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Institutioneller Rassismus in der Medizin

Podiumsdiskussion zum Thema

„Institutioneller Rassismus in der Medizin: Perspektiven für Gesundheitserziehung, Patientenbefähigung und Rechenschaftspflicht“

vom 01.10.2021 im Rahmenprogramm „Politisches Denken & Kritisches Bewusstsein“, organisiert von der BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence beim ALAFIA 2021 – Afrika Festival 

Panel:

Moderation Sista Oloruntoyin (BCCJSD und ARRiVATi-Community Care)

– Ngozi Odenigbo (Black in Medicine – Netzwerk für Schwarze Mediziner*innen – https://blackinmedicine.de/)

– Die Minga Katjomuise (Bundesfachnetz Gesundheit & Rassismus – https://www.gesundheit-und-rassismus.de/)

– Daniel Manwire (Initiative in Gedenken an Achidi John)

– Brother Mwayemudza (BCCJSD und ARRiVATi-Community Care) Continue reading Institutioneller Rassismus in der Medizin

Politisches Denken & Kritisches Bewusstsein

Rahmenprogramm der BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence zum ALAFIA-AFRIKA FESTIVAL 2021

01. – 03. Oktober 2021 (bitte Corona 3G-Regeln beachten)

Politisches Denken & Kritisches Bewusstsein

Rahmenprogramm der

BLACK COMMUNITY Coalition For Justice & Self-Defence

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Pressekonferenz zum 2. Jahrestag der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda am UKE

TONOU MBOBDA :

Pressekonferenz | 26.04.2021 | Hamburg

Am 21. April 2019 wurde Bruder Tonou Mbobda durch 3 Sicherheitsmitarbeiter vor der Klinik für Psychiatrie zu Tode fixiert. Eine Reanimation nach seinem lage- und gewaltbedingten Kreislaufzusammenbruch zog sich über 60min hin. Die darauf folgende intensivmedizinische maschinelle Beatmung blieb erfolglos und wurde am 26.04.2019 nach der Feststellung des Hirntodes beendet.

Bei der Aufnahmeuntersuchung am 16.04.2019 wurde ein pathologisches EKG aufgezeichnet und ein deutlich erniedrigter Kaliumwert in einer Blutprobe festgestellt – beides wurde weder beachtet, noch weiter abgeklärt oder gar behandelt. Stattdessen wurden Medikamente angeordnet, die ein bekanntes Risiko für Nebenwirkungen auf das Herz und den Herzrhythmus haben.

Der Angriff der Securitys erfolgte ohne Rechtsgrundlage und ohne ärztliche Aufsicht. Die angewendete Fixierung in Bauchlage widersprach der S3-Leitlinie der DGPPN, nach der genau diese Fixierung in Bauchlage ausdrücklich zu vermeiden ist

Anlässlich des 2. Jahrestages der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda vor der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg hat die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense die Rechtsbeistände der Familie Mbobda – RÄ Gabriele Heinecke und RA Dr. Schneider-Addae-Mensah – gemeinsam mit Marianne Balle´ Moudoumbou von PAWLO (Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation) und Tahir Della von der ISD (Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) zu einer Pressekonferenz eingeladen, um über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften, das Klageerzwingungsverfahren, institutionellen Rassismus und dessen systematische Erscheinungsformen zu sprechen.

Wir dokumentieren hier sowohl das Video der gesamten PK, als auch die einzelnen Beiträge darunter.

Pressekonferenz TONOU MBOBDA | 26.04.2021:

Die Einzelbeiträge:

  • RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertritt die Mutter von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der skandalösen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert er seine juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • RÄ Gabriele Heinecke

RÄ Gabriele Heinecke vertritt die Schwester von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der fragwürdigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert sie ihre juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • Brother Mwayemudza – BCCJSD

Bruder Mwayemudza von unserer Black Community Coalition for Justice & Self-Defense analysiert den institutionellen Rassismus am verantwortlichen UKE und dessen Reproduktion und Bestätigung durch die Staatsanwaltschaften Hamburgs und den Wissenschaftsausschuss des Hamburger Senats:

  • Sista Marianne Ballé Moudoumbou – PAWLO

Sista Moudoumbou von der Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation (https://pawlo.org/) erinnert daran, dass die Tötung kein Einzelfall ist, weil immer wieder Schwarze Menschen und darunter auch Schwarze Frauen umgebracht werden. Die Tötungen werden regelmäßig nicht angemessen rechtsstaatlich verfolgt oder nachvollziehbar aufgeklärt. Deutschland wird seit Jahrzehnten international wegen seines institutionellen Rassismus und Racial Profilings angeprangert – unternimmt aber nichts dagegen:

  • Brother Tahir Della – ISD & DiC

Bruder Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (https://isdonline.de/) und der Kampagne Death in Custody (https://deathincustody.noblogs.org/) berichtet über systemischen Rassismus und Verhinderung von Strafverfolgung in den über 150 Todesfällen, die die Kampagne Death in Custody bisher zusammengetragen hat. Polizei und Justiz unterliegen demnach einem institutionalisierten Rassismus, der allderdings systematisch verleugnet wird:

 

TONOU MBOBDA – DAS WAR MORD!

No Justice – No Peace!

Touch One – Touch ALL!

 

Justice for Mbobda – Clarification | Prosecution | Justice

PDF 2021-04-21_Justice for Mbobda – Clarification-Prosecution-Justice

2 years ago Brother Tonou Mbobda was murdered in the UKE-Hospital…

Since 2 years the UKE-Hospital has been disclaiming its responsibility for his violent death…

Since 2 years now, Hamburg’s public prosecutors have failed to adequately prosecute the obvious breaches of law, breaches of due diligence, and violations of policy….

Since 2 years now, the institution UKE-Hospital, the prosecuting authority public prosecutor’s office and the political leaders in the science committee have allied for a joint cover-up by stigmatizing, criminalizing and blaming the victim…

Since 2 years now, we as the Black Community Coalition for Justice & Self-Defense have been fighting together with the family and the Black Community Hamburg for the full and complete clarification of all circumstances that led to the violent death of Brother Tonou Mbobda… and we will not let this fight rest until the family receives the justice it deserves. The death of Brother Tonou Mbobda cannot and must not go unpunished and unpardoned!

We demand the indictment of those responsible in a due process of law to clarify all outstanding issues:

  • Why was Tonou Mbobda’s cardiac muscle thickening not precautionarily clarified and diagnosed by a specialist cardiologist despite multiple conspicuous and pathologically marked ECG findings and despite the additional prescription of drugs with side effects on his heart?
  • Why was the low potassium level determined by laboratory chemistry on admission not actively compensated, when it is known that low potassium levels can promote the occurrence of dangerous cardiac arrhythmias, especially in combination with the medication administered?
  • How can it be that both the responsible physician and subsequently also the public prosecutor’s office and the attorney general’s office establish an alleged danger to others, although Tonou Mbobda never attacked or injured anyone in his entire lifetime, throughout his mental history and not on the day of his death?
  • Why can the responsible physician have ordered the security service and not exercise medical supervision to ensure compliance with existing professional guidelines when they subsequently use physical force, and thus allow the security service to employ unprofessional and life-threatening techniques of violence against a patient, for which there was not even legal order issued yet?
  • How can it be that the public prosecutor in charge commissions the contract for the forensic medical examination to the UKE-Hospital itself?
  • Why was there no immediate forensic medical examination carried out to determine and document the injuries and consequences of the use of violent force despite the immediate police investigation and the explicit indication by a medical representative of the Black Community? Against forensic standards of investigation injuries were only documented 5 days later in the course of the autopsy.
  • Why is a possible positional asphyxia (circulatory collapse in prone position with hands tied behind the back and additional respiratory restriction due to sitting up/kneeling of several persons) neither mentioned nor discussed in the autopsy report of Prof. Püschel, and how does the responsible public prosecutor Mahnke come to claim a completely unscientific „minimum exposure time“ of 25 minutes as a “condition” for such an event in front the scientific committee of parliament?
  • How does the responsible public prosecutor Ogiermann of the Attorney General’s Office come to construct an allegedly avertable self-endangerment by a theoretically possible traffic accident, when there is no evidence at all for the necessary intention of the patient Tonou Mbobda to leave the clinic premises in the first place?
  • How can the violations against the PsychKG Hamburg (missing legal basis), against the S3 guideline „To prevent coercion“, against the medical duty of care (omission of diagnosis and therapy of significant concomitant diseases) and against the right of self-determination of patients have been appropriately processed, if both the public prosecutor’s offices and the scientific committee prevent their clarification and naming by an irresponsible perpetrator-victim reversal, by criminalizing the person killed with the help of the protective claims of those actually responsible for the fatality and imputing a cynical „life-saving intention“ to the perpetrators of the violence, for which there is neither professional nor actual evidence?

Neither the UKE-Hospital, nor the city of Hamburg have so far personally apologized to the family or expressed their regrets to the bereaved.

The killing of Black people is part of the structural DNA of Hamburg, if only because the responsible law enforcement agencies have so far systematically legitimized it instead of filing charges. The „failure to recognize“ implicitly and explicitly racist behavior not only through unjustified and excessive violence, but also through failure to care and ignoring fundamental rights is an unspeakable continuity that feeds on the unreflective colonial roots of the German dominant society. It is an expression of an inhuman superiority mentality that the recognition of equal rights to life and self-determination is and can still be so systematically denied in 2021. We will not continue to stand idly by and watch the killing of Black lives and institutional violence against Black people in impunity, but we will do everything necessary to ensure that anti-Black racism in Hamburg, in Germany and beyond finally comes to an end!

Touch One – Touch ALL

Justice for Mbobda

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

Contact: info@blackcommunitycoalition.de

Join: organize@blackcommunitycoalition.de

 

Justice for Mbobda – Aufklärung | Anklage | Gerechtigkeit

Hamburg, den 19.04.2021

Klageerzwingungsverfahren im Fall Tonou Mbobda

Rechtsbeugung und Täter-Opfer-Umkehr durch eine institutionell rassistische Justiz

Die Argumentationslinien der Hamburger Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungen im Fall des gewaltsam getöteten Studenten Bruder Tonou Mbobda zeigen ein auffällig hohes Maß an zwanghaft konstruierter Kriminalisierung gegen einen Schwarzen Psychiatriepatienten, dessen besondere Menschen- und Patientenrechte offenkundig verletzt wurden. Stattdessen stellen sie subjektive Mutmaßungen auf der Grundlage der Schutzbehauptungen der gewalttätig handelnden Personen an, um die unverantwortliche Anordnung und tödliche Anwendung von Gewalt ohne jede Rechtsgrundlage juristisch zu rechtfertigen.

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Die Einstellungsverfügung des zuständigen Staatsanwalts Lars Mahnke im Fall des Studenten und Psychiatriepatienten Bruder Tonou Mbobda, der am 21.4.2019 im Universitätsklinikum Eppendorf von 3 Sicherheitsleuten angegriffen und zu Tode fixiert wurde, bescheinigt den Tätern nicht nur ein angeblich berechtigtes Notwehrrecht, sondern auch noch eine weit darüber hinausgehende „lebensrettende Absicht“ bei ihrer Tötung. Für ein körperliches Eingreifen oder gar Zwangsmaßnahmen gab es zum Tatzeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, sofort auf die Station zurückzukehren, wobei einer der 3 Securities ihn von hinten an der Schulter packte. Staatsanwalt Mahnke fasst diese Umstellung und den körperlichen Eingriff nur anhand der Aussagen der direkt beteiligten UKE-Mitarbeiter*innen zusammen. Damit spricht er dem ohne Rechtsgrundlage angegriffenen und brutalisierten Patienten das Recht auf körperliche Verteidigung grundsätzlich ab und konstruiert dann in Umkehrung der Kausalreihenfolge ein angebliches „Notwehrrecht“ für die Sicherheitsleute, die mit ihrer unangemessenen Gewalt eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben.

Staatsanwalt Mahnke setzt dieses Muster der einseitigen Schuldzuweisung an das Schwarze Opfer weiter fort, indem er sich auf rassistische Stereotypen von Bruder Tonou Mbobda als dem „aggressiven“ (großen-starken-gefährlichen-schwarzen?) Patienten zurückgreift, der die 3 „hilfsbereiten“ Männer mit sich „umgerissen“ habe. Die potenziell tödliche und laut S3-Leitlinie der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) „Prävention von Zwang: Prävention und Therapie von aggressivem Verhalten bei Erwachsenen“ (2018) strikt zu vermeidende Fixierung in Bauchlage ist für die Staatsanwaltschaft ebenso „irrelevant“ wie die fahrlässige Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch das Unterlassen einer fachärztlichen Herzdiagnostik bei pathologischem Aufnahme-EKG. Dabei hätte die erst nach dem Tod festgestellte schwere Herzerkrankung des Patienten bereits mehrfach erkannt werden können bzw. müssen. Die unterlassene Behandlung eines in den Laboruntersuchungen auffälligen Kaliummangels, der zusätzliche Risiken für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen hervorrufen kann und die fehlende ärztliche Überwachung und Anleitung bei der selbst ärztlich angeordneten Zwangsmaßnahme sind weitere einfach übergangene Sorgfaltspflichtverletzungen, die die Hamburger Staatsanwaltschaften systematisch ausblenden. Stattdessen wird auch hier der getötete Patient wieder „selbst schuldig“ gesprochen an seinem eigenen Tod: seine unerkannte Herzerkrankung wird zur „Ursache“ erklärt.

Die Bestätigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft durch Ablehnung der Beschwerde der Familie erkennt deren Argumentationen zur fehlenden Rechtsgrundlage, zur fehlenden medizinischen Versorgung und Überwachung sowie zur kausal tödlichen Gewaltanwendung seitens des Sicherheitsdienstes erneut nicht an und ergänzt die zynische „Rechtfertigung“ der Tötung zusätzlich noch durch die Konstruktion, dass der Patient ja sogar „festgehalten werden musste“, da er sonst nach dem „Verlassen des Krankenhausgeländes“ ggf. durch einen „Verkehrsunfall“ bei möglicherweise „unvorsichtigem Überqueren einer Fahrbahn“ hätte gefährdet werden können. Dass es hierfür überhaupt gar keine tatsächlichen Anhaltspunkte gab, verdeutlicht die interessensgeleitete Willkür dieser juristischen Strafvereitelung. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann konstatiert in Anlehnung an die bereits von Staatsanwalt Mahnke konstruierte „Lagerzeugen“-Theorie – wonach alle Patienten, die zu unmittelbaren Zeugen der Tötung wurden, der sie behandelnden Klinik „feindlich gesinnt“ oder zumindest „befangen“ wären – zwar einerseits einen Mangel an „wirklich neutralen Zeugen“, geht andererseits aber dennoch davon aus, „… dass der Geschädigte unkontrolliert und wahnhaft aggressiv um sich schlug und damit eine Gefahr für sich und andere darstellte“. Deshalb müsse seine Tötung letztlich straffrei bleiben. Dr. Ogiermann wertet die Umzingelung und den Schultergriff durch den Wachmann nicht als situativen Anlass für die Reaktion des Patienten, die erst dadurch im Tatablauf erfolgte. So kann sie dann Bruder Tonou Mbobda ohne Berücksichtigung seines besonders schützenswerten Patientenstatus ungehemmt als „Aggressor“ darstellen und damit seine Tötung rechtfertigen.

Dass bei den Ermittlungen insbesondere die unterlassene Diagnostik  und Therapie vorhandener schwerwiegender Risikofaktoren, aber auch die fehlende ärztliche Überwachung einer vorhersehbaren sowie beabsichtigten Gewaltanwendung unter Verstoß gegen die S3-Leitlinie nicht beachtet wurde, ist vor dem Hintergrund der „Schlussargumentation“ mit einer vermeintlichen „Unschuldsvermutung“ zur Verhinderung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung der Rechtsbeugung im Sinne einer Strafvereitelung verdächtig.  Trotz aller für den fatalen Ausgang besonders relevanten Faktoren davon auszugehen, dass nach einer ordnungsgemäßen und umfassenden richterlichen Beweiserhebung und -bewertung keine „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ bestehen könne, ist nicht nur eine Unterschlagung von Beweismitteln, sondern eine besonders perfide Form der vorausgreifenden Amtsanmaßung. Dieses Verhalten untergräbt nicht nur das Recht der Familie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sondern verhindert grundsätzlich die tatsächliche Beurteilung aller relevanten Tatbestände der Verantwortung, von einer (nicht strafbefreienden) Unkenntnis über klar vermeidbare Irrtümer bis hin zu Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder zugrundeliegenden impliziten oder expliziten Handlungsmotiven gegenüber einem Schwarzen Psychiatriepatienten.

Die gezielte Stigmatisierung des Getöteten als „wahnhaften Aggressor“, vor dem „alle und auch er vor sich selbst“ mit allen Mitteln und unter allen Umständen „geschützt“ werden müssen, bildet die Grundlage für die Straffreiheit aller Verantwortlichen. Die besonderen Schutzrechte des getöteten Patienten wurden systematisch ignoriert, um das Recht zu töten zu legalisieren. Diese klassische und menschenverachtende Täter-Opfer-Umkehrung ermöglicht die Aufrechterhaltung des Status quo einer gewalttätigen Psychiatrie, die immer wieder tötet. Um den „Ruf der Institution“ zu schützen, die eigentlich zu sorgfältiger Diagnostik und Therapie sowie zur Wahrung der Interessen der Patienten verpflichtet ist, wird die „Schuld“ am Tod vollständig dem Patienten selbst zugeschrieben und die Institution in die „Unschuld“ vermeintlicher Unwissenheit gehüllt. Die Institution UKE wird von der Staatsanwaltschaft selbst mit der forensischen Untersuchung beauftragt und damit zusätzlich darin unterstützt, die zentralen Fragen gar nicht erst zu stellen. Während sich das UKE sozusagen selbst „untersucht“, fühlt sich die Staatsanwaltschaft auf der Basis einseitig eingeschränkter und suggestiver „Ermittlungen“ zum Richtertum berufen. Damit werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien willfährig außer Kraft gesetzt und der bereits vor und während der Tötungshandlung praktizierte institutionelle Rassismus seitens des UKE durch eine rassistisch stigmatisierende Justiz „reingewaschen“ und strukturell „begründet“.

Analytisch gesehen kann institutioneller Rassismus als all jene rassistischen Einstellungen definiert werden, die in den Traditionen, Überzeugungen, Meinungen und Mythen einer ethnischen Gruppe zu finden sind und sich fest in deren kulturelles Denken eingeschrieben haben, weil sie historisch so lange praktiziert und perpetuiert wurden, dass sie als allgemeine Tatsachen akzeptiert oder als „normale“ Verhaltenspraktiken verstanden werden. Diese Rassismen gehen somit von den Institutionen der Gesellschaft aus, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik, und sind unabhängig davon, ob die Akteure innerhalb ihrer Institutionen absichtlich rassistisch sind oder nicht. In der Folge werden Rechte, Leistungen und oder qualitative Standards verweigert oder eingeschränkt und damit der Menschenwert anderer ethnischer Gruppen abgewertet, kriminalisiert oder dämonisiert. Und genau das ist hier im Fall von Bruder Tonou Mbobda lehrbuchmäßig geschehen. Immer wieder werden Menschen in Psychiatrien oder von der Polizei zu Tode fixiert und immer wieder werden solche gewaltsame und extralegale Tötungen durch Staatsanwaltschaften für „rechtmäßig“ erklärt. Die lange schon bekannten und lebensbedrohlichen Mechanismen des sog. lagebedingten Erstickungstodes werden dabei durch ebenso unsinnige wie unwissenschaftliche Behauptungen einfach vom Tisch gewischt – bis der nächste Mensch wieder genauso umgebracht wird, weil nichts gelernt wurde und man halt die routinierten Gewaltpraktiken unbedingt bleiben will.

Bruder Tonou Mbobda erfüllte fast alle so genannten „Risikofaktoren“ für den lagebedingten Erstickungstod, der aus medizinischer Sicht keine rein äußere Erstickung ist, sondern in einem Teufelskreis aus erhöhtem Sauerstoffbedarf (Aufregung und Anstrengung) und gleichzeitig verringerter Möglichkeit zur Sauerstoffaufnahme durch von außen induzierter Einengung der Atemwege (z.B. durch Reizgas) und/oder Behinderung der Atmungsbeweglichkeit durch Bauchlage, Fixierung der Arme auf dem Rücken und zusätzlicher Gewichtsbelastung durch Sitzen oder Knien auf dem Rücken entsteht und bei dann zunehmender Kompression des Brustkorbes zu Herzüberlastung und Kreislaufstillstand führen kann:

  • Er war männlich (eher kräftig),
  • er hatte einen erhöhten Body-Mass-Index (vermeintlich stark),
  • er war ein Psychiatriepatient (angeblich aggressiv und unberechenbar),
  • er war schwarz (mutmaßlich schmerzunempfindlich und simulierend) und
  • er hatte eine (fahrlässig nicht diagnostizierte) Herzerkrankung.

Fast alle diese „Risikofaktoren“ wirken nicht aus sich selbst heraus oder aus dem eigenen Körper, sondern führen mittelbar zu impliziten Überreaktionen der Anwender*innen tödlicher Gewalt sowie zu einem verminderten Bewusstsein für lebensbedrohliche Warnzeichen oder die Hilferufe eines sterbenden Opfers. Und der eine letzte Faktor einer Herzerkrankung kann bei unbekannten Patient*innen generell nie ausgeschlossen werden und ist bei psychiatrischen Patient*innen überdurchschnittlich häufig. Und dass eine schwarze Hautfarbe ein „Risikofaktor“ für das Sterben an einer Erstickungslage ist, ist nicht „genetisch“, sondern schlicht rassistisch.

Dass die berechtigten Fragen der Familie und unserer Gemeinschaft nach den Gründen für den Tod und der Verantwortung dafür durch die verfassungsmäßige Verweigerung wirklich zielgerichteter Ermittlungen nun einfach unbeantwortet und folgenlos bleiben sollen, ist nur die eine Seite der systemischen Medaille. Auf der anderen Seite steht der mindestens ebenso berechtigte Wunsch der Betroffenen und ihrer Hinterbliebenen, dass ein solch ungerechtfertigter Todesfall zumindest zu entsprechenden Veränderungen in den Abläufen und Praktiken der verantwortlichen Institutionen führt, damit eine Wiederholung einer solchen Tragödie für weitere Patienten und deren Angehörige möglichst vermieden werden kann. Aber auch dieser Wunsch wird durch die Verhinderung einer angemessenen und umfassenden juristischen Aufarbeitung zynisch verweigert. Offenbar soll es nach dem Willen der deutschen Institutionen und Behörden systematisch und regelmäßig genau so weitergehen wie bisher – zumindest verantwortungslose Tötungen sollen straffrei bleiben.

Wir als Black Community Coalition for Justice & Self-Defense und in der Black Community Hamburg nehmen das nicht mehr einfach nur so hin! Antischwarzer Rassismus am UKE und in Hamburg hat eine kontinuierliche Tradition, der wir uns organisiert entgegenstellen werden. Psychische Krankheiten sollten kein Todesurteil sein. Schwarzsein sollte kein Todesurteil sein. Wir werden den institutionell gewobenen Mantel des Schweigens zerreißen, die Verantwortlichen beim Namen nennen und eine Gerechtigkeit einfordern, die ihren Namen auch verdient – denn diese muss auch eine Anerkennung und Beendigung der rassistischen und immer wieder tödlichen Praktiken beinhalten.

Und das werden wir allen dazu notwendigen Mitteln tun: By all means necessary!

Verantwortung heißt Veränderung!

Genug ist genug!

#JusticeForMbobda

#TouchOne – #TouchALL

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

BLACK COMMUNITY Hamburg

Mitzeichner*innen:

ARRiVATi

ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.

AKONDA – Eine Welt Cafe

Tschoobe´ for Freedom

ASUIHA – African Survival in Hamburg

ALAFIA – Afrika Festival

Black Media Group Germany

CECAM e.V.

African Heritage

Lessan e.V.

Wissenschaftsausschuss zu Tonou Mbobda – Teil 3

 
DE – EN – FR
„Alles richtig gemacht“ – das Töten Schwarzer Menschen in Hamburg wird politisch abgesegnet
 
Am Dienstag, den 10.11.2020 hat der Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft seine „Klärung der Umstände des Todes von William Tonou-Mbobda am 26. April 2019 am Universitätskrankenhaus Eppendorf“ abgeschlossen und sich dabei – genauso wie der zuständige Staatsanwalt Mahnke – durchgängig und ausschließlich auf die Schutzbehauptungen der Verantwortlichen des UKE gestützt:
 
Prof. Gallinat – Leiter der UKE-Psychiatrie – stellte die Täter*innenperspektive abschließend klar: die tödliche Zwangsfixierung von Bruder Tonou Mbobda durch Securities des UKE im Beisein von Krankenpfleger*innen der Klinik sei gar keine medizinische Maßnahme gewesen und demzufolge hätte auch keine ärztliche Aufsichtspflicht bestanden. Kontakt zur Familie hätte man aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht aufgenommen, aber im Fall der Tötung von Bruder Tonou Mbobda hatte man ja laut Pressemitteilung „alles richtig gemacht“. Obwohl man im UKE niemals rassistisch war oder sein könnte, hat man im Juni 2020 eigens eine „Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus“ installiert. Diese präsentierte sich zwar bei diesem letzten Ausschusstermin, trug jedoch nichts Konkretes zum vorliegenden Fall Tonou Mbobda bei.
 
Staatsanwalt Mahnke argumentierte sich am Ende seiner Befragung mit der Vermeidung einer möglichen Freiheitsstrafe von (mindestens) 3 Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge in Grund und Boden, ganz so als ob das Abwenden dieses möglichen Strafmaßes wichtiger wäre, als die Schuldfrage in diesem Tötungsdelikt gerichtlich umfassend aufzuklären. Die gleich reihenweisen Rechts- und Richtlinienverletzungen der UKE-Securities interpretierte Mahnke kurzerhand in eine „Notwehr in Lebensrettungsabsicht“ um – dem besonders zu schützenden Patienten unterstellte er hierzu die Rolle des „Aggressors“ und machte ihn so für den gewaltsam erlittenen Tod selbst verantwortlich. Grundlage seiner Argumentation waren die Zeug*innenaussagen der Täter und verantwortlichen Mitarbeiter*innen des UKE – Zeug*innenaussagen von Patient*innen und einer Passantin verwarf der Staatsanwalt vermittels einer abenteuerlich menschenverachtenden „Lagerzeugen“-Theorie.
 
Unsere einschlägigen Erfahrungen haben sich leider trotz kritischer Nachfragen von Ausschussteilnehmer*innen der Fraktion Die LINKE und teilweise auch aus der Fraktion Grüne Hamburg wieder einmal und erneut bestätigt – der gewaltsame, institutionelle Tod Schwarzer Menschen ist gerne „tragisch“ aber immer unververmeidlich und muss auch in jedem Falle straffrei bleiben. Kritische Fragen werden entweder ignoriert oder zynisch vom Tisch gewischt, die Perspektive der Familie bleibt ungehört und die der BLACK COMMUNITY unerwünscht.
 
Rassismus ist und wirkt systemisch – hier wurde einmal mehr demonstriert, wie er ausgeführt, verleugnet und unter den Teppich gekehrt wird. Die Opfer werden stigmatisiert, diffamiert und kriminalisiert – die Täter*innen als Opfer dargestellt, ihr tödliches Handeln gerechtfertigt und sie von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Den Hinterbliebenen wird damit ihr Recht auf Aufklärung und Wiedergutmachung verweigert – und die Täter*innen im rassistischen Status quo gestärkt.
 
Unser Kampf für Aufklärung – Gerechtigkeit – Anerkennung – Veränderung geht weiter!
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EN
„Everything done was right“ – the killing of Black people in Hamburg is again politically sanctioned
 
On Tuesday, November 10, 2020, the Science Committee of the Hamburg Parliament concluded its „Clarification of the circumstances of the death of William Tonou-Mbobda on April 26, 2019, at the University Hospital Eppendorf“, basing itself – just like the responsible Public Prosecutor Mahnke – consistently and exclusively on the protective assertions of those responsible at the UKE:
 
Prof. Gallinat – head of UKE psychiatry – finally clarified the perspective of the perpetrators: the deadly forced fixation of Brother Tonou Mbobda by securities of the UKE in the presence of nurses of the hospital was not a medical measure at all and therefore there was no need of medical supervision by doctors. Contact with the family had not yet been made due to the ongoing proceedings, but in the case of the killing of Brother Tonou Mbobda, according to the press release, „everything had been done right“ anyways. Although the UKE has never been or could never be racist, in June 2020 a special „Commissioner for Migration, Integration and Anti-Racism“ was installed. This representative presented herself now at this last committee meeting but did not contribute anything concrete concerning the case of Tonou Mbobda.
 
Prosecutor Mahnke argued cynically at the end of his questioning that a possible prison sentence of (at least) 3 years for bodily injury resulting in death in the ground had to be avoided, as if averting a possible sentence was more important than comprehensively clarifying the question of guilt in this homicide in front of a court. Denying any accountability, Mahnke reinterpreted the series of violations of law and guidelines of UKE-Securities as „self-defense with the intention of saving life“ and accused the patient who in his psychotic state should have been particularly protected of being the „aggressor“ and thus held him responsible for his own violent death. The basis of his argumentation were the testimonies of the perpetrators and responsible employees of the UKE – testimonies of patients and a passer-by were rejected by the public prosecutor by means of an ableistic and demeaning „encampment witness“ theory.
 
Our relevant experiences have unfortunately and once again been confirmed despite critical inquiries from committee members of the parliamentary group The LEFT and partly also from the Green Party in Hamburg – the violent, institutional death of Black people is sometimes „tragic“ but always unavoidable and must remain in impunity by any means possible. Critical questions are either ignored or cynically wiped off the table, the perspective of the family remains unheard and that of BLACK COMMUNITY undesirable.
 
Racism is and appears systemic – here it was demonstrated once again how it is carried out, denied and swept under the carpet. The victims are stigmatized, defamed and criminalized – the perpetrators are presented as victims, their deadly actions are justified and they are acquitted of any accountability. The surviving dependents are denied their right to clarification and reparation – and the perpetrators are strengthened in a generally racist status quo.
 
Our fight for clarification – justice – accountability – transformation continues!
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FR – Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)
 
„Tout ce qui a été fait était juste“ – le meurtre de Noirs à Hambourg est de nouveau sanctionné politiquement
 
Le mardi 10 novembre 2020, la commission des sciences du Parlement de Hambourg a conclu son „éclaircissement des circonstances de la mort de William Tonou-Mbobda le 26 avril 2019 à l’hôpital universitaire d’Eppendorf“, en se basant – tout comme le procureur Mahnke – de manière cohérente et exclusive sur les affirmations protectrices des responsables de l’UKE :
 
Le professeur Gallinat – chef du service de psychiatrie de l’UKE – a finalement clarifié le point de vue des auteurs : la fixation forcée et mortelle du frère Tonou Mbobda par des titres de l’UKE en présence d’infirmières de l’hôpital n’était pas du tout une mesure médicale et il n’y avait donc pas besoin de surveillance médicale par des médecins. Le contact avec la famille n’a pas encore été établi en raison de la procédure en cours, mais dans le cas du meurtre de frère Tonou Mbobda, selon le communiqué de presse, „tout a été fait correctement“ de toute façon. Bien que l’UKE n’ait jamais été ou ne pourrait jamais être raciste, en juin 2020, un „commissaire spécial pour la migration, l’intégration et la lutte contre le racisme“ a été installé. Cette représentante se présente maintenant à cette dernière réunion de la commission mais n’apporte rien de concret concernant le cas de Tonou Mbobda.
 
Le procureur Mahnke a soutenu cyniquement à la fin de son interrogatoire qu’il fallait éviter une éventuelle peine d’emprisonnement de (au moins) 3 ans pour les dommages corporels ayant entraîné la mort dans le sol, comme si éviter une éventuelle peine était plus important que de clarifier de manière exhaustive la question de la culpabilité dans cet homicide devant un tribunal. Niant toute responsabilité, Mahnke a réinterprété la série de violations de la loi et des directives de l’UKE-Securities comme de la „légitime défense avec l’intention de sauver la vie“ et a accusé le patient qui, dans son état psychotique, aurait dû être particulièrement protégé d’être „l’agresseur“ et l’a donc tenu pour responsable de sa propre mort violente. La base de son argumentation était les témoignages des auteurs et des employés responsables de l’UKE – les témoignages des patients et d’un passant ont été rejetés par le procureur public au moyen d’une théorie de „témoin de camp“ habile et humiliante.
 
Nos expériences pertinentes ont malheureusement et une fois de plus été confirmées malgré les enquêtes critiques des membres de la commission du groupe parlementaire The LEFT et en partie aussi du parti des Verts à Hambourg – la mort violente et institutionnelle des Noirs est parfois „tragique“ mais toujours inévitable et doit rester impunie par tous les moyens possibles. Les questions cruciales sont soit ignorées, soit cyniquement effacées de la table, la perspective de la famille reste ignorée et celle de la COMMUNAUTÉ NOIRE est indésirable.
 
Le racisme est et semble systémique – ici, il a été démontré une fois de plus comment il est pratiqué, nié et balayé sous le tapis. Les victimes sont stigmatisées, diffamées et criminalisées – les auteurs sont présentés comme des victimes, leurs actions meurtrières sont justifiées et ils sont acquittés de toute responsabilité. Les personnes à charge survivantes se voient refuser leur droit à des explications et à des réparations – et les auteurs sont renforcés dans un statu quo généralement raciste.
 
Notre combat pour la clarification – la justice – la responsabilité – la transformation continue !

Gerechtigkeit muss bezahlt werden, wenn sie offiziell nicht erwünscht ist

UPDATE unserer Spendenkampagne #JusticeForMbobda

https://www.betterplace.org/de/projects/70409-justiceformbobda

Liebe Community und Unterstützer*innen,

Zeit für ein Update – es hat sich einiges getan, worüber wir Euch gern berichten würden:

Am wichtigsten ist, dass wir Eurer Spendenhilfe mittlerweile ein forensisches Zweitgutachten aus London vorliegen haben, dass den Rechtsbeiständen der Familie zur Verfügung gestellt wurde. Dazu waren vorher entsprechend umfangreiche Übersetzungen von den relevanten Aktenbestandteilen erforderlich, die wir ebenfalls mit Hilfe Eurer Spenden finanzieren konnten. Da die Rechtsbeistände der Familie Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens einlegen und bei Abweisung derselben ein Klageerzwingungsverfahren anstreben, können wir das Gutachten leider noch nicht öffentlich zugänglich machen, da es im weiteren Verfahren noch Verwendung finden soll.

Zusätzlich sind wir aktuell auch noch im Kontakt mit deutschsprachigen Forensiker*innen, um einzelne Nachfragen weiter abklären zu lassen.

Aufgrund der aktuellen Situation eines eingestellten Ermittlungsverfahrens müssen die Kosten für die Arbeit der Rechtsbeistände im Klageerzwingungsverfahren weiter direkt von der Familie getragen werden – in einem ordentlichen Gerichtsverfahren werden die Auslagen dafür zunächst von der Justizkasse übernommen und dann wird später im Urteil eine Kostenentscheidung gefällt. Auch das ist Teil der Strategie der Vertuschung – Gerechtigkeit muss bezahlt werden, wenn sie offiziell nicht erwünscht ist!

Damit sind wir bereits mittendrin in der schlechten Nachricht dieser Neuigkeiten:

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anfang August das Ermittlungsverfahren im Fall Tonou Mbobda einfach eingestellt. Die formale Begründung: Ein „Mangel an Beweisen“ für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der handelnden Mitarbeiter*innen des UKE. Der zuständige Staatsanwalt Lars Mahnke attestiert den Security-Mitarbeitern nicht nur ein „Notwehrrecht“ gegen den ‚aggressiven Angreifer‘ Tonou Mbobda, sondern darüber hinaus sogar noch eine „Lebensrettungsabsicht“, mit der sie ihn töteten.

Wir haben dazu am 11. August 2020 einen Offenen Brief veröffentlicht und zur Durchsetzung einer unabhängigen, zivilgesellschaftlich getragenen Untersuchungskommission mit Beteiligung der Familie und der BLACK COMMUNITY* aufgerufen:

https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2020/08/11/einstellung-des-ermittlungsverfahrens-ist-ein-unglaublicher-justizskandal/

„Die unfassbare Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Angesicht der aktuellen weltweiten Massenproteste der #BlackLivesMatter-Bewegung auch hier in Deutschland und auch hier in Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht der trauernden Familie, unserer Black Communities hier in Hamburg und weltweit. Sie zeigt einmal mehr eindrücklich, wie berechtigt und notwendig diese Massenproteste sind und bleiben, weil Schwarze Leben auch hier in Deutschland weder zählen, noch einer angemessenen Strafverfolgung würdig erscheinen!“ …

Am 18. August 2020 hat dann der Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft in einer Fortsetzung seiner Selbstbefassung zu dem Fall getagt und den Staatsanwalt sowie Verantwortliche des UKE ausgiebig Raum für deren Erklärungen und Ausreden gegeben – weder Vertreter*innen der Familie, noch unserer BLACK COMMUNITY* hier in  Hamburg waren dazu eingeladen …

Unsere Presseerklärung und einen Audio-Mitschnitt des Wissenschaftsausschusses findet Ihr unter https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2020/08/20/presseerklaerung-zur-selbstbefassung-des-wissenschaftsausschusses-der-hamburger-buergerschaft-zur-einstellung-des-ermittlungsverfahrensaudio-mitschnitt-wissenschaftsausschuss-zur-klaerung-im-fall-tono/

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Anklageerhebung ist für uns als betroffene Black Community weder angemessen, noch nachvollziehbar. Die Verweigerung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens zum gewaltsamen Tod eines Schwarzen Bruders verstärkt unsere Trauer um ihn und lässt die vielen offenen Fragen, warum er so hat sterben müssen und wie es überhaupt dazu kommen konnte, weiterhin unbeantwortet. Bruder Tonou Mbobda hat niemals in seinem Leben und trotz seiner Erkrankung niemals auch nur einen Menschen angegriffen oder verletzt. Die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen steht in einer strukturellen Reihe der systematischen Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit, wenn die Todesopfer staatlicher und institutioneller Gewalt Schwarze Schwestern und Brüder sind. Diese Entscheidung ist erneute Beweisführung für die institutionsübergreifende Wertlosigkeit Schwarzer Leben hier in Deutschland, die von offizieller Hand immer wieder frei von Strafverfolgung getötet werden dürfen.“

Wir haben dazu eine ganze Reihe von Protestaktionen – am 12.8.20 vor der Staatsanwaltschaft Hamburg und auf dem Rathausmarkt Hamburg | am 14.8.2020 vor der Staatsanwaltschaft Hamburg | am 15.8.2020 auf dem Johannes-Brahms-Platz in unmittelbarer Nähe zu den Hamburger Staatsanwaltschaften und Gerichten | am 30.8.2020 erneut auf dem Hamburger Rathausmarkt – organisiert und durchgeführt. (s. dazu https://www.facebook.com/justiceformbobda/)

Aber nun wieder zu den guten Nachrichten:

Zur Etablierung einer zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation gegen staatlichen und institutionellen Rassismus, aber auch zur strukturellen Unterstützung gesellschaftlich benachteiligter und diskriminierter Menschen unserer Community haben wir die

„Black Community Coalition for Justice & Self-Defense“

ins Leben gerufen, die sich neben der politischen Kampagnenarbeit für Aufklärung und Gerechtigkeit auch für Empowerment, Bildung und Community Care einsetzt.

Wir haben solidarische Unterstützung durch die Schwarze Europa-Abgeordnete Pierrette Herzberger-Fofana erhalten, die selbst erst im Juni von der Brüsseler Polizei rassistisch angegriffen und dafür auch noch angezeigt worden ist. Ihr Grußwort zu unserer Protestkundgebung am 30. August 2020 findet Ihr unter https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2020/08/31/grusswort-von-frau-dr-pierrette-herzberger-fofana-mdep-ardi/

Darüber hinaus haben Student*innen und Wissenschaftler*innen der HAW Hamburg eine Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Hamburg verfasst, der von vielen Akademiker*innen deutschlandweit unterzeichnet worden ist: https://blackcommunityhamburg.blackblogs.org/2020/09/10/offener-brief-von-wissenschaftlerinnen-und-studentinnen-an-die-hamburger-staatsanwaltschaft/

Wir bitten Euch also alle weiter informiert und dranzubleiben und unsere Kampagne #JusticeForMbobda auch weiterhin tatkräftig und finanziell zu unterstützen, damit die Aufklärung des gewaltsamen Todes von unserem Bruder Tonou Mbobda nicht einfach so unter den institutionellen Teppich einer rassistischen Staatsraison gekehrt werden kann.

Folgt unserer Kampagne auch auf den Sozialen Medien:

Facebook: https://www.facebook.com/justiceformbobda/

Twitter: https://twitter.com/Justice4Mbobda

YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCl_qI2sxsFodWj0YjHn49Gw/videos

#TouchONE – #TouchALL

* BLACK COMMUNITY meint hier die politische Selbstorganisation der aktivistischen Gruppe, die u.a. die Kampagne #JusticeForMbobda organisiert und die Familie Mbobda unterstützt – die Großschreibung aller Buchstaben dient der Unterscheidung des allgemeinen Begriffes Black Community, der die Gesamtheit der Schwarzen Diaspora bezeichnet.

Offener Brief von Wissenschaftler*innen und Student*innen an die Hamburger Staatsanwaltschaft

Wir dokumentieren hier den Offenen Brief auf Initiative von Hamburger Akademiker*innen an den für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall Tonou Mbobda verantwortlichen Oberstaatsanwalt Lars Mahnke von der Hamburger Staatsanwaltschaft, den Wissenschaftler*innen und Student*innen aus ganz mitgezeichnet haben.

Wir bedanken uns ausdrücklich für diese zivilgesellschaftliche Solidarität mit Unterstützung unserer Forderungen nach vollständiger Aufklärung, der Übernahme von Verantwortung und Rechenschaft für den gewaltvollen Tod von Bruder Tonou Mbobda sowie angemessenen Konsequenzen mit transparenten Veränderungen aller der Bedingungen, die zu seinem und vor ihm schon zum Tod von Achidi John (2001) geführt haben.

Aus der Pressemitteilung von Mitarbeiter*innen der HAW (PDF-Link):

„Rassismus in Deutschland: Der Fall William Tonou-Mbobda

William Tonou-Mbobda war 2009 aus Kamerun nach Deutschland gekommen, um zu studieren. 2019 verstarb er nach einem Einsatz von Sicherheitskräften in der Hamburger Uniklinik Eppendorf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall. Das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt. Dagegen wehren sich Mitarbeiter*innen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), unter ihnen auch namhafte Professor*innen.

Neben der HAW haben auch Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Universität Hamburg, der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, sowie der Universität zu Köln, der FH Kiel, der Universität Oldenburg, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Bergische Universität Wuppertal, der Universität Siegen, der Universität Bielefeld, der Universität Vechta, der Ruhr-Universität Bochum, der Alice Salomon Hochschule Berlin, der Hochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin, der Theologischen Hochschule Friedensau, der Universität Mannheim, der Europa-Universität Flensburg, der Hochschule für Gesundheit Bochum, der Universität Bremen, der Universität Kassel, der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, der Universität Göttingen und der Universität Lüneburg den offenen Brief unterschrieben.“

Offener Brief an die Hamburger Staatsanwaltschaft (PDF-Link)

Hamburg, 31.08.2020

An die Staatsanwaltschaft Hamburg, z.H. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke,

mit Bestürzen mussten wir feststellen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall William Tonou-Mbobdas ohne Erhebung einer Anklage eingestellt hat. Als Angehörige verschiedener Hamburger Hochschulen möchten wir unserer Trauer und unserer Empörung über die gewaltvollen Umstände, unter denen ein Schwarzer Student zu Tode gekommen ist, Ausdruck verleihen. Wir sind fassungslos und es verletzt zutiefst unser Rechtsempfinden, dass eine vollständige und nachvollziehbare Aufklärung des Falles in all seinen rechtsstaatlich relevanten Dimensionen bisher ausblieb und er von der Hamburger Staatsanwaltschaft ad acta gelegt werden soll. Mit Blick auf die schleppenden Ermittlungen im
Kontext von Gewalt gegenüber Schwarzen Menschen (bspw. Oury Jalloh, Rooble Warsame, Yaya Jabbi, Ousman Sey, Christy Schwundeck, Laya-Alama Condé) verstehen wir eine Aufklärung als wichtiges politisches Signal.

Wir schließen uns den Forderungen der Black Community Hamburg an, nach denen:

  • der Familie von William Tonou-Mbobda das Recht auf eine juristische Klärung seiner gewaltvollen Todesumstände und die Klärung ihrer diesbezüglichen Fragen ermöglicht werden muss. Hierfür muss eine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft erfolgen;
  • die Einrichtung eines unabhängigen, von der Zivilgesellschaft getragenen Ausschusses zur Untersuchung aller Handlungen und Unterlassungen, die zum gewaltsamen Tod von William Tonou-Mbobda geführt haben, notwendig ist;
  • im allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit eine vollständige und nachvollziehbare Aufklärung des Todesfalles in all seinen rechtsstaatlich relevanten Dimensionen durchgeführt werden muss – schon aus Gründen der Rechtssicherheit für andere Hamburger Krankenhauspatient*innen und des Rechtsfriedens für die Familie und weitere Schwarze Menschen in Deutschland;
  • ausdrücklich geprüft werden muss, inwiefern Rassismus eine Rolle in den Todesumständen Tonou-Mbobdas und bei dessen psychiatrischer Behandlung durch das UKE-Personal gespielt hat;
  • es einer Prüfung bedarf, inwiefern das Vorgehen der Sicherheitskräfte von geltenden Richtlinien wie der S3-Richtlinie der DGPPN zur Vermeidung von Zwang abwich.

Wir halten eine lückenlose Aufklärung der Todesumstände William Tonou-Mbobdas und insbesondere die Prüfung dieser auf die Reproduktion rassistischer Diskriminierung für unabdingbar, um eine an den Grund- und Menschenrechten orientierte medizinische Behandlung sowie Justiz und Rechtsprechung zu gewährleisten und zu signalisieren, dass es ein Interesse der Justiz und Rechtssprechung ist, allen in Hamburg lebenden Menschen Schutz und Sicherheit zu bieten.

Verfasser*innen:
Awista Gardi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg

Dr. Elina Marmer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Koordination CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Dr. Cornelia Sylla, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Laura Röhr, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, HAW Hamburg
Prof. Dr. Sabine Stövesand, Lehrende an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Annita Kalpaka, Lehrende an der HAW Hamburg
Pauline Runge, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Fabian Fritz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Liesa Rühlmann, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Cornelius Lätzsch, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg

Erstunterzeichner*innen:
Anna van Hoorn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF Projekt, HAW Hamburg
Isabel Collien, Leitung der Stabsstelle Gleichstellung, HAW Hamburg
Dr. Anne Vogelpohl, Lehrende an der HAW Hamburg
Dennis Hölzer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Prof. Dr. Louis Henri Seukwa, Lehrender an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Efthimia Panagiotidis, Lehrende an der HAW Hamburg
Lynn Mecheril, Projektmitarbeiterin für Antidiskriminierung und Diversity, HAW Hamburg
Prof. Dr. Joachim Schroeder, Lehrender an der UHH
Katharina Rybarski, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Simone Plöger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotionsstudentin, Universität Hamburg
Jennifer Adolé Akue-Dovi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Judith Keinath, fremdsprachliche Angestellte, Universität Hamburg
Florian Muhl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Lena Narawitz, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Paweł Mehring, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg

Cornelia Springer, Wissenschaftliche Koordination „Engagementförderung durch universitäre Lehre“, Universität Hamburg
Dr. Uta Wagner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Dr. Frauke Meyer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt „Transformationen am Fluchtort Stadt“, Universität Hamburg und Dozentin an der Fachschule für Soziale Arbeit Alsterdorf
Julian Ibrahim Jusuf, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Laura Adam, Promovierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Miriam Bach, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Carolina Colmenares Díaz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Jonas Kohlschmidt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Anna Heudorfer, Promovierende an der UHH (Fakultät Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Tilman Lutz, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Negin Shah Hosseini, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Dr. Tania Mancheno
Prof. Mechtild Gomolla, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Niklas-Max Thönneßen, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Dr. Oliver Leistert, wissenschaftlicher Mitarbeiter ICAM, Leuphana Universität Lüneburg
Prof. Dr. Johanes Richter, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburg
Prof. em. Dr. Karl-Josef Pazzini, Universität Hamburg
Prof. Dr. Vassilis Tsianos, FH-Kiel
Sabrina Sarkodie-Gyan
Samia Aden, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel
Lena Rathsack, Studentin, Lehramt für Sonderpädagogik
Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel

Prof. Dr. Constantin Wagner, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Magdalena Knappik, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bergische Universität Wuppertal
Prof’in Dr. Anke Wischmann, Europa-Universität Flensburg
Meryem Choukri, Doktorandin an der Universität Warwick und Gießen sowie Lehrbeauftragte der Universität Hamburg
Dr. Karin Kämpfe, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Zami Khalil, Psychologe (M.Sc.) Medical School Hamburg und Lehrbeauftragter der Universität Hamburg
Lola Köttgen, Promotions-Studentin an der Universität Hamburg (Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann, Lehrende an der Universität Bremen
Dr. Johanna Sigl, Leuphana Universität Lüneburg
Anne-Sophie Waag, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Mannheim
Pia Garske, Mitarbeiterin Universität Göttingen
Dr. Caroline Schmitt, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Olezia Boga, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Kassel
Tassilo Schuster, Promovierender an der Universität Hamburg
Dr. Tanja Ehmann
Lisa Basten, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Bergische Universität Wuppertal
Jan Wolter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrender an der Universität Oldenburg
Tobias Linnemann, Promovierender im Promotionsprogramm Migrationsgesellschaftliche Grenzformationen an der Universität Oldenburg
Olaf Berg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
Isidora Randjelović, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Sabine Broeck, Universität Bremen
Veronika Kourabas, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Bielefeld

Dr. Silke Betscher, Lektorin am Institut für Ethnologie und Kulturwissenschaft/ Universität Bremen
und Vertretungsprofessorin für Gesundheit und Diversität/ Hochschule für Gesundheit Bochum
Prof. Dr. Daniel Bendix, Lehrender an der Theologischen Hochschule Friedensau
Olga Gerstenberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice-Salomon-Hochschule
Prof. Dr. Susan Kamel, Professorin für Museologie an der HTW Berlin
Prof. Dr. Iman Attia, Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Karim Fereidooni, Lehrender an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Paul Mecheril, Lehrender an der Universität Bielefeld
Isabel Dean, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Siegen
Dr. phil. Fatoş Atali-Timmer, Universität Oldenburg
Jana Kavermann, Promotionsstudentin Bergische Universität Wuppertal
Jessica Schülein, WissenschaftlicheMitarbeiterin Universität zu Köln
Dr. Vanessa E. Thompson, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fakultät für Kulturwissenschaften, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Kiana Ghaffarizad, Doktorandin an der Universität Vechta
Prof. ́in Dr. Júlia Wéber, Lehrende an der Hochschule Neubrandenburg
Prof. Dr. Susanne Spindler, Lehrende an der HS Düsseldorf
Prof. Dr. Barbara Schramkowski, Duale Hochschule Baden-Württemberg
Prof. Dr. Claus Melter, Fachhochschule Bielefeld
Alessandra Domizi, Doktorandin an der Universität Mannheim
Soniya Alkis, CvO Universität Oldenburg; Studentin
Barbara J. Funck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung, Universität Bremen
Prof. Dr. Barbara Schäuble, Lehrende Alice Salomon Hochschule Berlin
Olga Zitzelsberger, TU Darmstadt
Prof. Dr. Heike Radvan, BTU Cottbus Senftenberg
Dr. Inke Du Bois, Universität Bremen

Netzwerk (rassismus)kritische Migrationsforschung, Repräsentation, Community und Empowerment, Universität Bremen
Kritnet – Netzwerk Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung
Bildung – Macht – Rassismus; Rassismuskritische Veranstaltungsreihe; Studentische Initiative der Universität Hamburg und HAW

Grußwort von Frau Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, MdEP, ARDI

Justice for Mbobda // Gerechtigkeit für William Tonou-Mbobda
BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence

Hamburg 30. August. Demo 16 Uhr


Grusswort

Liebe hier Versammelte, Liebe Freundinnen und Freunde,

Der Anlass unserer Versammlung ist sehr traurig, denn wir gedenken des Todes von William Tonou-Mbobda, BWL-Student, der in der Blüte seiner Jahre aus dem Leben gerissen worden ist. Er ruht auf dem Friedhof seiner Heimatstadt in Bayangam, West-Kamerun. Möge er Frieden finden!

Ich möchte die tragischen Umstände seines Ablebens an dieser Stelle nicht erneut nennen. Dies steht mir nicht zu, und zu wiederholen, wovon wir aus Augenzeugenberichten wissen, würde den Schmerz, der uns hier zusammenstehen lässt, nicht mildern. Würde ich aufzählen, welchen Formen der Gewalt William im April letzten Jahres unterlegen ist, würden wir uns einmal mehr krümmen und unsere Kraft vor Bestürzung in den Boden sinken lassen. Ich möchte hier also stattdessen benennen, worauf wir meiner Ansicht nach unserem Fokus legen sollten – in Gedenken an diesen selbstverantwortlichen, jungen Mann, der aktiv ärztliche Hilfe für sich gesucht hat – und den Tod fand.
Sind Hemmschwellen zur Gewalt schneller überschritten, sobald es sich um eine Person mit schwarzer Hautfarbe handelt? Wir wissen die Antwort auf diese Frage.

Wir sind heute hier versammelt, weil wir Gerechtigkeit fordern, Gerechtigkeit für William Tonou-Mbobda, für seine Familie und für diejenigen, die eine solche Tat missbilligen und sich für eine menschenwürdige Gesellschaft einsetzen.

Was ist zu tun? Wir können William nicht zu uns, nicht ins Leben zurückholen. Wir können nicht rückgängig machen, was passiert ist. Worauf ist der Fokus also zu setzen?

Wir können aufstehen! Das tun wir bereits, wir stehen hier und kümmern uns. Wir zeigen unsere Gesichter und finden Worte dafür, dass hingesehen werden muss, dass der Tod eines Menschen unter solchen Umständen nicht einfach so ad acta gelegt werden darf. Wir können das weiterhin tun. Wir können mit aller Kraft immer wieder aufstehen!

Wir können unsere Stimmen erheben! Indem wir im Austausch miteinander stehen und nicht aus Scham- oder Schuldgefühlen rassistische Erfahrungen vor anderen und uns selbst verbergen, können wir dafür sorgen, dass Rassismus nicht weiterhin banalisiert wird. Wir müssen den Mut haben zu sprechen, denn wenn wir nicht sprechen, kann uns auch nicht zugehört werden.

Wir können unsere Rechte einfordern! Tag für Tag, auf unterschiedlichen Wegen, können wir einfordern, dass wir, wir Black People, uns in dieser vielfältigen Gesellschaft in allen Lebenslagen sicher und geschützt fühlen wollen. Dass wir uns sicher und geschützt fühlen können müssen. Dass dies der gesetzliche Auftrag ist!

Wir können, jeder und jede für sich, einstehen für eine Welt, und ich zitiere an dieser Stelle Achille Mbembe, die „befreit ist von der Last der Rasse und des Ressentiments und des Wunsches nach Rache, die jeder Rassismus auslöst.“

Die Leere wird bleiben, die der Tod eines Familienmitglieds hinterlässt, denn nichts auf der Welt, kann ein Menschenleben aufwiegen. Doch zumindest Gerechtigkeit einzufordern, Gerechtigkeit für William und für seine Familie, damit sie Ruhe finden und ihre Trauer aufarbeiten kann, das ist das Ziel unserer heutigen Versammlung.

Ich möchte zum Ende meiner Worte, um eine Schweigeminute für William Tonou-Mbobda bitten. Möge er wissen, dass wir um Gerechtigkeit kämpfen. Und vor allen Dingen: Möge er in Frieden ruhen!
Black Lives Matter!

Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, MdEP
Co-Präsidentin von EU-ARDI
(Anti-Racism and Diversity Intergroup)
pierrette.herzberger-fofana@europar.europa.eu

Presseerklärung zur Selbstbefassung des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, den 20. August 2020

PM als PDF zum Download

Bruder Tonou Mbobda wurde am 21. April 2019 von 3 Sicherheitsmitarbeitern des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) vor der Klinik für Psychiatrie gewaltsam zu Tode fixiert. Zum Zeitpunkt seiner Tötung war ein Antrag auf richterliche Anordnung weder eingereicht, noch bestätigt. Der Sicherheitsdienst soll von einer angeblich bis heute nicht identifizierbaren Krankenschwester angefordert worden. Nach Angeben aller Augenzeugen und Beteiligten Bruder saß Tonou Mbobda friedlich auf einer Bank vor dem Kliniksgebäude und rauchte ruhig eine Zigarette, als er von den Securities bedrängt und angegriffen wurde … Bruder Tonou Mbobda hatte sich freiwillig zur Behandlung ins UKE begeben und die angebotene Medikation wegen einer zuvor aufgetretenen allergischen Reaktion abgelehnt. Er suchte Hilfe und wurde getötet. Er wurde nur 34 Jahre alt.

Bruder Tonou Mbobda wurde Opfer eines Zwangspsychiatriesystems, dass Menschen immer wieder Medikamente gegen ihren ausdrücklichen Willen zwangsverabreichen will und dazu allzu oft körperliche Gewalt anwendet, die leider überproportional häufig zu vermeidbaren Todesfällen führt. Psychisch belastete Menschen in Krisensituationen werden zudem auch überdurchschnittlich Opfer tödlicher Polizeigewalt.

Waren wir bisher nur über die unerklärliche Verschleppung der Ermittlungen empört, sind wir nun bestürzt und verständnislos darüber, dass im Fall der hier vorliegenden gewaltsamen Tötung eines Menschen ein ordentliches Gerichtsverfahren mit klärenden Befragungen aller Beteiligten und Zeugen von allen Seiten nicht nur ausbleiben, sondern offenbar ganz und gar unterbunden werden soll.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Anklageerhebung ist für uns als betroffene Black Community weder angemessen, noch nachvollziehbar. Die Verweigerung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens zum gewaltsamen Tod eines Schwarzen Bruders verstärkt unsere Trauer um ihn und lässt die vielen offenen Fragen, warum er so hat sterben müssen und wie es überhaupt dazu kommen konnte, weiterhin unbeantwortet. Bruder Tonou Mbobda hat niemals in seinem Leben und trotz seiner Erkrankung niemals auch nur einen Menschen angegriffen oder verletzt. Die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen steht in einer strukturellen Reihe der systematischen Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit, wenn die Todesopfer staatlicher und institutioneller Gewalt Schwarze Schwestern und Brüder sind. Diese Entscheidung ist erneute Beweisführung für die institutionsübergreifende Wertlosigkeit Schwarzer Leben hier in Deutschland, die von offizieller Hand immer wieder frei von Strafverfolgung getötet werden dürfen.

Dabei folgen die juristischen Begründungen für die Befreiung der Täter*innen von angemessener Strafverfolgung selbst auch immer wieder einem stereotypen Muster aus rassistischen Zuschreibungen und Täter-Opfer-Umkehr. Die Verantwortung für tödliche Konsequenzen exekutiver Eskalationen wird regelmäßig den Toten selbst in die Schuhe geschoben. Sämtliche Verletzungen und Missachtungen gesetzlicher Vorgaben – im vorliegenden Fall die Missachtung des richterlichen Vorbehalt bei Zwangsmaßnahmen – und institutioneller Richtlinien durch die Täter*innen – hier am UKE die S3-Richtlinie der DPPGN zur Vermeidung von Zwang – weder berücksichtigt, noch benannt und sowieso regelmäßig einfach nicht verfolgt.

Nach der Einstellung der Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge z.N. unseres Bruders Tonou Mbobda wurden der zuständige Oberstaatsanwalt Lars Mahnke, der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Prof. Burkhard Göke, der Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE Prof Jürgen Gallinat sowie ein zuständiger Mitarbeiter für den Sicherheitsdienst am UKE (Klinik Logistik & Engineering GmbH) zur Fortsetzung der Beratungen zur Klärung der Umstände des Todes von William Tonou Mbobda am UKE des Wissenschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft eingeladen.

OStA Mahnke begründete seine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit einem angeblichen „Mangel an Beweisen“ durch widerstrebende Aussagen der „Lagerzeug*innen“ der Patient*innen der UKE-Psychiatrie einerseits und der Täter*innen und Angestellten des UKE andererseits, einem „rechtfertigenden Notstand“ bei angeblicher „Eigen- und Fremdgefährdung“ des bzw. durch den Getöteten sowie einer „Lebensrettungsabsicht“ bei den ursächlichen Tötungshandlungen.

Im vorliegenden Falle werden sämtliche Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Zwangsbehandlung und der Körperverletzung sowie die Verstöße gegen die medizinischen Leitlinien durch ein „Notwehr“-Konstrukt ausgehebelt, dass sich ausschließlich aus den subjektiven Zuschreibungen der Täter*innen ableitet und weder als Eigen- noch als Fremdgefährdung objektivieren lässt. Der zuständige OStA Lars Mahnke begründet die fast 1,5-jährige Verschleppung des Ermittlungsverfahrens mit einer angeblich „aufwendigen Aussageanalyse der Lagerzeugen“, deren Ergebnis darin bestehe, dass die Zeug*innenaussagen von Patient*innen (und einer Passantin!) als unglaubwürdig abqualifiziert werden mussten, während er ausgerechnet den Aussagen der Täter*innen und Angestellten des UKE eine Objektivität und Professionalität bescheinigt, die den zynischen Charakter von Täter*innen-Justiz trägt. Mahnke müht sich anzumerken, dass sich die Patient*innen untereinander ausgetauscht und Zeitungsberichte gelesen hätten. Die im UKE selbst abgehaltenen Krisenkonferenzen der Klinik für Psychiatrie mit allen Mitarbeiter*innen und die Einwirkung derselben auf die Patient*innen fanden dagegen weder Eingang in seine Ermittlungserkenntnisse, noch in deren Wertung. Trotz der ausdrücklich betonten „Schwierigkeiten“ mit den unterschiedlichen Zeug*innenaussagen, hielt es Mahnke für nicht erforderlich, selbst eigene Vernehmungen zur Abklärung der bestehenden Differenzen durchzuführen.

Die Rechtsbeistände der Familie haben Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg eingelegt und werden diese begründen, sobald ihnen die bisher nur unvollständigen Ermittlungsakten vollständig zur Verfügung gestellt werden.

Wir rufen deswegen deutschlandweit unsere Black Communities und Menschen Afrikanischer Herkunft sowie unsere Unterstützer*innen aus der deutschen Zivilgesellschaft dazu auf, unsere Kampagne #JusticeForMbobda und deren Proteste nach Kräften zu unterstützen, um weiter für Gerechtigkeit, Aufklärung und Verantwortung für den Tod unseres Bruders Tonou Mbobda zu kämpfen.

Wir fordern und organisieren unabhängige zivilgesellschaftliche Untersuchungen, da weder in der verantwortlichen Institution UKE, noch bei den Strafverfolgungsbehörden oder den zuständigen politischen Behörden ein erkennbares und angemessenes Aufklärungsinteresse besteht. Wir fordern ein Ende der zwangspsychiatrischen Gewaltpraxis und eine institutionelle und gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den historischen Kontinuitäten und strukturellen Wirkmechanismen von institutionellem Rassismus in staatlichen Behörden und Einrichtungen. Das System der todbringenden Ignoranz durch Weiße Deutungshoheiten über Schwarze Leben muss endlich beendet werden – und zwar heute und nicht erst morgen!

Die nächste Protestkundgebung ist am 30. August 2020 von 16-19 Uhr auf dem Rathausmarkt geplant.

#NoJUSTICE – #NoPEACE

#TouchONE – #TouchALL

Kontakt: black_community_hamburg@riseup.net

Sista Oloruntoyin – mobil: +49157–85508102

Brother Mwayemudza – mobil: +49176–99621504