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Wissenschaftsausschuss zu Tonou Mbobda – Teil 3

 
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„Alles richtig gemacht“ – das Töten Schwarzer Menschen in Hamburg wird politisch abgesegnet
 
Am Dienstag, den 10.11.2020 hat der Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft seine „Klärung der Umstände des Todes von William Tonou-Mbobda am 26. April 2019 am Universitätskrankenhaus Eppendorf“ abgeschlossen und sich dabei – genauso wie der zuständige Staatsanwalt Mahnke – durchgängig und ausschließlich auf die Schutzbehauptungen der Verantwortlichen des UKE gestützt:
 
Prof. Gallinat – Leiter der UKE-Psychiatrie – stellte die Täter*innenperspektive abschließend klar: die tödliche Zwangsfixierung von Bruder Tonou Mbobda durch Securities des UKE im Beisein von Krankenpfleger*innen der Klinik sei gar keine medizinische Maßnahme gewesen und demzufolge hätte auch keine ärztliche Aufsichtspflicht bestanden. Kontakt zur Familie hätte man aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht aufgenommen, aber im Fall der Tötung von Bruder Tonou Mbobda hatte man ja laut Pressemitteilung „alles richtig gemacht“. Obwohl man im UKE niemals rassistisch war oder sein könnte, hat man im Juni 2020 eigens eine „Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus“ installiert. Diese präsentierte sich zwar bei diesem letzten Ausschusstermin, trug jedoch nichts Konkretes zum vorliegenden Fall Tonou Mbobda bei.
 
Staatsanwalt Mahnke argumentierte sich am Ende seiner Befragung mit der Vermeidung einer möglichen Freiheitsstrafe von (mindestens) 3 Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge in Grund und Boden, ganz so als ob das Abwenden dieses möglichen Strafmaßes wichtiger wäre, als die Schuldfrage in diesem Tötungsdelikt gerichtlich umfassend aufzuklären. Die gleich reihenweisen Rechts- und Richtlinienverletzungen der UKE-Securities interpretierte Mahnke kurzerhand in eine „Notwehr in Lebensrettungsabsicht“ um – dem besonders zu schützenden Patienten unterstellte er hierzu die Rolle des „Aggressors“ und machte ihn so für den gewaltsam erlittenen Tod selbst verantwortlich. Grundlage seiner Argumentation waren die Zeug*innenaussagen der Täter und verantwortlichen Mitarbeiter*innen des UKE – Zeug*innenaussagen von Patient*innen und einer Passantin verwarf der Staatsanwalt vermittels einer abenteuerlich menschenverachtenden „Lagerzeugen“-Theorie.
 
Unsere einschlägigen Erfahrungen haben sich leider trotz kritischer Nachfragen von Ausschussteilnehmer*innen der Fraktion Die LINKE und teilweise auch aus der Fraktion Grüne Hamburg wieder einmal und erneut bestätigt – der gewaltsame, institutionelle Tod Schwarzer Menschen ist gerne „tragisch“ aber immer unververmeidlich und muss auch in jedem Falle straffrei bleiben. Kritische Fragen werden entweder ignoriert oder zynisch vom Tisch gewischt, die Perspektive der Familie bleibt ungehört und die der BLACK COMMUNITY unerwünscht.
 
Rassismus ist und wirkt systemisch – hier wurde einmal mehr demonstriert, wie er ausgeführt, verleugnet und unter den Teppich gekehrt wird. Die Opfer werden stigmatisiert, diffamiert und kriminalisiert – die Täter*innen als Opfer dargestellt, ihr tödliches Handeln gerechtfertigt und sie von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Den Hinterbliebenen wird damit ihr Recht auf Aufklärung und Wiedergutmachung verweigert – und die Täter*innen im rassistischen Status quo gestärkt.
 
Unser Kampf für Aufklärung – Gerechtigkeit – Anerkennung – Veränderung geht weiter!
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EN
„Everything done was right“ – the killing of Black people in Hamburg is again politically sanctioned
 
On Tuesday, November 10, 2020, the Science Committee of the Hamburg Parliament concluded its „Clarification of the circumstances of the death of William Tonou-Mbobda on April 26, 2019, at the University Hospital Eppendorf“, basing itself – just like the responsible Public Prosecutor Mahnke – consistently and exclusively on the protective assertions of those responsible at the UKE:
 
Prof. Gallinat – head of UKE psychiatry – finally clarified the perspective of the perpetrators: the deadly forced fixation of Brother Tonou Mbobda by securities of the UKE in the presence of nurses of the hospital was not a medical measure at all and therefore there was no need of medical supervision by doctors. Contact with the family had not yet been made due to the ongoing proceedings, but in the case of the killing of Brother Tonou Mbobda, according to the press release, „everything had been done right“ anyways. Although the UKE has never been or could never be racist, in June 2020 a special „Commissioner for Migration, Integration and Anti-Racism“ was installed. This representative presented herself now at this last committee meeting but did not contribute anything concrete concerning the case of Tonou Mbobda.
 
Prosecutor Mahnke argued cynically at the end of his questioning that a possible prison sentence of (at least) 3 years for bodily injury resulting in death in the ground had to be avoided, as if averting a possible sentence was more important than comprehensively clarifying the question of guilt in this homicide in front of a court. Denying any accountability, Mahnke reinterpreted the series of violations of law and guidelines of UKE-Securities as „self-defense with the intention of saving life“ and accused the patient who in his psychotic state should have been particularly protected of being the „aggressor“ and thus held him responsible for his own violent death. The basis of his argumentation were the testimonies of the perpetrators and responsible employees of the UKE – testimonies of patients and a passer-by were rejected by the public prosecutor by means of an ableistic and demeaning „encampment witness“ theory.
 
Our relevant experiences have unfortunately and once again been confirmed despite critical inquiries from committee members of the parliamentary group The LEFT and partly also from the Green Party in Hamburg – the violent, institutional death of Black people is sometimes „tragic“ but always unavoidable and must remain in impunity by any means possible. Critical questions are either ignored or cynically wiped off the table, the perspective of the family remains unheard and that of BLACK COMMUNITY undesirable.
 
Racism is and appears systemic – here it was demonstrated once again how it is carried out, denied and swept under the carpet. The victims are stigmatized, defamed and criminalized – the perpetrators are presented as victims, their deadly actions are justified and they are acquitted of any accountability. The surviving dependents are denied their right to clarification and reparation – and the perpetrators are strengthened in a generally racist status quo.
 
Our fight for clarification – justice – accountability – transformation continues!
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FR – Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)
 
„Tout ce qui a été fait était juste“ – le meurtre de Noirs à Hambourg est de nouveau sanctionné politiquement
 
Le mardi 10 novembre 2020, la commission des sciences du Parlement de Hambourg a conclu son „éclaircissement des circonstances de la mort de William Tonou-Mbobda le 26 avril 2019 à l’hôpital universitaire d’Eppendorf“, en se basant – tout comme le procureur Mahnke – de manière cohérente et exclusive sur les affirmations protectrices des responsables de l’UKE :
 
Le professeur Gallinat – chef du service de psychiatrie de l’UKE – a finalement clarifié le point de vue des auteurs : la fixation forcée et mortelle du frère Tonou Mbobda par des titres de l’UKE en présence d’infirmières de l’hôpital n’était pas du tout une mesure médicale et il n’y avait donc pas besoin de surveillance médicale par des médecins. Le contact avec la famille n’a pas encore été établi en raison de la procédure en cours, mais dans le cas du meurtre de frère Tonou Mbobda, selon le communiqué de presse, „tout a été fait correctement“ de toute façon. Bien que l’UKE n’ait jamais été ou ne pourrait jamais être raciste, en juin 2020, un „commissaire spécial pour la migration, l’intégration et la lutte contre le racisme“ a été installé. Cette représentante se présente maintenant à cette dernière réunion de la commission mais n’apporte rien de concret concernant le cas de Tonou Mbobda.
 
Le procureur Mahnke a soutenu cyniquement à la fin de son interrogatoire qu’il fallait éviter une éventuelle peine d’emprisonnement de (au moins) 3 ans pour les dommages corporels ayant entraîné la mort dans le sol, comme si éviter une éventuelle peine était plus important que de clarifier de manière exhaustive la question de la culpabilité dans cet homicide devant un tribunal. Niant toute responsabilité, Mahnke a réinterprété la série de violations de la loi et des directives de l’UKE-Securities comme de la „légitime défense avec l’intention de sauver la vie“ et a accusé le patient qui, dans son état psychotique, aurait dû être particulièrement protégé d’être „l’agresseur“ et l’a donc tenu pour responsable de sa propre mort violente. La base de son argumentation était les témoignages des auteurs et des employés responsables de l’UKE – les témoignages des patients et d’un passant ont été rejetés par le procureur public au moyen d’une théorie de „témoin de camp“ habile et humiliante.
 
Nos expériences pertinentes ont malheureusement et une fois de plus été confirmées malgré les enquêtes critiques des membres de la commission du groupe parlementaire The LEFT et en partie aussi du parti des Verts à Hambourg – la mort violente et institutionnelle des Noirs est parfois „tragique“ mais toujours inévitable et doit rester impunie par tous les moyens possibles. Les questions cruciales sont soit ignorées, soit cyniquement effacées de la table, la perspective de la famille reste ignorée et celle de la COMMUNAUTÉ NOIRE est indésirable.
 
Le racisme est et semble systémique – ici, il a été démontré une fois de plus comment il est pratiqué, nié et balayé sous le tapis. Les victimes sont stigmatisées, diffamées et criminalisées – les auteurs sont présentés comme des victimes, leurs actions meurtrières sont justifiées et ils sont acquittés de toute responsabilité. Les personnes à charge survivantes se voient refuser leur droit à des explications et à des réparations – et les auteurs sont renforcés dans un statu quo généralement raciste.
 
Notre combat pour la clarification – la justice – la responsabilité – la transformation continue !

Presseerklärung zur Selbstbefassung des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, den 20. August 2020

PM als PDF zum Download

Bruder Tonou Mbobda wurde am 21. April 2019 von 3 Sicherheitsmitarbeitern des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) vor der Klinik für Psychiatrie gewaltsam zu Tode fixiert. Zum Zeitpunkt seiner Tötung war ein Antrag auf richterliche Anordnung weder eingereicht, noch bestätigt. Der Sicherheitsdienst soll von einer angeblich bis heute nicht identifizierbaren Krankenschwester angefordert worden. Nach Angeben aller Augenzeugen und Beteiligten Bruder saß Tonou Mbobda friedlich auf einer Bank vor dem Kliniksgebäude und rauchte ruhig eine Zigarette, als er von den Securities bedrängt und angegriffen wurde … Bruder Tonou Mbobda hatte sich freiwillig zur Behandlung ins UKE begeben und die angebotene Medikation wegen einer zuvor aufgetretenen allergischen Reaktion abgelehnt. Er suchte Hilfe und wurde getötet. Er wurde nur 34 Jahre alt.

Bruder Tonou Mbobda wurde Opfer eines Zwangspsychiatriesystems, dass Menschen immer wieder Medikamente gegen ihren ausdrücklichen Willen zwangsverabreichen will und dazu allzu oft körperliche Gewalt anwendet, die leider überproportional häufig zu vermeidbaren Todesfällen führt. Psychisch belastete Menschen in Krisensituationen werden zudem auch überdurchschnittlich Opfer tödlicher Polizeigewalt.

Waren wir bisher nur über die unerklärliche Verschleppung der Ermittlungen empört, sind wir nun bestürzt und verständnislos darüber, dass im Fall der hier vorliegenden gewaltsamen Tötung eines Menschen ein ordentliches Gerichtsverfahren mit klärenden Befragungen aller Beteiligten und Zeugen von allen Seiten nicht nur ausbleiben, sondern offenbar ganz und gar unterbunden werden soll.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Anklageerhebung ist für uns als betroffene Black Community weder angemessen, noch nachvollziehbar. Die Verweigerung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens zum gewaltsamen Tod eines Schwarzen Bruders verstärkt unsere Trauer um ihn und lässt die vielen offenen Fragen, warum er so hat sterben müssen und wie es überhaupt dazu kommen konnte, weiterhin unbeantwortet. Bruder Tonou Mbobda hat niemals in seinem Leben und trotz seiner Erkrankung niemals auch nur einen Menschen angegriffen oder verletzt. Die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen steht in einer strukturellen Reihe der systematischen Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit, wenn die Todesopfer staatlicher und institutioneller Gewalt Schwarze Schwestern und Brüder sind. Diese Entscheidung ist erneute Beweisführung für die institutionsübergreifende Wertlosigkeit Schwarzer Leben hier in Deutschland, die von offizieller Hand immer wieder frei von Strafverfolgung getötet werden dürfen.

Dabei folgen die juristischen Begründungen für die Befreiung der Täter*innen von angemessener Strafverfolgung selbst auch immer wieder einem stereotypen Muster aus rassistischen Zuschreibungen und Täter-Opfer-Umkehr. Die Verantwortung für tödliche Konsequenzen exekutiver Eskalationen wird regelmäßig den Toten selbst in die Schuhe geschoben. Sämtliche Verletzungen und Missachtungen gesetzlicher Vorgaben – im vorliegenden Fall die Missachtung des richterlichen Vorbehalt bei Zwangsmaßnahmen – und institutioneller Richtlinien durch die Täter*innen – hier am UKE die S3-Richtlinie der DPPGN zur Vermeidung von Zwang – weder berücksichtigt, noch benannt und sowieso regelmäßig einfach nicht verfolgt.

Nach der Einstellung der Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge z.N. unseres Bruders Tonou Mbobda wurden der zuständige Oberstaatsanwalt Lars Mahnke, der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Prof. Burkhard Göke, der Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE Prof Jürgen Gallinat sowie ein zuständiger Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst am UKE (Klinik Logistik & Engineering GmbH) zur Fortsetzung der Beratungen zur Klärung der Umstände des Todes von William Tonou Mbobda am UKE des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft eingeladen.

OStA Mahnke begründete seine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit einem angeblichen „Mangel an Beweisen“ durch widerstrebende Aussagen der „Lagerzeug*innen“ der Patient*innen der UKE-Psychiatrie einerseits und der Täter*innen und Angestellten des UKE andererseits, einem „rechtfertigenden Notstand“ bei angeblicher „Eigen- und Fremdgefährdung“ des bzw. durch den Getöteten sowie einer „Lebensrettungsabsicht“ bei den ursächlichen Tötungshandlungen.

Im vorliegenden Falle werden sämtliche Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Zwangsbehandlung und der Körperverletzung sowie die Verstöße gegen die medizinischen Leitlinien durch ein „Notwehr“-Konstrukt ausgehebelt, dass sich ausschließlich aus den subjektiven Zuschreibungen der Täter*innen ableitet und weder als Eigen- noch als Fremdgefährdung objektivieren lässt. Der zuständige OStA Lars Mahnke begründet die fast 1,5-jährige Verschleppung des Ermittlungsverfahrens mit einer angeblich „aufwendigen Aussageanalyse der Lagerzeugen“, deren Ergebnis darin bestehe, dass die Zeug*innenaussagen von Patient*innen (und einer Passantin!) als unglaubwürdig abqualifiziert werden mussten, während er ausgerechnet den Aussagen der Täter*innen und Angestellten des UKE eine Objektivität und Professionalität bescheinigt, die den zynischen Charakter von Täter*innen-Justiz trägt. Mahnke müht sich anzumerken, dass sich die Patient*innen untereinander ausgetauscht und Zeitungsberichte gelesen hätten. Die im UKE selbst abgehaltenen Krisenkonferenzen der Klinik für Psychiatrie mit allen Mitarbeiter*innen und die Einwirkung derselben auf die Patient*innen fanden dagegen weder Eingang in seine Ermittlungserkenntnisse, noch in deren Wertung. Trotz der ausdrücklich betonten „Schwierigkeiten“ mit den unterschiedlichen Zeug*innenaussagen, hielt es Mahnke für nicht erforderlich, selbst eigene Vernehmungen zur Abklärung der bestehenden Differenzen durchzuführen.

Die Rechtsbeistände der Familie haben Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg eingelegt und werden diese begründen, sobald ihnen die bisher nur unvollständigen Ermittlungsakten vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Wir rufen deswegen deutschlandweit unsere Black Communities und Menschen Afrikanischer Herkunft sowie unsere Unterstützer*innen aus der deutschen Zivilgesellschaft dazu auf, unsere Kampagne #JusticeForMbobda und deren Proteste nach Kräften zu unterstützen, um weiter für Gerechtigkeit, Aufklärung und Verantwortung für den Tod unseres Bruders Tonou Mbobda zu kämpfen.

Wir fordern und organisieren unabhängige zivilgesellschaftliche Untersuchungen, da weder in der verantwortlichen Institution UKE, noch bei den Strafverfolgungsbehörden oder den zuständigen politischen Behörden ein erkennbares und angemessenes Aufklärungsinteresse besteht. Wir fordern ein Ende der zwangspsychiatrischen Gewaltpraxis und eine institutionelle und gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den historischen Kontinuitäten und strukturellen Wirkmechanismen von institutionellem Rassismus in staatlichen Behörden und Einrichtungen. Das System der todbringenden Ignoranz durch Weiße Deutungshoheiten über Schwarze Leben muss endlich beendet werden – und zwar heute und nicht erst morgen!

Die nächste Protestkundgebung ist am 30. August 2020 von 16-19 Uhr auf dem Rathausmarkt geplant.

#NoJUSTICE – #NoPEACE

#TouchONE – #TouchALL

Kontakt: black_community_hamburg@riseup.net

Sista Oloruntoyin – mobil: +49157–85508102

Brother Mwayemudza – mobil: +49176–99621504