Tag Archives: UKE Hamburg

20. Jahrestag der Ermordung von Bruder Achidi John am UKE

20. Jahrestag der Ermordung von Bruder Achidi John am UKE

DE – EN (below)

PDF – Kundgebungsaufruf

Am 9. Dezember 2001 wurde unser Bruder Achidi John (Michael Paul Nwabuisi) am Institut für Rechtsmedizin des Hamburger UKE von Dr. Ute Lockemann und mehreren Polizeibeamten durch die Anwendung der Brechmittelfolter brutal ermordet. Bruder Achidi John wehrte sich in Todesangst gegen die zwangsweise Einflößung des Brechmittels Ipecacuanha und warnte seine Mörder*innen mehrfach und eindringlich mit den Worten: „I will die!“. Bruder Achidi John wurde von insgesamt 5(!) Polizisten brutal fixiert, während die Ärztin Dr. Lockemann mehrfach versuchte, eine Magensonde durch seine Nase einzuführen, um dann 30ml Brechmittel und 800ml Wasser zwangsweise in ihn hineinzupumpen. Als Bruder Achidi John durch das Einflößen dieser Menge an Flüssigkeiten in seine Lungen das Bewusstsein verlor, ins Koma fiel und starb, unternahmen seine Peiniger*innen nichts und unterstellten ihm stattdessen, er würde sein Sterben nur „simulieren“. Erst nachdem eine anwesende Medizinstudentin keinen Puls mehr fühlen konnte und intervenierte, wurde ein Reanimationsteam des UKE hinzugerufen, die sein Leben allerdings nicht mehr retten konnten. Bruder Achidi John wurde notfallmäßig zur intensivmedizinischen Alibi-Behandlung und zur Vertuschung der Nachweismöglichkeit der Einflößung des Brechmittels in seine Lungen noch 3 weitere Tage maschinell „beatmet“. Die behandelnden Intensivmediziner gaben der Anwältin der Familie zu verstehen, dass ihnen quasi ein Leichnam zur „Behandlung“ übergeben worden war. Am 12. Dezember 2001 wurde der Leichnam dann offiziell für hirntot erklärt und die Beatmungsmaschine abgestellt.

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Institutioneller Rassismus in der Medizin

Podiumsdiskussion zum Thema

„Institutioneller Rassismus in der Medizin: Perspektiven für Gesundheitserziehung, Patientenbefähigung und Rechenschaftspflicht“

vom 01.10.2021 im Rahmenprogramm „Politisches Denken & Kritisches Bewusstsein“, organisiert von der BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence beim ALAFIA 2021 – Afrika Festival 

Panel:

Moderation Sista Oloruntoyin (BCCJSD und ARRiVATi-Community Care)

– Ngozi Odenigbo (Black in Medicine – Netzwerk für Schwarze Mediziner*innen – https://blackinmedicine.de/)

– Die Minga Katjomuise (Bundesfachnetz Gesundheit & Rassismus – https://www.gesundheit-und-rassismus.de/)

– Daniel Manwire (Initiative in Gedenken an Achidi John)

– Brother Mwayemudza (BCCJSD und ARRiVATi-Community Care) Continue reading Institutioneller Rassismus in der Medizin

Justice for Mbobda – Aufklärung | Anklage | Gerechtigkeit

Hamburg, den 19.04.2021

Klageerzwingungsverfahren im Fall Tonou Mbobda

Rechtsbeugung und Täter-Opfer-Umkehr durch eine institutionell rassistische Justiz

Die Argumentationslinien der Hamburger Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungen im Fall des gewaltsam getöteten Studenten Bruder Tonou Mbobda zeigen ein auffällig hohes Maß an zwanghaft konstruierter Kriminalisierung gegen einen Schwarzen Psychiatriepatienten, dessen besondere Menschen- und Patientenrechte offenkundig verletzt wurden. Stattdessen stellen sie subjektive Mutmaßungen auf der Grundlage der Schutzbehauptungen der gewalttätig handelnden Personen an, um die unverantwortliche Anordnung und tödliche Anwendung von Gewalt ohne jede Rechtsgrundlage juristisch zu rechtfertigen.

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Die Einstellungsverfügung des zuständigen Staatsanwalts Lars Mahnke im Fall des Studenten und Psychiatriepatienten Bruder Tonou Mbobda, der am 21.4.2019 im Universitätsklinikum Eppendorf von 3 Sicherheitsleuten angegriffen und zu Tode fixiert wurde, bescheinigt den Tätern nicht nur ein angeblich berechtigtes Notwehrrecht, sondern auch noch eine weit darüber hinausgehende „lebensrettende Absicht“ bei ihrer Tötung. Für ein körperliches Eingreifen oder gar Zwangsmaßnahmen gab es zum Tatzeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, sofort auf die Station zurückzukehren, wobei einer der 3 Securities ihn von hinten an der Schulter packte. Staatsanwalt Mahnke fasst diese Umstellung und den körperlichen Eingriff nur anhand der Aussagen der direkt beteiligten UKE-Mitarbeiter*innen zusammen. Damit spricht er dem ohne Rechtsgrundlage angegriffenen und brutalisierten Patienten das Recht auf körperliche Verteidigung grundsätzlich ab und konstruiert dann in Umkehrung der Kausalreihenfolge ein angebliches „Notwehrrecht“ für die Sicherheitsleute, die mit ihrer unangemessenen Gewalt eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben.

Staatsanwalt Mahnke setzt dieses Muster der einseitigen Schuldzuweisung an das Schwarze Opfer weiter fort, indem er sich auf rassistische Stereotypen von Bruder Tonou Mbobda als dem „aggressiven“ (großen-starken-gefährlichen-schwarzen?) Patienten zurückgreift, der die 3 „hilfsbereiten“ Männer mit sich „umgerissen“ habe. Die potenziell tödliche und laut S3-Leitlinie der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) „Prävention von Zwang: Prävention und Therapie von aggressivem Verhalten bei Erwachsenen“ (2018) strikt zu vermeidende Fixierung in Bauchlage ist für die Staatsanwaltschaft ebenso „irrelevant“ wie die fahrlässige Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch das Unterlassen einer fachärztlichen Herzdiagnostik bei pathologischem Aufnahme-EKG. Dabei hätte die erst nach dem Tod festgestellte schwere Herzerkrankung des Patienten bereits mehrfach erkannt werden können bzw. müssen. Die unterlassene Behandlung eines in den Laboruntersuchungen auffälligen Kaliummangels, der zusätzliche Risiken für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen hervorrufen kann und die fehlende ärztliche Überwachung und Anleitung bei der selbst ärztlich angeordneten Zwangsmaßnahme sind weitere einfach übergangene Sorgfaltspflichtverletzungen, die die Hamburger Staatsanwaltschaften systematisch ausblenden. Stattdessen wird auch hier der getötete Patient wieder „selbst schuldig“ gesprochen an seinem eigenen Tod: seine unerkannte Herzerkrankung wird zur „Ursache“ erklärt.

Die Bestätigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft durch Ablehnung der Beschwerde der Familie erkennt deren Argumentationen zur fehlenden Rechtsgrundlage, zur fehlenden medizinischen Versorgung und Überwachung sowie zur kausal tödlichen Gewaltanwendung seitens des Sicherheitsdienstes erneut nicht an und ergänzt die zynische „Rechtfertigung“ der Tötung zusätzlich noch durch die Konstruktion, dass der Patient ja sogar „festgehalten werden musste“, da er sonst nach dem „Verlassen des Krankenhausgeländes“ ggf. durch einen „Verkehrsunfall“ bei möglicherweise „unvorsichtigem Überqueren einer Fahrbahn“ hätte gefährdet werden können. Dass es hierfür überhaupt gar keine tatsächlichen Anhaltspunkte gab, verdeutlicht die interessensgeleitete Willkür dieser juristischen Strafvereitelung. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann konstatiert in Anlehnung an die bereits von Staatsanwalt Mahnke konstruierte „Lagerzeugen“-Theorie – wonach alle Patienten, die zu unmittelbaren Zeugen der Tötung wurden, der sie behandelnden Klinik „feindlich gesinnt“ oder zumindest „befangen“ wären – zwar einerseits einen Mangel an „wirklich neutralen Zeugen“, geht andererseits aber dennoch davon aus, „… dass der Geschädigte unkontrolliert und wahnhaft aggressiv um sich schlug und damit eine Gefahr für sich und andere darstellte“. Deshalb müsse seine Tötung letztlich straffrei bleiben. Dr. Ogiermann wertet die Umzingelung und den Schultergriff durch den Wachmann nicht als situativen Anlass für die Reaktion des Patienten, die erst dadurch im Tatablauf erfolgte. So kann sie dann Bruder Tonou Mbobda ohne Berücksichtigung seines besonders schützenswerten Patientenstatus ungehemmt als „Aggressor“ darstellen und damit seine Tötung rechtfertigen.

Dass bei den Ermittlungen insbesondere die unterlassene Diagnostik  und Therapie vorhandener schwerwiegender Risikofaktoren, aber auch die fehlende ärztliche Überwachung einer vorhersehbaren sowie beabsichtigten Gewaltanwendung unter Verstoß gegen die S3-Leitlinie nicht beachtet wurde, ist vor dem Hintergrund der „Schlussargumentation“ mit einer vermeintlichen „Unschuldsvermutung“ zur Verhinderung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung der Rechtsbeugung im Sinne einer Strafvereitelung verdächtig.  Trotz aller für den fatalen Ausgang besonders relevanten Faktoren davon auszugehen, dass nach einer ordnungsgemäßen und umfassenden richterlichen Beweiserhebung und -bewertung keine „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ bestehen könne, ist nicht nur eine Unterschlagung von Beweismitteln, sondern eine besonders perfide Form der vorausgreifenden Amtsanmaßung. Dieses Verhalten untergräbt nicht nur das Recht der Familie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sondern verhindert grundsätzlich die tatsächliche Beurteilung aller relevanten Tatbestände der Verantwortung, von einer (nicht strafbefreienden) Unkenntnis über klar vermeidbare Irrtümer bis hin zu Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder zugrundeliegenden impliziten oder expliziten Handlungsmotiven gegenüber einem Schwarzen Psychiatriepatienten.

Die gezielte Stigmatisierung des Getöteten als „wahnhaften Aggressor“, vor dem „alle und auch er vor sich selbst“ mit allen Mitteln und unter allen Umständen „geschützt“ werden müssen, bildet die Grundlage für die Straffreiheit aller Verantwortlichen. Die besonderen Schutzrechte des getöteten Patienten wurden systematisch ignoriert, um das Recht zu töten zu legalisieren. Diese klassische und menschenverachtende Täter-Opfer-Umkehrung ermöglicht die Aufrechterhaltung des Status quo einer gewalttätigen Psychiatrie, die immer wieder tötet. Um den „Ruf der Institution“ zu schützen, die eigentlich zu sorgfältiger Diagnostik und Therapie sowie zur Wahrung der Interessen der Patienten verpflichtet ist, wird die „Schuld“ am Tod vollständig dem Patienten selbst zugeschrieben und die Institution in die „Unschuld“ vermeintlicher Unwissenheit gehüllt. Die Institution UKE wird von der Staatsanwaltschaft selbst mit der forensischen Untersuchung beauftragt und damit zusätzlich darin unterstützt, die zentralen Fragen gar nicht erst zu stellen. Während sich das UKE sozusagen selbst „untersucht“, fühlt sich die Staatsanwaltschaft auf der Basis einseitig eingeschränkter und suggestiver „Ermittlungen“ zum Richtertum berufen. Damit werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien willfährig außer Kraft gesetzt und der bereits vor und während der Tötungshandlung praktizierte institutionelle Rassismus seitens des UKE durch eine rassistisch stigmatisierende Justiz „reingewaschen“ und strukturell „begründet“.

Analytisch gesehen kann institutioneller Rassismus als all jene rassistischen Einstellungen definiert werden, die in den Traditionen, Überzeugungen, Meinungen und Mythen einer ethnischen Gruppe zu finden sind und sich fest in deren kulturelles Denken eingeschrieben haben, weil sie historisch so lange praktiziert und perpetuiert wurden, dass sie als allgemeine Tatsachen akzeptiert oder als „normale“ Verhaltenspraktiken verstanden werden. Diese Rassismen gehen somit von den Institutionen der Gesellschaft aus, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik, und sind unabhängig davon, ob die Akteure innerhalb ihrer Institutionen absichtlich rassistisch sind oder nicht. In der Folge werden Rechte, Leistungen und oder qualitative Standards verweigert oder eingeschränkt und damit der Menschenwert anderer ethnischer Gruppen abgewertet, kriminalisiert oder dämonisiert. Und genau das ist hier im Fall von Bruder Tonou Mbobda lehrbuchmäßig geschehen. Immer wieder werden Menschen in Psychiatrien oder von der Polizei zu Tode fixiert und immer wieder werden solche gewaltsame und extralegale Tötungen durch Staatsanwaltschaften für „rechtmäßig“ erklärt. Die lange schon bekannten und lebensbedrohlichen Mechanismen des sog. lagebedingten Erstickungstodes werden dabei durch ebenso unsinnige wie unwissenschaftliche Behauptungen einfach vom Tisch gewischt – bis der nächste Mensch wieder genauso umgebracht wird, weil nichts gelernt wurde und man halt die routinierten Gewaltpraktiken unbedingt bleiben will.

Bruder Tonou Mbobda erfüllte fast alle so genannten „Risikofaktoren“ für den lagebedingten Erstickungstod, der aus medizinischer Sicht keine rein äußere Erstickung ist, sondern in einem Teufelskreis aus erhöhtem Sauerstoffbedarf (Aufregung und Anstrengung) und gleichzeitig verringerter Möglichkeit zur Sauerstoffaufnahme durch von außen induzierter Einengung der Atemwege (z.B. durch Reizgas) und/oder Behinderung der Atmungsbeweglichkeit durch Bauchlage, Fixierung der Arme auf dem Rücken und zusätzlicher Gewichtsbelastung durch Sitzen oder Knien auf dem Rücken entsteht und bei dann zunehmender Kompression des Brustkorbes zu Herzüberlastung und Kreislaufstillstand führen kann:

  • Er war männlich (eher kräftig),
  • er hatte einen erhöhten Body-Mass-Index (vermeintlich stark),
  • er war ein Psychiatriepatient (angeblich aggressiv und unberechenbar),
  • er war schwarz (mutmaßlich schmerzunempfindlich und simulierend) und
  • er hatte eine (fahrlässig nicht diagnostizierte) Herzerkrankung.

Fast alle diese „Risikofaktoren“ wirken nicht aus sich selbst heraus oder aus dem eigenen Körper, sondern führen mittelbar zu impliziten Überreaktionen der Anwender*innen tödlicher Gewalt sowie zu einem verminderten Bewusstsein für lebensbedrohliche Warnzeichen oder die Hilferufe eines sterbenden Opfers. Und der eine letzte Faktor einer Herzerkrankung kann bei unbekannten Patient*innen generell nie ausgeschlossen werden und ist bei psychiatrischen Patient*innen überdurchschnittlich häufig. Und dass eine schwarze Hautfarbe ein „Risikofaktor“ für das Sterben an einer Erstickungslage ist, ist nicht „genetisch“, sondern schlicht rassistisch.

Dass die berechtigten Fragen der Familie und unserer Gemeinschaft nach den Gründen für den Tod und der Verantwortung dafür durch die verfassungsmäßige Verweigerung wirklich zielgerichteter Ermittlungen nun einfach unbeantwortet und folgenlos bleiben sollen, ist nur die eine Seite der systemischen Medaille. Auf der anderen Seite steht der mindestens ebenso berechtigte Wunsch der Betroffenen und ihrer Hinterbliebenen, dass ein solch ungerechtfertigter Todesfall zumindest zu entsprechenden Veränderungen in den Abläufen und Praktiken der verantwortlichen Institutionen führt, damit eine Wiederholung einer solchen Tragödie für weitere Patienten und deren Angehörige möglichst vermieden werden kann. Aber auch dieser Wunsch wird durch die Verhinderung einer angemessenen und umfassenden juristischen Aufarbeitung zynisch verweigert. Offenbar soll es nach dem Willen der deutschen Institutionen und Behörden systematisch und regelmäßig genau so weitergehen wie bisher – zumindest verantwortungslose Tötungen sollen straffrei bleiben.

Wir als Black Community Coalition for Justice & Self-Defense und in der Black Community Hamburg nehmen das nicht mehr einfach nur so hin! Antischwarzer Rassismus am UKE und in Hamburg hat eine kontinuierliche Tradition, der wir uns organisiert entgegenstellen werden. Psychische Krankheiten sollten kein Todesurteil sein. Schwarzsein sollte kein Todesurteil sein. Wir werden den institutionell gewobenen Mantel des Schweigens zerreißen, die Verantwortlichen beim Namen nennen und eine Gerechtigkeit einfordern, die ihren Namen auch verdient – denn diese muss auch eine Anerkennung und Beendigung der rassistischen und immer wieder tödlichen Praktiken beinhalten.

Und das werden wir allen dazu notwendigen Mitteln tun: By all means necessary!

Verantwortung heißt Veränderung!

Genug ist genug!

#JusticeForMbobda

#TouchOne – #TouchALL

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

BLACK COMMUNITY Hamburg

Mitzeichner*innen:

ARRiVATi

ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.

AKONDA – Eine Welt Cafe

Tschoobe´ for Freedom

ASUIHA – African Survival in Hamburg

ALAFIA – Afrika Festival

Black Media Group Germany

CECAM e.V.

African Heritage

Lessan e.V.

Wissenschaftsausschuss zu Tonou Mbobda – Teil 3

 
DE – EN – FR
„Alles richtig gemacht“ – das Töten Schwarzer Menschen in Hamburg wird politisch abgesegnet
 
Am Dienstag, den 10.11.2020 hat der Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft seine „Klärung der Umstände des Todes von William Tonou-Mbobda am 26. April 2019 am Universitätskrankenhaus Eppendorf“ abgeschlossen und sich dabei – genauso wie der zuständige Staatsanwalt Mahnke – durchgängig und ausschließlich auf die Schutzbehauptungen der Verantwortlichen des UKE gestützt:
 
Prof. Gallinat – Leiter der UKE-Psychiatrie – stellte die Täter*innenperspektive abschließend klar: die tödliche Zwangsfixierung von Bruder Tonou Mbobda durch Securities des UKE im Beisein von Krankenpfleger*innen der Klinik sei gar keine medizinische Maßnahme gewesen und demzufolge hätte auch keine ärztliche Aufsichtspflicht bestanden. Kontakt zur Familie hätte man aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht aufgenommen, aber im Fall der Tötung von Bruder Tonou Mbobda hatte man ja laut Pressemitteilung „alles richtig gemacht“. Obwohl man im UKE niemals rassistisch war oder sein könnte, hat man im Juni 2020 eigens eine „Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus“ installiert. Diese präsentierte sich zwar bei diesem letzten Ausschusstermin, trug jedoch nichts Konkretes zum vorliegenden Fall Tonou Mbobda bei.
 
Staatsanwalt Mahnke argumentierte sich am Ende seiner Befragung mit der Vermeidung einer möglichen Freiheitsstrafe von (mindestens) 3 Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge in Grund und Boden, ganz so als ob das Abwenden dieses möglichen Strafmaßes wichtiger wäre, als die Schuldfrage in diesem Tötungsdelikt gerichtlich umfassend aufzuklären. Die gleich reihenweisen Rechts- und Richtlinienverletzungen der UKE-Securities interpretierte Mahnke kurzerhand in eine „Notwehr in Lebensrettungsabsicht“ um – dem besonders zu schützenden Patienten unterstellte er hierzu die Rolle des „Aggressors“ und machte ihn so für den gewaltsam erlittenen Tod selbst verantwortlich. Grundlage seiner Argumentation waren die Zeug*innenaussagen der Täter und verantwortlichen Mitarbeiter*innen des UKE – Zeug*innenaussagen von Patient*innen und einer Passantin verwarf der Staatsanwalt vermittels einer abenteuerlich menschenverachtenden „Lagerzeugen“-Theorie.
 
Unsere einschlägigen Erfahrungen haben sich leider trotz kritischer Nachfragen von Ausschussteilnehmer*innen der Fraktion Die LINKE und teilweise auch aus der Fraktion Grüne Hamburg wieder einmal und erneut bestätigt – der gewaltsame, institutionelle Tod Schwarzer Menschen ist gerne „tragisch“ aber immer unververmeidlich und muss auch in jedem Falle straffrei bleiben. Kritische Fragen werden entweder ignoriert oder zynisch vom Tisch gewischt, die Perspektive der Familie bleibt ungehört und die der BLACK COMMUNITY unerwünscht.
 
Rassismus ist und wirkt systemisch – hier wurde einmal mehr demonstriert, wie er ausgeführt, verleugnet und unter den Teppich gekehrt wird. Die Opfer werden stigmatisiert, diffamiert und kriminalisiert – die Täter*innen als Opfer dargestellt, ihr tödliches Handeln gerechtfertigt und sie von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Den Hinterbliebenen wird damit ihr Recht auf Aufklärung und Wiedergutmachung verweigert – und die Täter*innen im rassistischen Status quo gestärkt.
 
Unser Kampf für Aufklärung – Gerechtigkeit – Anerkennung – Veränderung geht weiter!
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EN
„Everything done was right“ – the killing of Black people in Hamburg is again politically sanctioned
 
On Tuesday, November 10, 2020, the Science Committee of the Hamburg Parliament concluded its „Clarification of the circumstances of the death of William Tonou-Mbobda on April 26, 2019, at the University Hospital Eppendorf“, basing itself – just like the responsible Public Prosecutor Mahnke – consistently and exclusively on the protective assertions of those responsible at the UKE:
 
Prof. Gallinat – head of UKE psychiatry – finally clarified the perspective of the perpetrators: the deadly forced fixation of Brother Tonou Mbobda by securities of the UKE in the presence of nurses of the hospital was not a medical measure at all and therefore there was no need of medical supervision by doctors. Contact with the family had not yet been made due to the ongoing proceedings, but in the case of the killing of Brother Tonou Mbobda, according to the press release, „everything had been done right“ anyways. Although the UKE has never been or could never be racist, in June 2020 a special „Commissioner for Migration, Integration and Anti-Racism“ was installed. This representative presented herself now at this last committee meeting but did not contribute anything concrete concerning the case of Tonou Mbobda.
 
Prosecutor Mahnke argued cynically at the end of his questioning that a possible prison sentence of (at least) 3 years for bodily injury resulting in death in the ground had to be avoided, as if averting a possible sentence was more important than comprehensively clarifying the question of guilt in this homicide in front of a court. Denying any accountability, Mahnke reinterpreted the series of violations of law and guidelines of UKE-Securities as „self-defense with the intention of saving life“ and accused the patient who in his psychotic state should have been particularly protected of being the „aggressor“ and thus held him responsible for his own violent death. The basis of his argumentation were the testimonies of the perpetrators and responsible employees of the UKE – testimonies of patients and a passer-by were rejected by the public prosecutor by means of an ableistic and demeaning „encampment witness“ theory.
 
Our relevant experiences have unfortunately and once again been confirmed despite critical inquiries from committee members of the parliamentary group The LEFT and partly also from the Green Party in Hamburg – the violent, institutional death of Black people is sometimes „tragic“ but always unavoidable and must remain in impunity by any means possible. Critical questions are either ignored or cynically wiped off the table, the perspective of the family remains unheard and that of BLACK COMMUNITY undesirable.
 
Racism is and appears systemic – here it was demonstrated once again how it is carried out, denied and swept under the carpet. The victims are stigmatized, defamed and criminalized – the perpetrators are presented as victims, their deadly actions are justified and they are acquitted of any accountability. The surviving dependents are denied their right to clarification and reparation – and the perpetrators are strengthened in a generally racist status quo.
 
Our fight for clarification – justice – accountability – transformation continues!
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FR – Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)
 
„Tout ce qui a été fait était juste“ – le meurtre de Noirs à Hambourg est de nouveau sanctionné politiquement
 
Le mardi 10 novembre 2020, la commission des sciences du Parlement de Hambourg a conclu son „éclaircissement des circonstances de la mort de William Tonou-Mbobda le 26 avril 2019 à l’hôpital universitaire d’Eppendorf“, en se basant – tout comme le procureur Mahnke – de manière cohérente et exclusive sur les affirmations protectrices des responsables de l’UKE :
 
Le professeur Gallinat – chef du service de psychiatrie de l’UKE – a finalement clarifié le point de vue des auteurs : la fixation forcée et mortelle du frère Tonou Mbobda par des titres de l’UKE en présence d’infirmières de l’hôpital n’était pas du tout une mesure médicale et il n’y avait donc pas besoin de surveillance médicale par des médecins. Le contact avec la famille n’a pas encore été établi en raison de la procédure en cours, mais dans le cas du meurtre de frère Tonou Mbobda, selon le communiqué de presse, „tout a été fait correctement“ de toute façon. Bien que l’UKE n’ait jamais été ou ne pourrait jamais être raciste, en juin 2020, un „commissaire spécial pour la migration, l’intégration et la lutte contre le racisme“ a été installé. Cette représentante se présente maintenant à cette dernière réunion de la commission mais n’apporte rien de concret concernant le cas de Tonou Mbobda.
 
Le procureur Mahnke a soutenu cyniquement à la fin de son interrogatoire qu’il fallait éviter une éventuelle peine d’emprisonnement de (au moins) 3 ans pour les dommages corporels ayant entraîné la mort dans le sol, comme si éviter une éventuelle peine était plus important que de clarifier de manière exhaustive la question de la culpabilité dans cet homicide devant un tribunal. Niant toute responsabilité, Mahnke a réinterprété la série de violations de la loi et des directives de l’UKE-Securities comme de la „légitime défense avec l’intention de sauver la vie“ et a accusé le patient qui, dans son état psychotique, aurait dû être particulièrement protégé d’être „l’agresseur“ et l’a donc tenu pour responsable de sa propre mort violente. La base de son argumentation était les témoignages des auteurs et des employés responsables de l’UKE – les témoignages des patients et d’un passant ont été rejetés par le procureur public au moyen d’une théorie de „témoin de camp“ habile et humiliante.
 
Nos expériences pertinentes ont malheureusement et une fois de plus été confirmées malgré les enquêtes critiques des membres de la commission du groupe parlementaire The LEFT et en partie aussi du parti des Verts à Hambourg – la mort violente et institutionnelle des Noirs est parfois „tragique“ mais toujours inévitable et doit rester impunie par tous les moyens possibles. Les questions cruciales sont soit ignorées, soit cyniquement effacées de la table, la perspective de la famille reste ignorée et celle de la COMMUNAUTÉ NOIRE est indésirable.
 
Le racisme est et semble systémique – ici, il a été démontré une fois de plus comment il est pratiqué, nié et balayé sous le tapis. Les victimes sont stigmatisées, diffamées et criminalisées – les auteurs sont présentés comme des victimes, leurs actions meurtrières sont justifiées et ils sont acquittés de toute responsabilité. Les personnes à charge survivantes se voient refuser leur droit à des explications et à des réparations – et les auteurs sont renforcés dans un statu quo généralement raciste.
 
Notre combat pour la clarification – la justice – la responsabilité – la transformation continue !

Manifestation #JusticeForMbobdaNOW!

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, August 14, 2020

The Mbobda family told us that they will not give up the fight for their right to due process of law and for justice for their son and brother. They have a right to a full and public examination of evidence in front of a court with their questions answered about how and why brother Tonou-Mbobda had to die violently.

We stand by the family in their legitimate concern and demand as a matter of public interest a complete and comprehensible clarification of the case in all its dimensions relevant to the rule of law – for reasons of legal security for other Hamburg hospital patients* as well as to provide legal peace for the family and our Black Community.

Family members of Brother Tonou-Mbobda will be present at the protest rally #JusticeForMbobdaNOW on Saturday, August 15, 2020 at Johannes-Brahms-Platz. Let us all send a powerfully united sign into the Black Community that we can and will no longer accept the racist cover-up and impunity of murderous crimes against Black people!

#ENOUGH_is_ENOUGH

#BlackLivesMatter in Hamburg and everywhere!

#TouchONE – #TouchALL