GERECHTIGKEIT FÜR VALÉRIE ! – 2. Todestag

Unsere Stimme gegen rassistische Vernachlässigungen im Gesundheitswesen!

Vor mittlerweile 2 Jahren verstarb die erst 7-jährige Valérie Iyobor aus Uelzen nach einem nicht diagnostizierten Blinddarmdurchbruch an einer generalisierten Sepsis. Trotz ihrer dring-lichen Vorstellung bei einer Kinderärztin am Vormittag des 21.3.22 im MVZ am Hammerstein-platz musste sie noch am gleichen Tag sterben, weil die dortige Kinderärztin trotz der Klagen über starke Bauchschmerzen lediglich von einem banalen „Magen-Darm-Infekt“ ausging.

Die Kinderärztin schickte Valérie und ihre Mutter mit der Empfehlung nach Hause, genügend Wasser zu trinken und Bananen zu essen…

Am Nachmittag verschlechterte sich der Zustand der kleinen Valérie dann allerdings der-maßen, dass die Mutter den Rettungsdienst informieren musste – Valérie’s Kreislauf brach dann aber bereits auf dem Weg in das Krankenhaus zusammen und sie konnte nicht mehr reanimiert werden.

Wir solidarisieren uns mit Valérie’s Familie und insbesondere mit ihrer Mutter Jennifer Iyobor in der Forderung nach Klärung der Umstände, die zu diesem tragischen Verlust geführt haben:

  • Warum hat die Kinderärztin die Beschwerden von Valérie nicht ernst genommen?
  • Warum hat sie eine akute Blinddarmentzündung – die häufigste chirurgische Erkrankung im Kindesalter(!) – nicht einmal in Erwägung gezogen?
  • Warum hat sie für einen Ausschluss einer möglichen Blinddarmentzündung wesentliche Untersuchungen nicht durchgeführt?
  • Warum hat sie eine umgehende Vorstellung im Krankenhaus zur Durchführung von weiteren Untersuchungen unterlassen?
  • Warum hat sie – genauso wenig wie die Geschäftsführung des MVZ, der Unternehmensgruppe oder der Stiftung Leben leben – bis heute keinen Kontakt zur Familie aufgenommen und persönlich Anteilnahme zum Ausdruck gebracht?

Ein solches Verhalten ist Teil eines strukturellen Systems, in dem Fehler nicht anerkannt, Mitgefühl nicht persönlich ausgesprochen und Verantwortung nicht übernommen werden sollen. So stellte sich der Geschäftsführer Jörn Dieterich nach Veröffentlichung des Sach-verhaltes dann 2 Wochen später in der Lokalpresse bedingungslos hinter diese Kinderärztin und zeigte sich „überzeugt davon, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat“ . Die Stiftung schrieb auf der Homepage unter „Aktuelles“ am 9.4.22 zwar „Unser ganzes Mitgefühl gilt der Mutter und ihrem kleinen Bruder!“ – war jedoch bis heute weder gewillt, noch in der Lage, dies auch gegenüber der betroffenen Familie persönlich auszudrücken oder etwa zur Beerdigung zu kondolieren. Trotzdem forderte sie als Kernbotschaft am Ende des besagten Beitrages und im Angesicht der in der Überschrift als Titel gewählten „Berichterstattung“ über das Unternehmen „um einen respektvollen und fairen Umgang aller daran beteiligten und/oder betroffenen Personen!“ .

Was am 21.3.22 geschehen ist, ist nach dem bisherigen Stand unserer Erkenntnisse eigentlich nur durch die Nachlässigkeit einer ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzung zu erklären. Denn durch diese Ärztin wurden grundlegende Untersuchungen zum Ausschluss einer Blind-darmentzündung wie z.B. eine Temperaturmessung oder Laboruntersuchungen des Blutes unterlassen und die Erhebung der Krankengeschichte einschließlich der körperlichen Untersuchung nur sehr oberflächlich durchgeführt.

Mit Gleichgültigkeit im Umgang mit ihren Schmerzen, Erkrankungen und Symptomen sehen sich Menschen afrikanischer Abstammung im deutschen Gesundheitswesen leider noch zu häufig konfrontiert. Und diese Gleichgültigkeit ist eben auch Teil von strukturellem Rassismus, der im vorliegenden Fall durch verantwortungslose Nachlässigkeit zum Ausdruck kommt. Die Benennung dieses Rassismus‘ ist ausdrücklich keine Unterstellung einer mutwilligen Verlet-zungsabsicht, sondern die der Nachlässigkeit gegenüber einer Schwarzen Familie. Die unter-schwellige „Annahme“, dass Schwarze Menschen Schmerz „besser“ aushalten könnten oder wahlweise zur Übertreibung neigen, ist z.B. ein solches weit verbreitetes Vorurteil. Wenn der Geschäftsführer des MVZ also am 9.4.2022 gegenüber der Allgemeinen Zeitung aus Uelzen `persönlich gekränkt´ zum Ausdruck gebracht hat: „Den Rassismus-Vorwurf weise ich ent-schieden zurück. Es ist seit jeher Grundphilosophie von ,Leben leben‘, dass bei uns jeder gleich behandelt wird…“ – bliebe dann eigentlich nur zu hoffen, dass diese Aussage zur Ver-teidigung nicht etwa bedeuten soll, dass alle kleinen Patient*innen dort genauso behandelt werden, wie Valérie!

Wie sonst könnte es wohl verstanden werden, dass die von Valérie beklagten starken Bauch-schmerzen und ihr Wunsch nach einer Schmerzmedikation von der Kinderärztin einfach außer Acht gelassen wurden?

Wie sonst sollte man verstehen wollen, dass ein Kind, das sich noch im Wartezimmer vor Schmerzen den Bauch gehalten hat und nicht ruhig sitzen bleiben konnte, dann nicht sorg-fältig genug untersucht bzw. nicht an ein Krankenhaus zur Klärung der Ursache weiter über-wiesen wurde?

Wir trauern gemeinsam mit der Familie um den Verlust einer kleinen Tochter und einer großen Schwester für ihren kleinen Bruder. Die Fragen der Familie nach dem „Warum“ wurden

bis heute nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat trotz Vorliegens des Obduk-tionsberichtes und eines mehrteiligen Sachverständigengutachtens bis heute keine Anklage erhoben. 2 Jahre und weiterhin andauernde „Ermittlungen“ in einem Fall, in dem alle notwen-digen Beweise längst erhoben worden sind und die Kinderärztin ja zwischenzeitlich weiterhin kleine Patient*innen untersucht und behandelt, ohne sich gerechtfertigt zu haben?

Die Langsamkeit der Ermittlungen ist mit Blick auf die aktuell vorliegende Statistik zur Dauer von Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2022 auch nicht nach-vollziehbar – diese waren nach 1 Jahr zu 98% und nach 2 Jahren zu 99,8% abgeschlossen. Damit steht auch hier die Frage im Raum, welche Faktoren es im vorliegend übersichtlichen Fall rechtfertigen sollen, dass das Ermittlungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen werden konnte?

Wir haben und wir werden Valérie’s Tod nicht einfach so vergessen – und dass wir das nicht

tun, bedeutet auch, dass wir dafür Sorge tragen wollen, dass ihr vermeidbarer Tod nun wenigstens zügig aufgeklärt und dann auch entsprechend ernst genommen wird!

Das sind wir Valérie schuldig!

GERECHTIGKEIT FÜR VALÉRIE

TOUCH ONE ! – TOUCH ALL!