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tonou Mbobda – 6. todestag

6. Todestag von William Tonou-MbobdaWir klagen an!

William Tonou Mbobda wurde am 21.4.2019 vor der Klinik für Psychiatrie am UKE durch Sicherheitsdienst-Mit-arbeiter des UKE-Tochterunternehmens Klinik Logistik & Engineering GmbH durch eine rechts- und regelwidrige Fixierung in Bauchlage getötet. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, umgehend auf die Station zurückzukehren, wobei ihn einer der 3 Securities von hinten an die Schulter fasste. Als Tonou Mbobda aufstand und den Zugriff abweisen wollte, wurde er von den 3 Männern gemeinsam zu Boden gebracht, auf den Bauch gelegt und durch Aufknien auf seinem Rücken so fixiert, dass seine Hände zwangsweise hinter seinem Rücken gefesselt werden konnten.

Tonou Mbobda erlitt hierdurch eine tödliche Herzrhythmusstörung und wurde 6 Tage später für tot erklärt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren mit unsäglichen Begründungen eingestellt – das UKE hat sich bis heute nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigt oder etwa notwendige Auslagen entschädigt.

Deshalb klagen wir an:

  1. Wir klagen die gewalttätigen Sicherheitsmitarbeiter des UKE-Tochterunternehmens Klinik Logistik & Engineering GmbH an, unseren Bruder Tonou-Mbobda am 21. April 2019 gemeinschaftlich getötet zu haben, indem sie seine Arme in Bauchlage auf dem Rücken fixiert und ihn zumindest teilweise durch ihr Körpergewicht zusätzlich beschwert haben. Damit haben sie einen lagebedingten Erstickungstod des Getöteten bedingt vorsätzlich in Kauf genommen.
  2. Wir klagen die verantwortliche Stationsärztin der UKE-Psychiatrie Dr. Ch. Sauer an, die gewalttätige Zwangsunterbringung von Bruder Tonou-Mbobda ohne das Vorliegen eines richterlichen Unterbringungsbeschlusses rechtswidrig angeordnet und im Folgenden nicht ärztlich beaufsichtigt zu haben. Wir klagen sie an, die von Tonou-Mbobda im Verlauf seines freiwilligen stationären Aufenthaltes vorgebrachten Bedenken gegen die Einnahme eines verordneten Medikamentes wegen bekanntermaßen aufgetretener allergischer Reaktionen nicht ernst genommen zu haben. In diesem Zusammenhang hätte auch der traumatische Verlust seines Bruders durch eine allergische Reaktion auf ein Medikament als ein notwendiger Grund für das Anbieten einer alternativen Behandlungsstrategie sein müssen. Zudem klagen wir sie an, den erst bei der späteren rechtsmedizinischen Untersuchung festgestellten, schwerwiegenden angeborenen Herzfehler nicht schon bei einer sorgfältigen Aufnahmeuntersuchung zum Ausschluss möglicher körperlicher Ursachen seiner psychischen Überforderung diagnostiziert zu haben.
  3. Wir klagen die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE an, die Diagnose einer potentiell tödli-chen, angeborenen Herzerkrankung trotz mehrerer pathologischer EKG-Befunde durch Unterlassen einer fachärztlich-kardiologischen Konsultation verhindert und einen zusätzlich niedrigen Kaliumspiegel im Blut des Verstorbenen ignoriert zu haben.
  4. Wir klagen den Ärztlichen Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Prof. Dr. Gallinat an, am 18.8.2020 vor dem Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft am 18.8.2020 falsche Zeugenschaft abgelegt zu haben, indem er behauptete, dass sämtliche EKGs – auch solche aus Vor-aufenthalten und von ande-ren Kliniken „unauffällig“ gewesen seien, obwohl diese bereits durch die maschinelle Auswertung als „pathologische(s) EKG“ gekennzeichnet waren. Zusätzlich behauptete er, dass es sich bei der tödlichen Fixierung zur Ermöglichung der durch die Stationsärztin Ch. Sauer veranlasste Zwangsbehandlung nach § 12 HmbPsychKG angeblich nicht um eine „medizinische Maßnahme“ gehandelt und deswegen auch „kei-ne ärztliche Aufsichtspflicht“ bestanden hätte.
  5. Wir klagen die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE sowie das UKE als Gesamtunternehmen darüber hinaus an, den Hinterbliebenen des in ihrer Verantwortung verstorbenen Tonou-Mbobda zu keiner Zeit psychologische Hilfe angeboten zu haben. Gegenüber den Familienangehörigen erfolgte zu keiner Zeit eine persönlich nachvollziehbare Erklärung darüber, wie und warum ihr Sohn, Bruder und Cousin hat gewaltvoll sterben müssen. Wir klagen an, dass es bis zum heutigen Tag keinerlei persönlich an die Familie gerichtete bzw. überbrachte Mitleidsbekundung der verantwortlichen Klinik oder des UKE gegeben hat.
  6. Wir klagen das UKE an, öffentlich und unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ein stigmatisieren-des Bild vom Verstorbenen als einem ‚aggressiven Kranken‘ gezeichnet zu haben, um die Öffentlichkeit über die eigene Verantwortung für wesentliche Versäumnisse, regelwidriger Gewaltanwendung und für den Tod des Patienten zu täuschen.
  7. Wir klagen die Klinik für Intensivmedizin des UKE an, eine notwendig zeitnahe externe rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation der Verletzungsfolgen der Fixierungsgewalt am 21.4.2019 trotz unseres ausdrücklichen Hinweises unterlassen bzw. erst mehrere Tage verspätet veranlasst zu haben.
  8. Wir klagen das Institut für Rechtsmedizin des UKE an, den Auftrag zur Obduktion in leitender Verant-wortung von Prof. Dr. Klaus Püschel trotz des Vorliegens eines offensichtlichen Interessenskonfliktes durch die Zugehörigkeit zum verantwortlichen Unternehmen UKE angenommen und durchgeführt zu haben. Darüber hinaus klagen wir Herrn Prof. Dr. Klaus Püschel und sein Obduktionsteam an, einen einseitig ausgerichteten Obduktionsbericht unter vollständiger Auslassung der Diskussion eines naheliegenden lagebedingten Erstickungstodes sowie der Sorgfaltspflichtverletzung einer fehlenden Diagnosestellung einer schwerwiegenden Herzkrankheit trotz wiederholt pathologischer EKG-Befunde erstellt zu haben. Diese Unterlassung bestätigt den hier angeklagten Interessenskonflikt sowohl fachlich, als auch faktisch.
  9. Wir klagen die Staatsanwaltschaft Hamburg an, die Ermittlungen im Tötungsdelikt Tonou-Mbobda ohne Erhebung einer Anklage eingestellt zu haben. Wir klagen die Staatsanwaltschaft weiter an, den Auftrag zur Obduktion an das Institut für Rechtsmedizin am UKE vergeben zu haben, obwohl ein Interessenkon-flikt offensichtlich war. Die Beteiligung einer externen Rechtsmedizinerin unter der Leitung von Prof. Dr. Püschel war weder geeignet noch angemessen, diesen Interessenskonflikt zu beseitigen oder unwirksam zu machen.
  10. Wir klagen den ermittlungsführenden Staatsanwalt L. Mahnke an, eine Täter-Opfer-Umkehr unter Ver-nachlässigung der Verstöße gegen die bestehende S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) „Verhinderung von Zwang: Präven-tion und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“, unter Vernachlässigung des Rechtes des Getöteten auf Selbstbestimmung und Selbstverteidigung und durch die unsachliche Unterstellung einer „Lebensrettungsabsicht“ bezüglich der inkompetenten und eskalativen Vorgehensweise der Security-Mit-arbeiter konstruiert zu haben und darüber hinaus in fachlich nicht zu rechtfertigenden Art und Weise die Möglichkeit eines lagebedingten Erstickungstodes ausgeschlossen hat, indem er – ohne eine gutachterli-che Stellungnahme hierzu einzuholen – die sachkundig nicht haltbare Vorbedingung einer hierzu angeb-lich notwendigen Fixierungsdauer von 20-25 Minuten behauptet hat
  11. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen und die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE an, eine effektive Weiterbildung seiner Mitarbeiter*innen zu den Themenbereichen lagebedingter Erstickungstod sowie den Inhalten der S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde „Verhinderung von Zwang“ vom 10.09.2018 unterlassen zu haben. Anders ist sowohl das tödliche Vorgehen der Sicherheitsdienstmitarbeiter am 21.04.2019 gegen unseren Bruder Tonou-Mbobda, als auch die objektiv falschen Einschätzungen von UKE-Mitarbeiter*innen zum angeblich „professionellen“ bzw. „angemessenen“ Vorgehen der Sicher-heitsdienstmitarbeiter nicht zu erklären.
  12. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen an, zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalles keine effektiven und geschützten Meldemöglichkeiten wegen rassistischer oder anderer menschenverachtender Vor-kommnisse etabliert zu haben bzw. ein solches nicht den tatsächlichen Erfordernissen angepasst zu haben.
  13. Darüber hinaus klagen wir das UKE an, keinen verantwortungsvollen Mechanismus im Umgang mit medizinisch bedingten Todesfällen oder Schädigungen für Angehörige bereitgehalten zu haben, da dieser im vorliegenden Falle nachweislich unterblieben ist.
  14. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen an – wenn überhaupt – nur ein rudimentäres Verständnis von interpersonellen und institutionalisierten Wirkmechanismen von Rassismus und darüber hinaus eine absolut unangemessene Fehlerkultur zu haben. Das UKE war weder in der Lage angemessen mit Fehlleistungen im Zusammenhang mit dem Tod unseres Bruders Tonou-Mbobda noch im Umgang mit seinen Hinterbliebenen und Freunden respektvoll und reflektiert umzugehen.

Unsere Forderungen:

Wir fordern das UKE auf, sich bei den Hinterbliebenen in angemessener und persönlicher Art und Weise für den Tod von William Tonou-Mbobda zu entschuldigen und die entstandenen Kosten für Überführung und Beerdigung des Leichnams zu erstatten.

Wir fordern Menschen afrikanischer Herkunft auf, am heutigen Tag gemeinsam mit uns unserem Bruder William Tonou-Mbobda und seiner Familie zu gedenken. Wir fordern Euch auf, die Familie in ihrem Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit mit allen Kräften zu unterstützen und diesen Fall über die Grenzen von Deutschland hinaus und insbesondere in Afrika bekannt zu machen.

Wir fordern die solidarische Zivilgesellschaft in Hamburg und ganz Deutschland auf, die Kämpfe der Black Commu-nities in Deutschland für die Aufklärung von institutionalisierten Morden an Schwarzen und anderweitig rassifi-zierten Menschen anzuerkennen und zu unterstützen. Es ist Aufgabe der deutschen Mehrheitsgesellschaft den in ihr, ihren Behörden und Institutionen systemisch wirkenden Rassismus durch implizite Vorurteile, Racial Profiling, Sondergesetze, Leistungseinschränkungen für Asylsuchende, Ausgrenzung und Illegalisierung und insbesondere auch durch vorurteilsbasierte Behandlung und Rechtsprechungen wirksam entgegen zu treten.

Der gewaltsame Tod von Tonou-Mbobda ist kein Einzelfall!

Dass immer wieder Schwarze Menschen in der Verantwortung oder aufgrund von Verantwortungslosigkeit deut-scher Institutionen und Behörden sterben oder schwer verletzt und benachteiligt werden, ist leider bittere und tägliche Erfahrung in unseren Communities – auch und gerade hier in Hamburg:

2001 verstarb Achidi John am Institut für Rechtsmedizin des UKE – er wurde durch das gewaltsame Einfüllen von Brechmittel in seine Lungen statt seinen Magen durch Frau Prof. Dr. Ute Lockemann getötet …

2014 starb Francis Kwame auf den Straßen Hamburgs, nachdem er den Libyenkrieg 2011, die Flucht über das Mittelmeer und die Hoffnungslosigkeit von Italien überlebt hatte …

2016 starb Yaya Jabbi im Justizvollzug Hahnöversand in Hamburg. Die Gefängnisleitung teilte mit, dass sich Yaya selbst durch Erhängen in der Zelle getötet haben soll, obwohl es noch kurz vorher keinerlei Anzeichen dafür gab…

2017 wird der Ghanaer Obang A.A. von einem Zivilpolizisten angeschossen und und dann bis zum Eintreffen des Krankenwagens nach mehr als 15min ohne jede Hilfeleistung einfach liegengelassen …

2019 stirbt William Tonou-Mbobda aufgrund einer rechtswidrigen, regelwidrigen und unangemessenen Zwangs-fixierung vor der Psychiatrie am UKE …

… und für keinen dieser bekannt gewordenen Toten und die vielen weiteren Verletzten wurde jemals irgendje-mand nachvollziehbar oder angemessen zur Verantwortung gezogen!

Touch ONE – Touch ALL

#JusticeForMbobda

Stop Killing Black People!