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Presseerklärung zur Selbstbefassung des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, den 20. August 2020

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Bruder Tonou Mbobda wurde am 21. April 2019 von 3 Sicherheitsmitarbeitern des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) vor der Klinik für Psychiatrie gewaltsam zu Tode fixiert. Zum Zeitpunkt seiner Tötung war ein Antrag auf richterliche Anordnung weder eingereicht, noch bestätigt. Der Sicherheitsdienst soll von einer angeblich bis heute nicht identifizierbaren Krankenschwester angefordert worden. Nach Angeben aller Augenzeugen und Beteiligten Bruder saß Tonou Mbobda friedlich auf einer Bank vor dem Kliniksgebäude und rauchte ruhig eine Zigarette, als er von den Securities bedrängt und angegriffen wurde … Bruder Tonou Mbobda hatte sich freiwillig zur Behandlung ins UKE begeben und die angebotene Medikation wegen einer zuvor aufgetretenen allergischen Reaktion abgelehnt. Er suchte Hilfe und wurde getötet. Er wurde nur 34 Jahre alt.

Bruder Tonou Mbobda wurde Opfer eines Zwangspsychiatriesystems, dass Menschen immer wieder Medikamente gegen ihren ausdrücklichen Willen zwangsverabreichen will und dazu allzu oft körperliche Gewalt anwendet, die leider überproportional häufig zu vermeidbaren Todesfällen führt. Psychisch belastete Menschen in Krisensituationen werden zudem auch überdurchschnittlich Opfer tödlicher Polizeigewalt.

Waren wir bisher nur über die unerklärliche Verschleppung der Ermittlungen empört, sind wir nun bestürzt und verständnislos darüber, dass im Fall der hier vorliegenden gewaltsamen Tötung eines Menschen ein ordentliches Gerichtsverfahren mit klärenden Befragungen aller Beteiligten und Zeugen von allen Seiten nicht nur ausbleiben, sondern offenbar ganz und gar unterbunden werden soll.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Anklageerhebung ist für uns als betroffene Black Community weder angemessen, noch nachvollziehbar. Die Verweigerung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens zum gewaltsamen Tod eines Schwarzen Bruders verstärkt unsere Trauer um ihn und lässt die vielen offenen Fragen, warum er so hat sterben müssen und wie es überhaupt dazu kommen konnte, weiterhin unbeantwortet. Bruder Tonou Mbobda hat niemals in seinem Leben und trotz seiner Erkrankung niemals auch nur einen Menschen angegriffen oder verletzt. Die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen steht in einer strukturellen Reihe der systematischen Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit, wenn die Todesopfer staatlicher und institutioneller Gewalt Schwarze Schwestern und Brüder sind. Diese Entscheidung ist erneute Beweisführung für die institutionsübergreifende Wertlosigkeit Schwarzer Leben hier in Deutschland, die von offizieller Hand immer wieder frei von Strafverfolgung getötet werden dürfen.

Dabei folgen die juristischen Begründungen für die Befreiung der Täter*innen von angemessener Strafverfolgung selbst auch immer wieder einem stereotypen Muster aus rassistischen Zuschreibungen und Täter-Opfer-Umkehr. Die Verantwortung für tödliche Konsequenzen exekutiver Eskalationen wird regelmäßig den Toten selbst in die Schuhe geschoben. Sämtliche Verletzungen und Missachtungen gesetzlicher Vorgaben – im vorliegenden Fall die Missachtung des richterlichen Vorbehalt bei Zwangsmaßnahmen – und institutioneller Richtlinien durch die Täter*innen – hier am UKE die S3-Richtlinie der DPPGN zur Vermeidung von Zwang – weder berücksichtigt, noch benannt und sowieso regelmäßig einfach nicht verfolgt.

Nach der Einstellung der Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge z.N. unseres Bruders Tonou Mbobda wurden der zuständige Oberstaatsanwalt Lars Mahnke, der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Prof. Burkhard Göke, der Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE Prof Jürgen Gallinat sowie ein zuständiger Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst am UKE (Klinik Logistik & Engineering GmbH) zur Fortsetzung der Beratungen zur Klärung der Umstände des Todes von William Tonou Mbobda am UKE des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft eingeladen.

OStA Mahnke begründete seine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit einem angeblichen „Mangel an Beweisen“ durch widerstrebende Aussagen der „Lagerzeug*innen“ der Patient*innen der UKE-Psychiatrie einerseits und der Täter*innen und Angestellten des UKE andererseits, einem „rechtfertigenden Notstand“ bei angeblicher „Eigen- und Fremdgefährdung“ des bzw. durch den Getöteten sowie einer „Lebensrettungsabsicht“ bei den ursächlichen Tötungshandlungen.

Im vorliegenden Falle werden sämtliche Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Zwangsbehandlung und der Körperverletzung sowie die Verstöße gegen die medizinischen Leitlinien durch ein „Notwehr“-Konstrukt ausgehebelt, dass sich ausschließlich aus den subjektiven Zuschreibungen der Täter*innen ableitet und weder als Eigen- noch als Fremdgefährdung objektivieren lässt. Der zuständige OStA Lars Mahnke begründet die fast 1,5-jährige Verschleppung des Ermittlungsverfahrens mit einer angeblich „aufwendigen Aussageanalyse der Lagerzeugen“, deren Ergebnis darin bestehe, dass die Zeug*innenaussagen von Patient*innen (und einer Passantin!) als unglaubwürdig abqualifiziert werden mussten, während er ausgerechnet den Aussagen der Täter*innen und Angestellten des UKE eine Objektivität und Professionalität bescheinigt, die den zynischen Charakter von Täter*innen-Justiz trägt. Mahnke müht sich anzumerken, dass sich die Patient*innen untereinander ausgetauscht und Zeitungsberichte gelesen hätten. Die im UKE selbst abgehaltenen Krisenkonferenzen der Klinik für Psychiatrie mit allen Mitarbeiter*innen und die Einwirkung derselben auf die Patient*innen fanden dagegen weder Eingang in seine Ermittlungserkenntnisse, noch in deren Wertung. Trotz der ausdrücklich betonten „Schwierigkeiten“ mit den unterschiedlichen Zeug*innenaussagen, hielt es Mahnke für nicht erforderlich, selbst eigene Vernehmungen zur Abklärung der bestehenden Differenzen durchzuführen.

Die Rechtsbeistände der Familie haben Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg eingelegt und werden diese begründen, sobald ihnen die bisher nur unvollständigen Ermittlungsakten vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Wir rufen deswegen deutschlandweit unsere Black Communities und Menschen Afrikanischer Herkunft sowie unsere Unterstützer*innen aus der deutschen Zivilgesellschaft dazu auf, unsere Kampagne #JusticeForMbobda und deren Proteste nach Kräften zu unterstützen, um weiter für Gerechtigkeit, Aufklärung und Verantwortung für den Tod unseres Bruders Tonou Mbobda zu kämpfen.

Wir fordern und organisieren unabhängige zivilgesellschaftliche Untersuchungen, da weder in der verantwortlichen Institution UKE, noch bei den Strafverfolgungsbehörden oder den zuständigen politischen Behörden ein erkennbares und angemessenes Aufklärungsinteresse besteht. Wir fordern ein Ende der zwangspsychiatrischen Gewaltpraxis und eine institutionelle und gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den historischen Kontinuitäten und strukturellen Wirkmechanismen von institutionellem Rassismus in staatlichen Behörden und Einrichtungen. Das System der todbringenden Ignoranz durch Weiße Deutungshoheiten über Schwarze Leben muss endlich beendet werden – und zwar heute und nicht erst morgen!

Die nächste Protestkundgebung ist am 30. August 2020 von 16-19 Uhr auf dem Rathausmarkt geplant.

#NoJUSTICE – #NoPEACE

#TouchONE – #TouchALL

Kontakt: black_community_hamburg@riseup.net

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