Tag Archives: Institutioneller Rassismus

Stellungnahme Mouhamed Lamin Dramé

Stellungnahme

Mouhamed Lamin Dramé

– mit Tränengas und Taser gefoltert und dann von der Dortmunder Polizei erschossen

Der 16-jährige Mouhamed Lamin Dramé war ein unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aus dem Senegal und am 8. August 2022 in einer so außergewöhnlichen Krisensituation, dass er drohte, sich selbst zu verletzen oder gar zu töten. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in einer stationären Unterbringung in einer Jugendwohngruppe der St. Elisabeth Jugendhilfe an der St. Antonius Kirche in der Dortmunder Nordstadt. Kurz zuvor war er auf eigenen Wunsch wegen psychischer Probleme in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden und äußerte sowohl gegenüber seinen Betreuern als auch gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten seine Suizidabsichten. Er verstand nur wenig oder gar kein Deutsch. Seine Muttersprachen waren Wolof und Französisch.

Wir fragen uns also: Wie und in welcher Sprache hat die Polizei eigentlich kommuniziert, um ihn zu beruhigen und seinen Selbstmord zu verhindern?

Mouhamed starb in einem Kugelhagel aus einer Maschinenpistole. Der Schrecken über den Tod eines so jungen Menschen sollte eigentlich die nationalen Schlagzeilen beherrschen, doch ein Großteil der Reaktionen erscheint eher als „Debatte“ oder Rechtfertigung für die Anwendung tödlicher Gewalt, weil Mouhamed ja ein Messer in der Hand gehalten hat.

Wir verurteilen die allgemeine Medienberichterstattung, die den Ablauf der Ereignisse so verzerrt, als ob die Polizeibeamten Mouhamed als letztmögliches Mittel erschießen „mussten“, weil der Einsatz von Reizgas und Tasern „ihn nicht beruhigen konnten“.

Warum gehörten zu den Einsatzkräften in einer suizidalen Krise keine psychologischen oder psychiatrischen Fachkräfte, oder warum warteten die Polizeibeamten nicht auf solche medizinischen Fachkräfte, die sich angemessen um Mouhamed hätten kümmern können, sondern griffen gleich selbst und im ersten Schritt übertrieben gewalttätig ein, wodurch eine ohnehin schon bestehende Krisensituation noch weiter unprofessionell eskaliert wurde?

Wie können Polizeibeamte ernsthaft „versuchen“ wollen, einen Selbstmord mittels eines chemischen Kampfstoffes („Tränengas“) und einer Elektroimpulswaffe (Taser) zu „verhindern“ und „die Lage zu beruhigen“?

Welche Kompetenzen haben eigentlich Polizeibeamt*innen, die in erster Linie für den Umgang mit Patienten in psychisch kritischen Situationen eingesetzt werden? Ist deren so genannte Amtshilfe eine Lizenz zum gewaltsamen Einschreiten oder gar eine Lizenz zum Töten?

Jede*r Mediziner*in würde für fehlerhafte tödliche Behandlungen von Patient*innen zur Rechenschaft gezogen werden – Polizist*innen jedoch haben eine uneingeschränkte Lizenz zum Verletzen und Töten, sanktioniert durch die staatlichen Behörden und Institutionen, durch Politiker*innen sowie die von den Medien einseitig erzeugte öffentliche Meinung. Es fehlt dabei jede kritische Bewertung von fehlender Kompetenz und Erfahrung sowie jede Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht. Während „Spekulationen“ über bekannte Tatsachen moralisch und rechtlich „verboten“ seien, gehört die voreingenommene und unreflektierte Konstruktion von angeblichen „Notwehrsituationen“ zur Normalität des öffentlichen Mediendiskurses über polizeiliche Tötungen und deren juristische Aufarbeitung.

Die Anwendung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Menschen ist jedoch immer ein menschenverachtendes Problem und kann nie und unter keinen Umständen als irgendwie zielführende „Lösung“ angenommen werden!

Unzählige Fälle von Polizeigewalt, rassistisch motivierten Aggressionen und extralegalen Tötungen schutzbedürftiger Menschen durch im Umgang mit psychischen Krisensituationen unzureichend geschulte Polizeibeamte sind ein leider nur allzu bekanntes Phänomen – doch Lernprozesse oder gar eine Fehlerkultur lässt sich in den Behörden leider nirgendwo erkennen. Eher im Gegenteil: der Status Quo ist garantierte Straffreiheit durch alle verfügbaren Mittel und Manipulationen.

Während wir den Verlust von Mouhamed betrauern, teilen wir gleichzeitig auch noch die Trauer, den Schmerz, die Wut und den Kummer über weitere Morde in der jüngsten Vergangenheit:

  1. August – ein 23-jähriger Schwarzer Mann aus Somalia wurde in den frühen Morgenstunden von der Polizei in Frankfurt durch einen Kopfschuss hingerichtet
  2. August – der 48-jährige Jozef Berditchevski, ein stadtbekannter Straßenmusiker russischer Nationalität, wurde in seiner Wohnung von 2 Kölner Zivilpolizisten bei einer Zwangsräumung erschossen
  3. August – ein 39-jähriger Mann in einem offensichtlich psychotischen Zustand wurde von der Polizei Recklinghausen nach Pfeffersprayeinsatz zu Tode fixiert.

Und wir betrauern natürlich auch die vielen schon vorher begangenen Morde an

Kamal Ibrahim – am 3. Oktober 2021 von der Polizei Stade erschossen – 13 Schüsse

Omar K. – erschossen am 28. Mai 2021 von der Hamburger Polizei – 7 Schüsse

Mohamed Idrissi – erschossen am 18. Juni 2020 von der Bremer Polizei – 2 Schüsse

Aman Alizada – erschossen am 17. August 2019 von der Polizei Stade – 5 Schüsse

Adel B. – erschossen am 18. Juni 2019 durch die Polizei Essen – 1 Schuss (durch eine Tür)

Matiullah Jabarkhil – am 13. April 2018 von der Polizei in Fulda erschossen – 12 Schüsse

Diese Liste bedeutet ausdrücklich nicht, dass deutsche Polizeibeamte keine Weißen Menschen in psychischen Krisensituationen erschießen oder anderweitig töten würden – aber sie verdeutlicht eindrücklich, dass die unangemessene und kontraproduktive Exekutionen von verletzlichen Schwarzen Menschen und People of Colour in Krisensituationen durch die Polizei keinerlei rechtliche oder andere institutionelle Konsequenzen haben.

Kein einziger dieser Fälle führte zu strafrechtlichen Anklagen oder auch nur zu einer Disziplinarstrafe für die Beamten. Um künftige Gewaltanwendung zu verhindern und das Vertrauen der Community zu stärken, muss zukünftig Rechenschaft abgelegt werden.

Wir verstehen all diese Fälle als Fälle rassistischer Ungleichbehandlung und rassisch motivierter Brutalität, die tief in unserer institutionellen und systemischen Unterdrückung verwurzelt sind.

Wir verstehen den historischen Kontext und verurteilen die systemische Legalisierung der Entmenschlichung Schwarzen Lebens in deutschen Gesetzen, der deutschen Verwaltung, den deutschen Medien und allgemeinen gesellschaftlichen Praktiken und Verhaltensweisen.

Wir werden nicht zulassen, dass der Tod des 16-jährigen Mouhamed Lamin Dramé umsonst gewesen ist.

Seine Ermordung ist eine ernüchternde Erinnerung an die Notwendigkeit, wieder einmal für den Wert des Schwarzen Lebens in diesem Land kämpfen zu müssen, in dem ein Schwarzes Kind in einer psychischen Krise ungestraft gequält und ermordet werden kann.

Die BLACK COMMUNITY COALITION OF JUSTICE & SELF-DEFENCE fordert alle couragierten zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen auf, schnell und konsequent zu intervenieren, um den Mord an Mouhamed rückhaltlos aufzuklären und seiner trauernden Familie Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Formal fordern wir auch eine gründliche und umfassende Aufarbeitung durch den deutschen Rechtsstaat, wohl wissend, dass wir bisher in allen derartigen Fällen immer wieder schmerzhafte Erfahrungen mit systematischer Rechtsbeugung und Vertuschung machen mussten.

TOUCH ONE  –  TOUCH ALL

Container-Lager Curslack II muss schließen

Hamburg, den 10.7.2022

Notunterkunft Container-Lager Curslacker Neuer Deich muss endlich und SOFORT schließen!

Die Container-Notunterkunft Curslack II, Curslacker Neuer Deich 57 wurde Ende 2012 durch die Stadt Hamburg beschlossen, 2013 mit zunächst 5 zweistöckigen Containerhäusern auf dem Gelände des ehemaligen Bergedorfer Klärwerks errichtet und 2015 um 4 weitere Container-Häuser erweitert. Entsprechend der Beschlusslage und der Wortbedeutung war die „Notunterkunft“ eigentlich nur für eine übergangsweise „behelfsmäßige“ Zwischennutzung vorgesehen, wurde aber immer wieder verlängert. Der ursprüngliche Mietvertrag der Stadt Hamburg für das Gelände war bis 2016 befristet – die primären Mietzeiträume der Container betrugen 18 Monate. Die vermietende Containerfirma CHS-Container aus Bremen vermerkte in ihrem Mietvertrag mit der Betreibergesellschaft „Fördern und Wohnen AöR“ (F&W) hierzu ausdrücklich: „Die Eignung der Container(-anlage) für den geplanten Verwendungszweck kann von uns nicht beurteilt werden; wir übernehmen insofern dafür keine Gewähr.“

Im Frühjahr 2021 verkündete die Sozialbehörde der Stadt dem Bergedorfer Sozialausschuss, die Notunterkunft Ende 2021 schließen zu wollen – stattdessen wurde die Nutzung aber um 2 weitere Jahre bis 2023 verlängert. Anfang des Jahres 2022 (Stichtag: 04.01.2022) lebten nach Angaben der Bezirksverwaltung Bergedorf 262 Personen in der Wohnunterkunft Curslack II. Darunter waren 146 Familien. Von diesen leben 33 Familien bereits länger als 3 Jahre, zumindest 1 Familie bereits 8 Jahre in der Unterkunft.

Die Betreibergesellschaft der „Notunterkunft“ beschreibt das Objekt auf ihrer Homepage vollmundig als „Wohnunterkunft“ und unterschlägt damit mutwillig, dass es sich hierbei nur um eine behelfsmäßige Zwischenlösung handelt, die mit ihren kleinen, schlauchförmigen „Doppelzimmern“ von ca. 2x5m nicht einmal den eigenen Standards für eine angemessene Wohnunterkunft in ihrem Verantwortungsbereich (7,5m2 pro Person) entspricht. Diese Zimmeraufteilung ist aufgrund der Enge schon für Einzelpersonen ungeeignet – für Familien ist sie darüber hinaus unzumutbar. Die engen Zimmer fehlt es über den bloßen Schlafplatz hinaus an individuellem und familiärem Lebensraum. Für den Alltag außerhalb des Betts bleiben nur Küchen, Sanitär-, Verkehrs- und Außenbereiche. Eltern haben keinen Raum für sich, weil sichere Kinderzimmer fehlen.

Continue reading Container-Lager Curslack II muss schließen

World Refugge Day 2022 – Demonstration for Equality of Treatment

 
On this year’s World Refugee Day on June 20, we want to show solidarity especially with African and international refugees that fled the war in Ukraine and are being discriminated against on racial, ethnical or national grounds. They are refugees of the same war, have suffered the same trauma of war and flight from war, had to leave behind their valuables and belongings, their normal lives and achievements – but are treated differently through discrimination and exclusion from temporary protection.
 
We want to advocate for the right to equal treatment of ALL refugees of ALL wars or due to ALL other valid reasons to flee once country of living.
 
Pls read the Statement of the self-organized Refugee group “Africans From Ukraine” here: https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2022/03/29/statement-africansfromua-on-equal-treatment/
 

Continue reading World Refugge Day 2022 – Demonstration for Equality of Treatment

Spendenkampagne: Justice for Valérie – Solidarity for the Family

[DE siehe unten]

Solidarity funds to support Valérie’s family

 
 
It is with deep sadness that we announce the death of Valérie Iyobor on March 21, 2022 in Uelzen, Germany. Seven-year-old Valérie had been experiencing excruciating abdominal pain and started vomiting on Sunday. She was urgently presented to a pediatrician at the Hammersteinplatz Medical Care Center in Uelzen the following day.
However, the pediatrician sent the little girl home  recommending that the worried mother give her bananas to eat and water to drink. That very same day, however, little Valérie’s pain became increasingly unbearable and her condition progressively worsened, prompting her mother to call 112 for an ambulance. She was taken to the hospital and underwent emergency interventions, but unfortunately all efforts to save her life failed. The police informed the mother that the preliminary autopsy revealed the cause of death to be a ruptured appendix.

Continue reading Spendenkampagne: Justice for Valérie – Solidarity for the Family

Offener Brief Afrikanischer und Internationaler Kriegsgeflüchteter aus der Ukraine

WIR SIND AFRIKANISCHE UND INTERNATIONALE STUDENT*INNEN UND GEFLÜCHTETE AUS DEM KRIEG IN DER UKRAINE

Wie Millionen ukrainischer Bürger*innen waren wir gezwungen, aufgrund des Krieges in der Ukraine seit Februar 2022 um unser Leben zu fliehen – wir sind Geflüchtete dieses Krieges und mussten unser Hab und Gut, unsere Häuser und Wohnungen, unser Studium und andere Formen des friedlichen Lebens in der Ukraine sowie unsere Investitionen und Gebühren für unsere zukünftige Ausbildung und Perspektiven zurücklassen – einige von uns wurden von Freund*innen und geliebten Menschen getrennt und einige mussten sogar mit ansehen, wie diese gewaltsam getötet wurden …

Im Gegensatz zu diesen Millionen von ukrainischen Staatsbürger*innen wurden viele von uns während der gesamten Flucht diskriminiert – wir wurden ausgeschlossen und sogar aus den öffentlichen Verkehrsmitteln gedrängt, wir wurden aufgegriffen und in abgelegenen Wäldern ausgesetzt, wir wurden an den Grenzen daran gehindert, das vom Krieg erschütterte Land zu verlassen, ohne Schutz vor den eisigen Temperaturen und einige von uns starben ungeschützt vor der Kälte bei Tag und Nacht. Wir wurden an den EU-Grenzen sofort aufgefordert, in unsere jeweiligen Herkunftsländer zurückzukehren – ohne Rücksicht auf die gegebene Situation und ohne Zugang zu den temporären Geflüchtetenschutzmaßnahmen …

Der EU-Rat verkündete sehr schnell, dass ukrainischen Staatsbürger*innen im Rahmen des vorübergehenden Schutzes für Kriegsgeflüchtete uneingeschränkter Schutz innerhalb des EU-Gebietes gewährt wird, einschließlich des bedingungslosen Zugangs zu sozialer und medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung. Später verkündete derselbe EU-Rat sogar, dass „ALLEN MENSCHEN, die vor dem Krieg fliehen, Schutz und Zugang zur EU, zu Gesundheit, Bildung, Arbeit und Aufenthalt gewährt wird – unabhängig von ihrer Nationalität, Ethnie oder Hautfarbe“ …

Trotz dieser eigentlich eindeutigen Aussage gab es aber sofort Ausgrenzungen von genau diesem bedingungslosen Schutzstatus für Kriegsgeflüchtete, formuliert entlang genau jener Nationalitäten, Ethnien und Hautfarben von ein und denselben Sprecher*innen des EU-Rates für jene Kriegsgeflüchteten, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, bzw. keinen ukrainischen Daueraufenthalt oder Verwandte einer der beiden ersten Kategorien haben …

Was wir fordern:

Gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, den Genfer Konventionen und Protokollen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Verträgen, Erklärungen, Kodizes und Aktionsprogrammen, denen die EU-Länder beigetreten sind

FORDERN WIR SOFORTIGEN SCHUTZ UND GLEICHBEHANDLUNG!

Wir appellieren an die deutsche Regierung, dass die beispielhafte Entscheidung, ALLEN Menschen, die die Ukraine ihre Heimat nennen, sofortigen vorübergehenden Schutz zu gewähren, nun auch in eine Praxis der Gleichbehandlung umgesetzt wird.

Für uns alle ist die Ukraine unsere Heimat und der Mittelpunkt unseres Lebens.

Wir alle haben beträchtliche Mittel und Anstrengungen investiert, um unser Studium oder unsere Lebensweise in der Ukraine zu ermöglichen, und wir alle mussten beträchtliche Werte, Eigentum und Einlagen in der Ungewissheit zurücklassen, dass sie durch Bombenangriffe, Plünderungen oder Notstandsgesetze wahrscheinlich verloren gehen oder zerstört werden könnten. Auch unter diesem Gesichtspunkt unterscheiden wir uns in keiner Weise von anderen Flüchtlingen des immer noch andauernden Krieges in der Ukraine.  

Wie fühlen wir uns?

Nachdem wir tagelang zu Fuß unterwegs waren und Ausgrenzung, Rassismus, Hunger, Missbrauch und Gewalt an den Grenzen sowie die Trennung von Familien und geliebten Menschen erleben mussten, wobei auch Eltern mit ihren kleinen Kindern betroffen und den rauen Witterungsbedingungen ausgesetzt waren, und nachdem wir die Zerstörung von Dokumenten, finanzielle Verluste und Verluste in der Ausbildung erlebt haben, sind wir nun mit einer belastenden Ungewissheit über unsere Zukunft konfrontiert. Wir haben Angst und sind verunsichert. Das Trauma verfolgt uns alle. Einige von uns haben Schlafprobleme, andere haben Flashbacks oder starke Reaktionen auf unerwartete Geräusche. Der Krieg hat uns alle getroffen. Wir wissen nicht, wie unsere Zukunft aussehen wird. Wir beginnen uns zu fragen, ob wir in ein anderes Land gehen sollen …

Wir wissen nicht, ob wir hier jemals akzeptiert werden …

Sollen wir gehen oder sollen wir bleiben …

Als wir in Deutschland ankamen, sahen wir uns erneut einer ungleichen Behandlung aufgrund unserer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit und Hautfarbe gegenüber Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit konfrontiert, die warmherzig und unbürokratisch behandelt wurden. Während die deutsche Innenministerin am 3. März 2022 erklärte, dass „Drittstaatsangehörige, die mit einem regulären Aufenthaltsstatus in der Ukraine leben, ebenfalls kein Asylverfahren durchlaufen müssen“, bleibt die deutsche Richtlinie zur Behandlung unserer speziellen Situation vom 4. März, 2022 sogar hinter den Vorgaben der EU zum Vorläufigen Schutz nach Artikel 5 der EU-Ratsrichtlinie 2001/55 zurück, indem sie alle Gruppen mit ukrainischer Aufenthaltsberechtigung vom Vorläufigen Schutz nach § 24 AufenthG ausschließt, die zur „Rückkehr in ‚ihre‘ Länder“ drängt, die sie aus immer noch unveränderten gültigen Gründen verlassen haben, und damit ihre bisherigen Leistungen und auch ihre Zukunft verlieren würden.

Wir brauchen jetzt vorübergehenden Schutz und Klarheit!

Wir Afrikaner*innen und andere nicht-europäische Staatsangehörige aus der Ukraine sind weder verantwortlich noch Teil des laufenden geopolitischen Krieges, sondern gleichwertig Betroffene. Wir sind in die gleiche Kriegssituation geraten – und zwar sowohl NICHT-EUROPÄISCHE BÜRGER*INNEN als auch UKRAINER*INNEN – und wir sollten entsprechend auch die gleichen Rechte und die gleiche Behandlung erhalten, denn keine*r von uns hat diesen Krieg geplant, aber die Auswirkungen und das Trauma betreffen uns alle. Bomben und Kugeln machen keinen Unterschied zwischen ihren Opfern! Daher sollten alle, die in der Ukraine ihre Heimat hatten und verloren, als der Krieg ausbrach, den gleichen Schutz genießen. Viele unserer Freund*innen oder internationalen Studentenkolleg*innen haben sogar die dramatische Entscheidung getroffen, lieber in der vom Krieg zerrissenen Ukraine zu bleiben, als in EU-Länder zu fliehen, die sich weigern, ihnen temporären Schutz zu gewähren.

Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland kamen, wurden sehr unterschiedlich behandelt – sowohl in verschiedenen Bundesländern und Städten als auch innerhalb ein und derselben Stadt im Laufe der Zeit und in verschiedenen Einrichtungen. Während die einen sogenannte „Fiktionsbescheinigungen“ für ein Jahr erhielten, wurden andere unter Druck gesetzt, unmittelbar einen Asylantrag zu stellen, wobei ihre Fingerabdrücke registriert und ihre Pässe beschlagnahmt wurden. Wieder andere bekamen eine sogenannte „Duldung“ mit der ausdrücklichen Androhung ihrer Abschiebung.

Wir bitten um sofortigen und ungehinderten temporären Schutz, einschließlich des Rechts zu studieren, des Rechts zu arbeiten und des gleichwertigen Zugangs zu Sozialleistungen, d.h. Unterkunft, Finanzen, medizinische Versorgung und Sozialhilfe wie ukrainische Kriegsflüchtlinge. Diejenigen von uns, die aufgrund mangelnder Informationen und verwaltungstechnischer Ungereimtheiten gezwungen waren, einen Asylantrag zu stellen, sollten den Asylantrag zurückziehen und ihre Pässe zurückerhalten.

Wir fordern zuverlässige und einheitliche Informationen, um Klarheit zu erhalten.

Deutschland sollte sich ein Beispiel an anderen EU-Ländern nehmen, die ALLEN Menschen, die aus der Ukraine flüchten mussten humanitären Schutz und Möglichkeiten zum Studium bieten. Im Grunde wäre es eine Schande für Deutschland, sich aus seiner Verantwortung zurückzuziehen.

GLEICHBEHANDLUNG IST EIN UNIVERSELLES RECHT – KEIN PRIVILEG!

BILDUNG IST EIN MENSCHENRECHT – KEIN VORRECHT NACH ZUFALL!

Kontakt #AfricansFromUA

c/o ARRiVATi – Community Care Network – mailto:info@arivati.de

Ansprechpersonen:

Sister Omwenga +4915216149012

Brother Enyia +4915781315784

Repressive Strafverfolgung von Sista Oloruntoyin wegen des #BlackLivesMatter-Protests vor dem US-Konsulat am 5. Juni 2020

Liebe Grüße an alle,

wir möchten Euch darüber informieren, dass ein Strafverfahren gegen Sista Oloruntoyin von der Black Community Coalition of Justice & Self-Defence

am 03. Februar 2022, um 09:00 Uhr,

im Gerichtssaal 176

Amtsgericht Hamburg stattfinden wird

(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)
Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) muss sich wegen des Vorwurfs der „Abhaltung einer verbotenen oder nicht angemeldeten Kundgebung und Demonstration trotz Verbots oder polizeilicher Aufforderung zur Auflösung nach § 26 Versammlungsgesetz“ verantworten. Am 5. Juni 2020 versammelten sich rund 5000 Demonstranten aus Solidarität vor dem US-Konsulat in Hamburg, um ein starkes Signal in die Welt zu senden. Wir sehen die juristische Kriminalisierung von Sista Oloruntoyin als einen Angriff auf die Schwarze Community in Hamburg und alle Protestierenden. Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zur aktiven Unterstützung und Solidarität auf.

Continue reading Repressive Strafverfolgung von Sista Oloruntoyin wegen des #BlackLivesMatter-Protests vor dem US-Konsulat am 5. Juni 2020

Repressive prosecution of Sista Oloruntoyin for the #BlackLivesMatter protest in front of the U.S. Consulate on June 5, 2020

Greetings Dear All,

This is to inform that there will be a criminal court case against Sista Oloruntoyin of the Black Community Coalition of Justice & Self-Defence

on 03. February 2022, at 09:00 am,

at courtroom 176

Amtsgericht Hamburg

(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)

Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) faces criminal charges for allegedly “holding a prohibited or unregistered manifestation and rally in spite of ban or police order to disperse in accordance with Paragraph 26 of the law on assemblies”. About 5000 protesters joined in solidarity to send a strong signal across the globe. We are seeing this juridical criminalisation of Sista Oloruntoyin as an attack on the Black Community in Hamburg and all protesters. We call on all civil society groups and organisations to come out in active support and solidarity.

Continue reading Repressive prosecution of Sista Oloruntoyin for the #BlackLivesMatter protest in front of the U.S. Consulate on June 5, 2020

20. Jahrestag der Ermordung von Bruder Achidi John am UKE

20. Jahrestag der Ermordung von Bruder Achidi John am UKE

DE – EN (below)

PDF – Kundgebungsaufruf

Am 9. Dezember 2001 wurde unser Bruder Achidi John (Michael Paul Nwabuisi) am Institut für Rechtsmedizin des Hamburger UKE von Dr. Ute Lockemann und mehreren Polizeibeamten durch die Anwendung der Brechmittelfolter brutal ermordet. Bruder Achidi John wehrte sich in Todesangst gegen die zwangsweise Einflößung des Brechmittels Ipecacuanha und warnte seine Mörder*innen mehrfach und eindringlich mit den Worten: „I will die!“. Bruder Achidi John wurde von insgesamt 5(!) Polizisten brutal fixiert, während die Ärztin Dr. Lockemann mehrfach versuchte, eine Magensonde durch seine Nase einzuführen, um dann 30ml Brechmittel und 800ml Wasser zwangsweise in ihn hineinzupumpen. Als Bruder Achidi John durch das Einflößen dieser Menge an Flüssigkeiten in seine Lungen das Bewusstsein verlor, ins Koma fiel und starb, unternahmen seine Peiniger*innen nichts und unterstellten ihm stattdessen, er würde sein Sterben nur „simulieren“. Erst nachdem eine anwesende Medizinstudentin keinen Puls mehr fühlen konnte und intervenierte, wurde ein Reanimationsteam des UKE hinzugerufen, die sein Leben allerdings nicht mehr retten konnten. Bruder Achidi John wurde notfallmäßig zur intensivmedizinischen Alibi-Behandlung und zur Vertuschung der Nachweismöglichkeit der Einflößung des Brechmittels in seine Lungen noch 3 weitere Tage maschinell „beatmet“. Die behandelnden Intensivmediziner gaben der Anwältin der Familie zu verstehen, dass ihnen quasi ein Leichnam zur „Behandlung“ übergeben worden war. Am 12. Dezember 2001 wurde der Leichnam dann offiziell für hirntot erklärt und die Beatmungsmaschine abgestellt.

Continue reading 20. Jahrestag der Ermordung von Bruder Achidi John am UKE

Online-Infoveranstaltung Oury Jalloh 26. November 2021

Infoveranstaltung zum aktuellen Stand & Demo-Mobilisation zum 7. Januar 2022

 
Gemeinsame Infoveranstaltung der BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
 
Zoom-Online-Veranstaltung:
 
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/) hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann:
 

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt

Continue reading Online-Infoveranstaltung Oury Jalloh 26. November 2021

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

EN – PDF_Oury Jalloh was tortured, murdered and burned to death by German police officers!

DE – PDF_Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert ermordet und verbrannt!

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeirevieres am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und damit wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann.

Nach fast 17 Jahren ist damit nun endgültig wissenschaftlich bewiesen, dass die Täter-Opfer-Umkehr der sog. „Selbstentzündungshypothese“ von Polizei, Justiz und Politik eine haltlose Verschwörungstheorie war und ist. Kein tatsächliches Beweismittel sprach jemals direkt dafür, aber viele direkt und indirekt dagegen. Ihre offenkundige Funktion bestand darin, die Täter*innen zu schützen und der Familie, den Angehörigen und Freund*innen, aber auch der Öffentlichkeit die Wahrheit über einen Mord vorzuenthalten. Die bis heute faktisch unbelegte Feuerlegung durch Oury Jalloh selbst ist eine nachweisliche Vorfestlegung der Ermittlungsbehörden, ohne die ihre Unterlassungen, Manipulationen und Vertuschungen in den bisherigen Ermittlungsverfahren im Fall überhaupt erst einen „Sinn“ ergeben. So waren es nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte, die alle wesentlichen und heute bekannten Fakten des Falles ermittelt haben, sondern das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die diese Fakten in 5 unabhängigen Gutachten und gemeinsam mit den Rechtsanwält*innen der Familie offengelegt und nachgewiesen hat.

Continue reading Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!