgrund von Sauerstoffmangels gestorben ist, der durch einen Herzstillstand verursacht wurde. Die Rechtsmediziner attestierten dem Toten einen Herzfehler.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Vorermittlungsverfahren ein. Und auch ein Klageerzwingungsverfahren, das die Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke für die Angehörigen angestrengt hatte, bleib erfolglos, trotz der Ächtung des Brechmitteleinsatzes durch den EGMR.<<
(Quelle: https://taz.de/Brechmitteleinsatz-in-Hamburg/!5143440/)
+++++++
>>Achidi Johns Tod sei wegen einer bestehenden Herzerkrankung „schicksalhaft“ gewesen, begründete die zuständige Staatsanwaltschaft in Hamburg später ihre Entscheidung, keine Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aufzunehmen. Johns Eltern strengten ein Erzwingungsverfahren an. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Staatsanwaltschaft den Beteiligten, ohne sie anzuhören, einfach unter dem Motto „denn sie wissen nicht, was sie tun“, einen entlastenden „Verbotsirrtum“ zugestand. „Eine ebenso absurde wie konstruierte Unterstellung“, meint Rechtsanwalt Martin Klingner, der mit dem Fall befasst war. „Juristisch ist so ein Vorgehen nicht erklärbar. Hier fehlte schlichtweg der politische Wille, tätig zu werden.“<<
(Quelle: https://www.hintergrund.de/…/denn-sie-wissen-nicht-was-sie…/)
+++++++
>>Dass der Eindruck habe entstehen können, beim Einsatz von Brechmitteln handele es sich um eine „alltäglich anzuwendende abschreckende Strafe statt um notwendige Beweissicherung“, das ertrage er nicht. So begründete der Leiter des Hamburger Landeskriminalamtes am 16. Januar 2002 das Rücktrittsgesuch an seinen Vorgesetzten. Wenige Tage zuvor war der 19-jährige Achidi John an den Folgen eines solchen Brechmitteleinsatzes gestorben.
Folter zur Sicherung von Beweismitteln?
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass der zwangsweise Brechmitteleinsatz zur Erlangung von Beweismitteln in Form von verschluckten Drogenportionen in vielerlei Hinsicht rechtswidrig ist: Die Voraussetzungen des § 81a Absatz 1 StPO liegen nicht vor. Weder kann festgestellt werden, dass eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens über die Untersuchungsdauer hinaus ausgeschlossen ist. Schon gar nicht kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass der Brechmitteleinsatz gesundheitlich unbedenklich sei – insbesondere dann nicht, wenn das Mittel mithilfe einer Magensonde gewaltsam eingeflößt wird. In Betracht käme die Verabreichung eines Brechmittels allenfalls dann, wenn es tatsächlich freiwillig geschluckt würde. Weigert sich der Betroffene, so ist der Brechmitteleinsatz ausnahmslos unzulässig.
„Beweismittel unter Qualen aus einem Körper zu holen, hat etwas von Folter“, sagt Bernd Kalvelage von der Hamburger Ärzteopposition.[28] Und mit einer solchen rechtsethischen Bewertung liegt der Mediziner vermutlich noch ein wenig näher am Kern der hier behandelten Problematik als die zitierten juristischen Ausführungen.<<
(Quelle: https://www.cilip.de/…/etwas-von-folter-toedlicher-brechm…/…)