Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

EN – PDF_Oury Jalloh was tortured, murdered and burned to death by German police officers!

DE – PDF_Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert ermordet und verbrannt!

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeirevieres am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und damit wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann.

Nach fast 17 Jahren ist damit nun endgültig wissenschaftlich bewiesen, dass die Täter-Opfer-Umkehr der sog. „Selbstentzündungshypothese“ von Polizei, Justiz und Politik eine haltlose Verschwörungstheorie war und ist. Kein tatsächliches Beweismittel sprach jemals direkt dafür, aber viele direkt und indirekt dagegen. Ihre offenkundige Funktion bestand darin, die Täter*innen zu schützen und der Familie, den Angehörigen und Freund*innen, aber auch der Öffentlichkeit die Wahrheit über einen Mord vorzuenthalten. Die bis heute faktisch unbelegte Feuerlegung durch Oury Jalloh selbst ist eine nachweisliche Vorfestlegung der Ermittlungsbehörden, ohne die ihre Unterlassungen, Manipulationen und Vertuschungen in den bisherigen Ermittlungsverfahren im Fall überhaupt erst einen „Sinn“ ergeben. So waren es nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte, die alle wesentlichen und heute bekannten Fakten des Falles ermittelt haben, sondern das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die diese Fakten in 5 unabhängigen Gutachten und gemeinsam mit den Rechtsanwält*innen der Familie offengelegt und nachgewiesen hat.

Das erste von der Initiative unabhängig beauftragte Gutachten war eine Zweitautopsie im März 2005 mit Durchführung einer von der Staatsanwaltschaft Dessau auf Antrag der Familie rechtswidrig verweigerten CT-Röntgenuntersuchung des Leichnams von Oury Jalloh. Dabei wurde u.a. ein Nasenbeinbruch festgestellt, der in einer späteren Untersuchung noch eine gewichtige Rolle spielen sollte.

Im ersten Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dessau wurden die nur wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagten Polizeibeamten 2008 freigesprochen, obwohl der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff selbst deren offensichtliche Lügen angeprangert, aber nichts dagegen unternommen hatte. Nach erfolgreicher Berufung gegen dieses Urteil vor dem BGH im Jahre 2010, fand ab 2011 ein zweites Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Magdeburg statt, bei dem das am Tatort nicht gefundene, aber 3 Tage später angeblich in einer Brandschutttüte gefundene Feuerzeug auf Antrag der Familie erstmals spurentechnisch untersucht wurde. Das Ergebnis: keinerlei Spuren vom Tatort – nicht von Oury Jalloh, nicht von seiner Kleidung, nicht von der Matratze – dafür aber ausschließlich tatortfremde Fasern, Tierhaare und die DNA eines männlichen Europäers! Als dann der daraufhin gestellte Antrag der Familie auf ein (bisher noch nie durchgeführtes!) umfängliches Brandgutachten abgelehnt wurde und das Gericht stattdessen eine Einstellung des Verfahrens wegen „Unaufklärbarkeit“ und angeblich fehlendem öffentlichen Interesse vorschlug, war klar, dass der Fall unter keinen Umständen aufgeklärt werden sollte. Das war der Moment, in dem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh entschied, die vollständige Aufklärung der Todesumstände selbst in die Hände zu nehmen. Das Magdeburger Gericht verurteilte den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas Schubert 2012 schließlich zu einer Geldstrafe von 10.800€ wegen unterlassener Hilfeleistung und begründete im Urteil, dass es von einer Feuerlegung durch Oury Jalloh selbst „überzeugt“ sei, obwohl ihm nachweislich gar kein Zündmittel dafür zur Verfügung gestanden haben kann.

Für das erste Brandgutachten fragte die Initiative bei verschiedenen deutschen Brandexperten nach, die jedoch allesamt absagten, sobald sie den Namen Oury Jalloh hörten. Da Brandsachverständige ihre Aufträge von Gerichten erhalten, war keiner von ihnen bereit, in einem gerichtlich offensichtlich unerwünschten Fall tätig zu werden. Schließlich fand die Initiative Maksim Smirnou – einen Brandexperten in Irland, der die verschiedenen Brandversuche mit und ohne verschiedene Brandbeschleuniger in verschiedenen Mengen und einem toten Schweine-Dummy in einem mit der Todeszelle Nr. 5 vergleichbar großen Raum durchführte. Seine Ergebnisse wurden am 12. November 2013 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt: Feuerfeste Matratzen brennen ohne Brandbeschleuniger nicht selbständig ab und ein vergleichbares Brandbild entstand erst unter Verwendung von 5 Litern Benzin (https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/brandgutachten/).

Im zweiten Schritt beauftragte die Initiative dann ein internationales Team von Principal Forensic Services UK mit den britischen Brandforensiker*innen Emma Jane Wilson und Iain Peck, dem kanadischen Rechtsmediziner Dr. Alfredo E. Walker sowie dem Toxikologen Mike Scott-Ham mit einer Analyse der vorliegenden Aktenlage zu den staatsanwaltlichen und gerichtlichen Ermittlungen. Die Forensikexpert*innen stellten alle für ihre jeweiligen Fachgebiete fest, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mangelhaft, einseitig, nicht im Einklang mit wissenschaftlichen Standards und die aufgestellten Hypothesen und „Überzeugungen“ nicht nachvollziehbar sind. Der Toxikologe schloss eine immer wieder behauptete Mischintoxikation durch illegalisierte Drogen und darüber hinaus eine gezielte komplexe Handlungsfähigkeit des Opfers bei dem vorliegend erheblichen Alkoholpegel im Leichenblut aus. Der Rechtsmediziner bemängelte eine auffällig lückenhafte und zum Teil falsch beschriftete Fotodokumentation der behaupteten makroskopischen Befunde der Leichenschau sowie das unerklärlich zerstörerische Brandbild und die Brandforensiker*innen monierten eine völlig unzureichende Tatortermittlung, bei der weder unmittelbar ein Brandsachverständiger eingeschaltet, bei dem auffälligen Brandbild nicht unmittelbar vor Ort nach Brandbeschleunigern gesucht, Teile des Brandschuttes und die rechte Handfessel einfach entsorgt wurden und ein Feuerzeug angeblich „übersehen“ worden sein soll, obwohl diverse Kleinstteile, wie z.B. ein Reißverschluss-Zipper aufgelistet waren ohne jedoch nachvollziehbar zu dokumentieren, wo genau diese aufgefunden worden waren. Insgesamt seien eine Brandlegung und das Erreichen des zerstörerischen Brandbildes nur mit Hilfe eines Feuerzeuges eher unwahrscheinlich und das erst später „aufgetauchte“ Feuerzeug ohne Spuren vom Tatort kann nicht das unterstellte „Tatwerkzeug“ sein. (https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2015/10/12/pressekonferenz-am-27-10-2015-in-berlin/)

Die durch diese beiden Gutachten und die öffentliche Berichterstattung dazu erheblich unter Druck geratene Staatsanwaltschaft Dessau beauftragte daraufhin das sog. Institut für Brand- und Löschforschung Sachsen und den Schweizer Forensiker Dr. Kurt Zollinger mit der Durchführung eines ersten eigenen vollständigen Brandversuches, welcher am 18. August 2016 ohne vorherige Bekanntgabe der technischen Details an die Rechtsvertreterinnen der Familie in Dippoldiswalde durchgeführt wurde. Trotz eines äußerst fragwürdigen Versuchsaufbaues, der in wesentlichen Punkten nicht mit der Tatortsituation in der Todeszelle Nr. 5 am 7. Januar 2005 übereinstimmte, kamen die Gutachter letztlich zu dem gleichen Ergebnis wie die zuvor von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh beauftragten unabhängigen Gutachten: „Zwischen den Sachverständigen der Brandexpertise und der Medizin bestand Einigkeit darüber, dass auch unter Einbeziehung der neuen Ergebnisse vom bisherigen Ablauf des Todesgeschehens von Oury Jalloh nicht mehr ausgegangenen werden kann. Das heißt, die Theorie der Selbstanzündung erschien nicht mehr Gegenstand des Möglichen.“ (https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/oury-jalloh-110.html)

Daraufhin informierte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dessau Anfang April 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg darüber, dass er aufgrund der Ergebnisse des hauseigenen Gutachtens die Einleitung eines Mordermittlungsverfahrens gegen 2 namentlich benannte Polizeibeamt*innen für begründet erachte und entsprechend der Strafanzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt befürwortet. Die Generalstaatsanwaltschaft entzog ihm daraufhin das Ermittlungsverfahren und übergab es Anfang Juni zur „Prüfung“ an die Staatsanwaltschaft Halle, welche es nach nur 3-monatiger formeller Aktendurchsicht (der interne Abschlussbericht datierte bereits auf den 30. August 2017) und ohne Befragung der zuletzt beteiligten Gutachter am 12. Oktober 2017 offiziell einstellte. Die kurz darauf zur Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Halle berufene OStÄ Heike Geyer führt in der Einstellungsverfügung aus: Es habe „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Beteiligung Dritter“ an der Brandlegung gegeben und betont ausdrücklich die angeblich „widerstreitenden, sich teils wechselseitig ausschließenden Darlegungen“ der Sachverständigen – „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen keinen Anfangsverdacht“.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg begrüßte diese Einstellung anstandslos und begründete diese im folgenden Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Naumburg im Kern mit der „Überzeugung“ der Landesgerichtes Magdeburg, dass sich Oury Jalloh ohne ein am Tatort aufgefundenes Feuerzeug und entgegen aller vorgebrachten gutachterlichen Stellungnahmen selbst angezündet haben „muss“.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisiert daraufhin die Gründung einer „Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh“, welche sich am Wochenende des 27./28. Februar 2018 in Berlin konstituiert und gemeinsam mit der Initiative ein radiologisches Fachgutachten zur CT-Untersuchung an Oury Jallohs Leiche an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität in Auftrag gibt. Am 18. Oktober 2019 stellt Prof. Dr. Boris Bodelle in seiner radiologischen Neubegutachtung der CT-Aufnahmen der unabhängigen Zweitautopsie aus dem Jahre 2005 im eigenen Hause fest: “Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.”

Das neue Gutachten wurde umgehend in das anhängige Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Naumburg eingeführt, von den dort zuständigen Richter*innen des Ersten Strafsenates jedoch vernachlässigt. Der OLG-Strafsenat verwarf am 23. Oktober 2019 den Klageerzwingungsantrag aus „formellen Gründen“ und weil er inhaltlich „unbegründet“ sei ab, da ja bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4. Dezember 2018 „zu Recht verneint hat“.

Das aktuelle, fünfte und vorerst letzte unabhängige Gutachten stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh nun am 3. November 2021 vor. Dabei hatte der britische Brandforensiker Iain Peck von Principal Forensic Services UK seine Erkenntnisse aus seiner Analyse der Ermittlungsakten und Kritik an den bisherigen Branduntersuchungen berücksichtigend, einen originalgetreuen Zellennachbau mit detailgetreuer Rekonstruktion der Gegebenheiten in der Todeszelle Nr. 5 nachbauen und einrichten lassen. Ein eigens aus einer Skelettnachbildung mit Einlage von Schweineorganen, Auflage von Schweinefleisch und kompletter und mit verdünnter Schweinehaut umnähter Körper-Dummy wurde dabei erstmals auf einer übergroßen feuerfesten Matratze 4-Punkt-fixiert und verschiedenen Brandszenarien mit und ohne Brandbeschleunigern unterworfen. Im Ergebnis dieser Brandversuche ist es nach Ansicht des Gutachters “höchstwahrscheinlich, dass am 7. Januar 2005 eine Menge einer flüchtigen entzündbaren Flüssigkeit wie Benzin über Herrn Jalloh gegossen und absichtlich entzündet wurde”. Darüber hinaus hat der Forensiker Peck im Vorfeld Bewegungsversuche mit einer gleichermaßen 4-Punkt fixierten Person auf einer Matratze in Originalgröße durchgeführt, die gezeigt haben, dass Oury Jalloh weder den Bewegungsspielraum noch andere Möglichkeiten hatte, die Matratze selbst anzuzünden. Das Ergebnis des Brandgutachtens zieht damit einen forensischen Schlussstrich unter die unhaltbare, ablenkende, vertuschende und letztlich nur das Opfer kriminalisierende „Selbstentzündungshypothese“ und entzieht dieser endgültig jede realistische Argumentationsgrundlage.

Die unabhängige zivilgesellschaftliche Aufklärungsarbeit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat nicht nur alle wesentlichen Fakten und Belege des Falles akribisch zusammengetragen und nachgewiesen, dass Oury Jalloh am 7. Januar 2005 von deutschen Polizeibeamt*innen ermordet wurde – sie hat damit gleichzeitig auch das Verhalten der zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichte als systematisch befangen entlarvt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte waren zu keinem Zeitpunkt offen oder unabhängig, sondern immer einseitig fixiert und von der vorformulierten Deutungshoheit der Täter*innen von der angeblichen Selbstentzündung abhängig: So formulierte es der Videograph des LKA schon bevor die eigentliche Tatortarbeit begonnen hatte – so teilte es die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau der Öffentlichkeit ohne wesentliche Ermittlungsgrundlage bereits in ihrer ersten (und gleichzeitig letzten!) Pressekonferenz zum Fall am 15. Februar 2005 mit – so übernahmen es die großen Strafkammern der Landgerichte Dessau 2008 und Magdeburg 2012 trotz nachweislicher Lügen und Falschaussagen der beteiligten Polizeibeamt*innen sowie der Generalbundesanwalt und der BGH 2014 trotz rechtsfehlerhafter Urteilsbegründung und schließlich das OLG Naumburg 2019 trotz des Vorliegens gleich mehrerer gegenteiliger Gutachtenaussagen und allesamt ganz ohne tatsächliche Beweise, die jemals direkt dafür gesprochen hätten…

Wir danken der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh für ihre konsequente und kontinuierliche Hartnäckigkeit im Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit und damit nicht zuletzt für die notwendige Gewissheit, die Grundlage für Aufarbeitung und Heilung in unseren immer wieder (re)traumatisierten Black Communities und Communities of Color in den Europäischen und der weltweiten Diaspora ist. Die Initiative hat bewiesen, dass sich die Behauptung von angeblich „nicht vorhandenen Ermittlungsansätzen“ nicht mehr aufrecht erhalten lässt und sich nur auf die bewusste Verschonung der Täter*innen beziehen kann, die man einfach nicht mit ihren Lügen und Falschaussagen konfrontieren will. Die offizielle Anerkennung durch Justiz und Politik, dass Oury Jalloh ermordet wurde, ist überfällig – wenn der Rechtsstaat trotzdem und weiterhin vor den Mörder*innen in den eigenen Reihen kapitulieren will, dann sollte das auch in aller Öffentlichkeit und genau so zum Ausdruck gebracht werden!

Wir rufen alle Schwarzen und von Rassismus betroffene Menschen dazu auf, die unabhängige zivilgesellschaftliche Aufklärungsarbeit gegen den rechtsstaatlichen Korpsgeist in Polizei, Staatsanwaltschaften, Justiz und Politik zu unterstützen und den Fall noch weiter bekannt zu machen und zu diskutieren! Desgleichen fordern wir die nicht betroffene Mehrheitsgesellschaft dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsstaatlichkeit in Deutschland keine hohle, privilegierte und rassistische Überlegenheutsphrase bleibt!

Kommt am 7. Januar 2022 vor das Mörderhaus des Polizeirevieres Dessau um den 17. Todestag von Bruder Oury Jalloh zu einem besonderen Tag der Aufmerksamkeit und des Gedenkens an den Mord an ihm zu machen:

OURY JALLOH – Das war MORD!

Wir sehen uns also spätestens am 7. Januar 2022 in Dessau beim Gedenken an Bruder Oury Jalloh!

BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence