Tag Archives: Staatsanwaltschaft Hamburg

Repressive Strafverfolgung von Sista Oloruntoyin wegen des #BlackLivesMatter-Protests vor dem US-Konsulat am 5. Juni 2020

Liebe Grüße an alle,

wir möchten Euch darüber informieren, dass ein Strafverfahren gegen Sista Oloruntoyin von der Black Community Coalition of Justice & Self-Defence

am 03. Februar 2022, um 09:00 Uhr,

im Gerichtssaal 176

Amtsgericht Hamburg stattfinden wird

(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)
Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) muss sich wegen des Vorwurfs der „Abhaltung einer verbotenen oder nicht angemeldeten Kundgebung und Demonstration trotz Verbots oder polizeilicher Aufforderung zur Auflösung nach § 26 Versammlungsgesetz“ verantworten. Am 5. Juni 2020 versammelten sich rund 5000 Demonstranten aus Solidarität vor dem US-Konsulat in Hamburg, um ein starkes Signal in die Welt zu senden. Wir sehen die juristische Kriminalisierung von Sista Oloruntoyin als einen Angriff auf die Schwarze Community in Hamburg und alle Protestierenden. Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zur aktiven Unterstützung und Solidarität auf.

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Repressive prosecution of Sista Oloruntoyin for the #BlackLivesMatter protest in front of the U.S. Consulate on June 5, 2020

Greetings Dear All,

This is to inform that there will be a criminal court case against Sista Oloruntoyin of the Black Community Coalition of Justice & Self-Defence

on 03. February 2022, at 09:00 am,

at courtroom 176

Amtsgericht Hamburg

(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)

Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) faces criminal charges for allegedly “holding a prohibited or unregistered manifestation and rally in spite of ban or police order to disperse in accordance with Paragraph 26 of the law on assemblies”. About 5000 protesters joined in solidarity to send a strong signal across the globe. We are seeing this juridical criminalisation of Sista Oloruntoyin as an attack on the Black Community in Hamburg and all protesters. We call on all civil society groups and organisations to come out in active support and solidarity.

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Pressekonferenz zum 2. Jahrestag der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda am UKE

TONOU MBOBDA :

Pressekonferenz | 26.04.2021 | Hamburg

Am 21. April 2019 wurde Bruder Tonou Mbobda durch 3 Sicherheitsmitarbeiter vor der Klinik für Psychiatrie zu Tode fixiert. Eine Reanimation nach seinem lage- und gewaltbedingten Kreislaufzusammenbruch zog sich über 60min hin. Die darauf folgende intensivmedizinische maschinelle Beatmung blieb erfolglos und wurde am 26.04.2019 nach der Feststellung des Hirntodes beendet.

Bei der Aufnahmeuntersuchung am 16.04.2019 wurde ein pathologisches EKG aufgezeichnet und ein deutlich erniedrigter Kaliumwert in einer Blutprobe festgestellt – beides wurde weder beachtet, noch weiter abgeklärt oder gar behandelt. Stattdessen wurden Medikamente angeordnet, die ein bekanntes Risiko für Nebenwirkungen auf das Herz und den Herzrhythmus haben.

Der Angriff der Securitys erfolgte ohne Rechtsgrundlage und ohne ärztliche Aufsicht. Die angewendete Fixierung in Bauchlage widersprach der S3-Leitlinie der DGPPN, nach der genau diese Fixierung in Bauchlage ausdrücklich zu vermeiden ist

Anlässlich des 2. Jahrestages der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda vor der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg hat die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense die Rechtsbeistände der Familie Mbobda – RÄ Gabriele Heinecke und RA Dr. Schneider-Addae-Mensah – gemeinsam mit Marianne Balle´ Moudoumbou von PAWLO (Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation) und Tahir Della von der ISD (Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) zu einer Pressekonferenz eingeladen, um über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften, das Klageerzwingungsverfahren, institutionellen Rassismus und dessen systematische Erscheinungsformen zu sprechen.

Wir dokumentieren hier sowohl das Video der gesamten PK, als auch die einzelnen Beiträge darunter.

Pressekonferenz TONOU MBOBDA | 26.04.2021:

Die Einzelbeiträge:

  • RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertritt die Mutter von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der skandalösen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert er seine juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • RÄ Gabriele Heinecke

RÄ Gabriele Heinecke vertritt die Schwester von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der fragwürdigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert sie ihre juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • Brother Mwayemudza – BCCJSD

Bruder Mwayemudza von unserer Black Community Coalition for Justice & Self-Defense analysiert den institutionellen Rassismus am verantwortlichen UKE und dessen Reproduktion und Bestätigung durch die Staatsanwaltschaften Hamburgs und den Wissenschaftsausschuss des Hamburger Senats:

  • Sista Marianne Ballé Moudoumbou – PAWLO

Sista Moudoumbou von der Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation (https://pawlo.org/) erinnert daran, dass die Tötung kein Einzelfall ist, weil immer wieder Schwarze Menschen und darunter auch Schwarze Frauen umgebracht werden. Die Tötungen werden regelmäßig nicht angemessen rechtsstaatlich verfolgt oder nachvollziehbar aufgeklärt. Deutschland wird seit Jahrzehnten international wegen seines institutionellen Rassismus und Racial Profilings angeprangert – unternimmt aber nichts dagegen:

  • Brother Tahir Della – ISD & DiC

Bruder Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (https://isdonline.de/) und der Kampagne Death in Custody (https://deathincustody.noblogs.org/) berichtet über systemischen Rassismus und Verhinderung von Strafverfolgung in den über 150 Todesfällen, die die Kampagne Death in Custody bisher zusammengetragen hat. Polizei und Justiz unterliegen demnach einem institutionalisierten Rassismus, der allderdings systematisch verleugnet wird:

 

TONOU MBOBDA – DAS WAR MORD!

No Justice – No Peace!

Touch One – Touch ALL!

 

Justice for Mbobda – Aufklärung | Anklage | Gerechtigkeit

Hamburg, den 19.04.2021

Klageerzwingungsverfahren im Fall Tonou Mbobda

Rechtsbeugung und Täter-Opfer-Umkehr durch eine institutionell rassistische Justiz

Die Argumentationslinien der Hamburger Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungen im Fall des gewaltsam getöteten Studenten Bruder Tonou Mbobda zeigen ein auffällig hohes Maß an zwanghaft konstruierter Kriminalisierung gegen einen Schwarzen Psychiatriepatienten, dessen besondere Menschen- und Patientenrechte offenkundig verletzt wurden. Stattdessen stellen sie subjektive Mutmaßungen auf der Grundlage der Schutzbehauptungen der gewalttätig handelnden Personen an, um die unverantwortliche Anordnung und tödliche Anwendung von Gewalt ohne jede Rechtsgrundlage juristisch zu rechtfertigen.

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Die Einstellungsverfügung des zuständigen Staatsanwalts Lars Mahnke im Fall des Studenten und Psychiatriepatienten Bruder Tonou Mbobda, der am 21.4.2019 im Universitätsklinikum Eppendorf von 3 Sicherheitsleuten angegriffen und zu Tode fixiert wurde, bescheinigt den Tätern nicht nur ein angeblich berechtigtes Notwehrrecht, sondern auch noch eine weit darüber hinausgehende „lebensrettende Absicht“ bei ihrer Tötung. Für ein körperliches Eingreifen oder gar Zwangsmaßnahmen gab es zum Tatzeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, sofort auf die Station zurückzukehren, wobei einer der 3 Securities ihn von hinten an der Schulter packte. Staatsanwalt Mahnke fasst diese Umstellung und den körperlichen Eingriff nur anhand der Aussagen der direkt beteiligten UKE-Mitarbeiter*innen zusammen. Damit spricht er dem ohne Rechtsgrundlage angegriffenen und brutalisierten Patienten das Recht auf körperliche Verteidigung grundsätzlich ab und konstruiert dann in Umkehrung der Kausalreihenfolge ein angebliches „Notwehrrecht“ für die Sicherheitsleute, die mit ihrer unangemessenen Gewalt eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben.

Staatsanwalt Mahnke setzt dieses Muster der einseitigen Schuldzuweisung an das Schwarze Opfer weiter fort, indem er sich auf rassistische Stereotypen von Bruder Tonou Mbobda als dem „aggressiven“ (großen-starken-gefährlichen-schwarzen?) Patienten zurückgreift, der die 3 „hilfsbereiten“ Männer mit sich „umgerissen“ habe. Die potenziell tödliche und laut S3-Leitlinie der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) „Prävention von Zwang: Prävention und Therapie von aggressivem Verhalten bei Erwachsenen“ (2018) strikt zu vermeidende Fixierung in Bauchlage ist für die Staatsanwaltschaft ebenso „irrelevant“ wie die fahrlässige Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch das Unterlassen einer fachärztlichen Herzdiagnostik bei pathologischem Aufnahme-EKG. Dabei hätte die erst nach dem Tod festgestellte schwere Herzerkrankung des Patienten bereits mehrfach erkannt werden können bzw. müssen. Die unterlassene Behandlung eines in den Laboruntersuchungen auffälligen Kaliummangels, der zusätzliche Risiken für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen hervorrufen kann und die fehlende ärztliche Überwachung und Anleitung bei der selbst ärztlich angeordneten Zwangsmaßnahme sind weitere einfach übergangene Sorgfaltspflichtverletzungen, die die Hamburger Staatsanwaltschaften systematisch ausblenden. Stattdessen wird auch hier der getötete Patient wieder „selbst schuldig“ gesprochen an seinem eigenen Tod: seine unerkannte Herzerkrankung wird zur „Ursache“ erklärt.

Die Bestätigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft durch Ablehnung der Beschwerde der Familie erkennt deren Argumentationen zur fehlenden Rechtsgrundlage, zur fehlenden medizinischen Versorgung und Überwachung sowie zur kausal tödlichen Gewaltanwendung seitens des Sicherheitsdienstes erneut nicht an und ergänzt die zynische „Rechtfertigung“ der Tötung zusätzlich noch durch die Konstruktion, dass der Patient ja sogar „festgehalten werden musste“, da er sonst nach dem „Verlassen des Krankenhausgeländes“ ggf. durch einen „Verkehrsunfall“ bei möglicherweise „unvorsichtigem Überqueren einer Fahrbahn“ hätte gefährdet werden können. Dass es hierfür überhaupt gar keine tatsächlichen Anhaltspunkte gab, verdeutlicht die interessensgeleitete Willkür dieser juristischen Strafvereitelung. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann konstatiert in Anlehnung an die bereits von Staatsanwalt Mahnke konstruierte „Lagerzeugen“-Theorie – wonach alle Patienten, die zu unmittelbaren Zeugen der Tötung wurden, der sie behandelnden Klinik „feindlich gesinnt“ oder zumindest „befangen“ wären – zwar einerseits einen Mangel an „wirklich neutralen Zeugen“, geht andererseits aber dennoch davon aus, „… dass der Geschädigte unkontrolliert und wahnhaft aggressiv um sich schlug und damit eine Gefahr für sich und andere darstellte“. Deshalb müsse seine Tötung letztlich straffrei bleiben. Dr. Ogiermann wertet die Umzingelung und den Schultergriff durch den Wachmann nicht als situativen Anlass für die Reaktion des Patienten, die erst dadurch im Tatablauf erfolgte. So kann sie dann Bruder Tonou Mbobda ohne Berücksichtigung seines besonders schützenswerten Patientenstatus ungehemmt als „Aggressor“ darstellen und damit seine Tötung rechtfertigen.

Dass bei den Ermittlungen insbesondere die unterlassene Diagnostik  und Therapie vorhandener schwerwiegender Risikofaktoren, aber auch die fehlende ärztliche Überwachung einer vorhersehbaren sowie beabsichtigten Gewaltanwendung unter Verstoß gegen die S3-Leitlinie nicht beachtet wurde, ist vor dem Hintergrund der „Schlussargumentation“ mit einer vermeintlichen „Unschuldsvermutung“ zur Verhinderung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung der Rechtsbeugung im Sinne einer Strafvereitelung verdächtig.  Trotz aller für den fatalen Ausgang besonders relevanten Faktoren davon auszugehen, dass nach einer ordnungsgemäßen und umfassenden richterlichen Beweiserhebung und -bewertung keine „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ bestehen könne, ist nicht nur eine Unterschlagung von Beweismitteln, sondern eine besonders perfide Form der vorausgreifenden Amtsanmaßung. Dieses Verhalten untergräbt nicht nur das Recht der Familie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sondern verhindert grundsätzlich die tatsächliche Beurteilung aller relevanten Tatbestände der Verantwortung, von einer (nicht strafbefreienden) Unkenntnis über klar vermeidbare Irrtümer bis hin zu Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder zugrundeliegenden impliziten oder expliziten Handlungsmotiven gegenüber einem Schwarzen Psychiatriepatienten.

Die gezielte Stigmatisierung des Getöteten als „wahnhaften Aggressor“, vor dem „alle und auch er vor sich selbst“ mit allen Mitteln und unter allen Umständen „geschützt“ werden müssen, bildet die Grundlage für die Straffreiheit aller Verantwortlichen. Die besonderen Schutzrechte des getöteten Patienten wurden systematisch ignoriert, um das Recht zu töten zu legalisieren. Diese klassische und menschenverachtende Täter-Opfer-Umkehrung ermöglicht die Aufrechterhaltung des Status quo einer gewalttätigen Psychiatrie, die immer wieder tötet. Um den „Ruf der Institution“ zu schützen, die eigentlich zu sorgfältiger Diagnostik und Therapie sowie zur Wahrung der Interessen der Patienten verpflichtet ist, wird die „Schuld“ am Tod vollständig dem Patienten selbst zugeschrieben und die Institution in die „Unschuld“ vermeintlicher Unwissenheit gehüllt. Die Institution UKE wird von der Staatsanwaltschaft selbst mit der forensischen Untersuchung beauftragt und damit zusätzlich darin unterstützt, die zentralen Fragen gar nicht erst zu stellen. Während sich das UKE sozusagen selbst „untersucht“, fühlt sich die Staatsanwaltschaft auf der Basis einseitig eingeschränkter und suggestiver „Ermittlungen“ zum Richtertum berufen. Damit werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien willfährig außer Kraft gesetzt und der bereits vor und während der Tötungshandlung praktizierte institutionelle Rassismus seitens des UKE durch eine rassistisch stigmatisierende Justiz „reingewaschen“ und strukturell „begründet“.

Analytisch gesehen kann institutioneller Rassismus als all jene rassistischen Einstellungen definiert werden, die in den Traditionen, Überzeugungen, Meinungen und Mythen einer ethnischen Gruppe zu finden sind und sich fest in deren kulturelles Denken eingeschrieben haben, weil sie historisch so lange praktiziert und perpetuiert wurden, dass sie als allgemeine Tatsachen akzeptiert oder als „normale“ Verhaltenspraktiken verstanden werden. Diese Rassismen gehen somit von den Institutionen der Gesellschaft aus, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik, und sind unabhängig davon, ob die Akteure innerhalb ihrer Institutionen absichtlich rassistisch sind oder nicht. In der Folge werden Rechte, Leistungen und oder qualitative Standards verweigert oder eingeschränkt und damit der Menschenwert anderer ethnischer Gruppen abgewertet, kriminalisiert oder dämonisiert. Und genau das ist hier im Fall von Bruder Tonou Mbobda lehrbuchmäßig geschehen. Immer wieder werden Menschen in Psychiatrien oder von der Polizei zu Tode fixiert und immer wieder werden solche gewaltsame und extralegale Tötungen durch Staatsanwaltschaften für „rechtmäßig“ erklärt. Die lange schon bekannten und lebensbedrohlichen Mechanismen des sog. lagebedingten Erstickungstodes werden dabei durch ebenso unsinnige wie unwissenschaftliche Behauptungen einfach vom Tisch gewischt – bis der nächste Mensch wieder genauso umgebracht wird, weil nichts gelernt wurde und man halt die routinierten Gewaltpraktiken unbedingt bleiben will.

Bruder Tonou Mbobda erfüllte fast alle so genannten „Risikofaktoren“ für den lagebedingten Erstickungstod, der aus medizinischer Sicht keine rein äußere Erstickung ist, sondern in einem Teufelskreis aus erhöhtem Sauerstoffbedarf (Aufregung und Anstrengung) und gleichzeitig verringerter Möglichkeit zur Sauerstoffaufnahme durch von außen induzierter Einengung der Atemwege (z.B. durch Reizgas) und/oder Behinderung der Atmungsbeweglichkeit durch Bauchlage, Fixierung der Arme auf dem Rücken und zusätzlicher Gewichtsbelastung durch Sitzen oder Knien auf dem Rücken entsteht und bei dann zunehmender Kompression des Brustkorbes zu Herzüberlastung und Kreislaufstillstand führen kann:

  • Er war männlich (eher kräftig),
  • er hatte einen erhöhten Body-Mass-Index (vermeintlich stark),
  • er war ein Psychiatriepatient (angeblich aggressiv und unberechenbar),
  • er war schwarz (mutmaßlich schmerzunempfindlich und simulierend) und
  • er hatte eine (fahrlässig nicht diagnostizierte) Herzerkrankung.

Fast alle diese „Risikofaktoren“ wirken nicht aus sich selbst heraus oder aus dem eigenen Körper, sondern führen mittelbar zu impliziten Überreaktionen der Anwender*innen tödlicher Gewalt sowie zu einem verminderten Bewusstsein für lebensbedrohliche Warnzeichen oder die Hilferufe eines sterbenden Opfers. Und der eine letzte Faktor einer Herzerkrankung kann bei unbekannten Patient*innen generell nie ausgeschlossen werden und ist bei psychiatrischen Patient*innen überdurchschnittlich häufig. Und dass eine schwarze Hautfarbe ein „Risikofaktor“ für das Sterben an einer Erstickungslage ist, ist nicht „genetisch“, sondern schlicht rassistisch.

Dass die berechtigten Fragen der Familie und unserer Gemeinschaft nach den Gründen für den Tod und der Verantwortung dafür durch die verfassungsmäßige Verweigerung wirklich zielgerichteter Ermittlungen nun einfach unbeantwortet und folgenlos bleiben sollen, ist nur die eine Seite der systemischen Medaille. Auf der anderen Seite steht der mindestens ebenso berechtigte Wunsch der Betroffenen und ihrer Hinterbliebenen, dass ein solch ungerechtfertigter Todesfall zumindest zu entsprechenden Veränderungen in den Abläufen und Praktiken der verantwortlichen Institutionen führt, damit eine Wiederholung einer solchen Tragödie für weitere Patienten und deren Angehörige möglichst vermieden werden kann. Aber auch dieser Wunsch wird durch die Verhinderung einer angemessenen und umfassenden juristischen Aufarbeitung zynisch verweigert. Offenbar soll es nach dem Willen der deutschen Institutionen und Behörden systematisch und regelmäßig genau so weitergehen wie bisher – zumindest verantwortungslose Tötungen sollen straffrei bleiben.

Wir als Black Community Coalition for Justice & Self-Defense und in der Black Community Hamburg nehmen das nicht mehr einfach nur so hin! Antischwarzer Rassismus am UKE und in Hamburg hat eine kontinuierliche Tradition, der wir uns organisiert entgegenstellen werden. Psychische Krankheiten sollten kein Todesurteil sein. Schwarzsein sollte kein Todesurteil sein. Wir werden den institutionell gewobenen Mantel des Schweigens zerreißen, die Verantwortlichen beim Namen nennen und eine Gerechtigkeit einfordern, die ihren Namen auch verdient – denn diese muss auch eine Anerkennung und Beendigung der rassistischen und immer wieder tödlichen Praktiken beinhalten.

Und das werden wir allen dazu notwendigen Mitteln tun: By all means necessary!

Verantwortung heißt Veränderung!

Genug ist genug!

#JusticeForMbobda

#TouchOne – #TouchALL

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

BLACK COMMUNITY Hamburg

Mitzeichner*innen:

ARRiVATi

ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.

AKONDA – Eine Welt Cafe

Tschoobe´ for Freedom

ASUIHA – African Survival in Hamburg

ALAFIA – Afrika Festival

Black Media Group Germany

CECAM e.V.

African Heritage

Lessan e.V.

Wissenschaftsausschuss zu Tonou Mbobda – Teil 3

 
DE – EN – FR
„Alles richtig gemacht“ – das Töten Schwarzer Menschen in Hamburg wird politisch abgesegnet
 
Am Dienstag, den 10.11.2020 hat der Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft seine „Klärung der Umstände des Todes von William Tonou-Mbobda am 26. April 2019 am Universitätskrankenhaus Eppendorf“ abgeschlossen und sich dabei – genauso wie der zuständige Staatsanwalt Mahnke – durchgängig und ausschließlich auf die Schutzbehauptungen der Verantwortlichen des UKE gestützt:
 
Prof. Gallinat – Leiter der UKE-Psychiatrie – stellte die Täter*innenperspektive abschließend klar: die tödliche Zwangsfixierung von Bruder Tonou Mbobda durch Securities des UKE im Beisein von Krankenpfleger*innen der Klinik sei gar keine medizinische Maßnahme gewesen und demzufolge hätte auch keine ärztliche Aufsichtspflicht bestanden. Kontakt zur Familie hätte man aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht aufgenommen, aber im Fall der Tötung von Bruder Tonou Mbobda hatte man ja laut Pressemitteilung „alles richtig gemacht“. Obwohl man im UKE niemals rassistisch war oder sein könnte, hat man im Juni 2020 eigens eine „Beauftragte für Migration, Integration und Anti-Rassismus“ installiert. Diese präsentierte sich zwar bei diesem letzten Ausschusstermin, trug jedoch nichts Konkretes zum vorliegenden Fall Tonou Mbobda bei.
 
Staatsanwalt Mahnke argumentierte sich am Ende seiner Befragung mit der Vermeidung einer möglichen Freiheitsstrafe von (mindestens) 3 Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge in Grund und Boden, ganz so als ob das Abwenden dieses möglichen Strafmaßes wichtiger wäre, als die Schuldfrage in diesem Tötungsdelikt gerichtlich umfassend aufzuklären. Die gleich reihenweisen Rechts- und Richtlinienverletzungen der UKE-Securities interpretierte Mahnke kurzerhand in eine „Notwehr in Lebensrettungsabsicht“ um – dem besonders zu schützenden Patienten unterstellte er hierzu die Rolle des „Aggressors“ und machte ihn so für den gewaltsam erlittenen Tod selbst verantwortlich. Grundlage seiner Argumentation waren die Zeug*innenaussagen der Täter und verantwortlichen Mitarbeiter*innen des UKE – Zeug*innenaussagen von Patient*innen und einer Passantin verwarf der Staatsanwalt vermittels einer abenteuerlich menschenverachtenden „Lagerzeugen“-Theorie.
 
Unsere einschlägigen Erfahrungen haben sich leider trotz kritischer Nachfragen von Ausschussteilnehmer*innen der Fraktion Die LINKE und teilweise auch aus der Fraktion Grüne Hamburg wieder einmal und erneut bestätigt – der gewaltsame, institutionelle Tod Schwarzer Menschen ist gerne „tragisch“ aber immer unververmeidlich und muss auch in jedem Falle straffrei bleiben. Kritische Fragen werden entweder ignoriert oder zynisch vom Tisch gewischt, die Perspektive der Familie bleibt ungehört und die der BLACK COMMUNITY unerwünscht.
 
Rassismus ist und wirkt systemisch – hier wurde einmal mehr demonstriert, wie er ausgeführt, verleugnet und unter den Teppich gekehrt wird. Die Opfer werden stigmatisiert, diffamiert und kriminalisiert – die Täter*innen als Opfer dargestellt, ihr tödliches Handeln gerechtfertigt und sie von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Den Hinterbliebenen wird damit ihr Recht auf Aufklärung und Wiedergutmachung verweigert – und die Täter*innen im rassistischen Status quo gestärkt.
 
Unser Kampf für Aufklärung – Gerechtigkeit – Anerkennung – Veränderung geht weiter!
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EN
„Everything done was right“ – the killing of Black people in Hamburg is again politically sanctioned
 
On Tuesday, November 10, 2020, the Science Committee of the Hamburg Parliament concluded its „Clarification of the circumstances of the death of William Tonou-Mbobda on April 26, 2019, at the University Hospital Eppendorf“, basing itself – just like the responsible Public Prosecutor Mahnke – consistently and exclusively on the protective assertions of those responsible at the UKE:
 
Prof. Gallinat – head of UKE psychiatry – finally clarified the perspective of the perpetrators: the deadly forced fixation of Brother Tonou Mbobda by securities of the UKE in the presence of nurses of the hospital was not a medical measure at all and therefore there was no need of medical supervision by doctors. Contact with the family had not yet been made due to the ongoing proceedings, but in the case of the killing of Brother Tonou Mbobda, according to the press release, „everything had been done right“ anyways. Although the UKE has never been or could never be racist, in June 2020 a special „Commissioner for Migration, Integration and Anti-Racism“ was installed. This representative presented herself now at this last committee meeting but did not contribute anything concrete concerning the case of Tonou Mbobda.
 
Prosecutor Mahnke argued cynically at the end of his questioning that a possible prison sentence of (at least) 3 years for bodily injury resulting in death in the ground had to be avoided, as if averting a possible sentence was more important than comprehensively clarifying the question of guilt in this homicide in front of a court. Denying any accountability, Mahnke reinterpreted the series of violations of law and guidelines of UKE-Securities as „self-defense with the intention of saving life“ and accused the patient who in his psychotic state should have been particularly protected of being the „aggressor“ and thus held him responsible for his own violent death. The basis of his argumentation were the testimonies of the perpetrators and responsible employees of the UKE – testimonies of patients and a passer-by were rejected by the public prosecutor by means of an ableistic and demeaning „encampment witness“ theory.
 
Our relevant experiences have unfortunately and once again been confirmed despite critical inquiries from committee members of the parliamentary group The LEFT and partly also from the Green Party in Hamburg – the violent, institutional death of Black people is sometimes „tragic“ but always unavoidable and must remain in impunity by any means possible. Critical questions are either ignored or cynically wiped off the table, the perspective of the family remains unheard and that of BLACK COMMUNITY undesirable.
 
Racism is and appears systemic – here it was demonstrated once again how it is carried out, denied and swept under the carpet. The victims are stigmatized, defamed and criminalized – the perpetrators are presented as victims, their deadly actions are justified and they are acquitted of any accountability. The surviving dependents are denied their right to clarification and reparation – and the perpetrators are strengthened in a generally racist status quo.
 
Our fight for clarification – justice – accountability – transformation continues!
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FR – Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)
 
„Tout ce qui a été fait était juste“ – le meurtre de Noirs à Hambourg est de nouveau sanctionné politiquement
 
Le mardi 10 novembre 2020, la commission des sciences du Parlement de Hambourg a conclu son „éclaircissement des circonstances de la mort de William Tonou-Mbobda le 26 avril 2019 à l’hôpital universitaire d’Eppendorf“, en se basant – tout comme le procureur Mahnke – de manière cohérente et exclusive sur les affirmations protectrices des responsables de l’UKE :
 
Le professeur Gallinat – chef du service de psychiatrie de l’UKE – a finalement clarifié le point de vue des auteurs : la fixation forcée et mortelle du frère Tonou Mbobda par des titres de l’UKE en présence d’infirmières de l’hôpital n’était pas du tout une mesure médicale et il n’y avait donc pas besoin de surveillance médicale par des médecins. Le contact avec la famille n’a pas encore été établi en raison de la procédure en cours, mais dans le cas du meurtre de frère Tonou Mbobda, selon le communiqué de presse, „tout a été fait correctement“ de toute façon. Bien que l’UKE n’ait jamais été ou ne pourrait jamais être raciste, en juin 2020, un „commissaire spécial pour la migration, l’intégration et la lutte contre le racisme“ a été installé. Cette représentante se présente maintenant à cette dernière réunion de la commission mais n’apporte rien de concret concernant le cas de Tonou Mbobda.
 
Le procureur Mahnke a soutenu cyniquement à la fin de son interrogatoire qu’il fallait éviter une éventuelle peine d’emprisonnement de (au moins) 3 ans pour les dommages corporels ayant entraîné la mort dans le sol, comme si éviter une éventuelle peine était plus important que de clarifier de manière exhaustive la question de la culpabilité dans cet homicide devant un tribunal. Niant toute responsabilité, Mahnke a réinterprété la série de violations de la loi et des directives de l’UKE-Securities comme de la „légitime défense avec l’intention de sauver la vie“ et a accusé le patient qui, dans son état psychotique, aurait dû être particulièrement protégé d’être „l’agresseur“ et l’a donc tenu pour responsable de sa propre mort violente. La base de son argumentation était les témoignages des auteurs et des employés responsables de l’UKE – les témoignages des patients et d’un passant ont été rejetés par le procureur public au moyen d’une théorie de „témoin de camp“ habile et humiliante.
 
Nos expériences pertinentes ont malheureusement et une fois de plus été confirmées malgré les enquêtes critiques des membres de la commission du groupe parlementaire The LEFT et en partie aussi du parti des Verts à Hambourg – la mort violente et institutionnelle des Noirs est parfois „tragique“ mais toujours inévitable et doit rester impunie par tous les moyens possibles. Les questions cruciales sont soit ignorées, soit cyniquement effacées de la table, la perspective de la famille reste ignorée et celle de la COMMUNAUTÉ NOIRE est indésirable.
 
Le racisme est et semble systémique – ici, il a été démontré une fois de plus comment il est pratiqué, nié et balayé sous le tapis. Les victimes sont stigmatisées, diffamées et criminalisées – les auteurs sont présentés comme des victimes, leurs actions meurtrières sont justifiées et ils sont acquittés de toute responsabilité. Les personnes à charge survivantes se voient refuser leur droit à des explications et à des réparations – et les auteurs sont renforcés dans un statu quo généralement raciste.
 
Notre combat pour la clarification – la justice – la responsabilité – la transformation continue !

Offener Brief von Wissenschaftler*innen und Student*innen an die Hamburger Staatsanwaltschaft

Wir dokumentieren hier den Offenen Brief auf Initiative von Hamburger Akademiker*innen an den für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall Tonou Mbobda verantwortlichen Oberstaatsanwalt Lars Mahnke von der Hamburger Staatsanwaltschaft, den Wissenschaftler*innen und Student*innen aus ganz mitgezeichnet haben.

Wir bedanken uns ausdrücklich für diese zivilgesellschaftliche Solidarität mit Unterstützung unserer Forderungen nach vollständiger Aufklärung, der Übernahme von Verantwortung und Rechenschaft für den gewaltvollen Tod von Bruder Tonou Mbobda sowie angemessenen Konsequenzen mit transparenten Veränderungen aller der Bedingungen, die zu seinem und vor ihm schon zum Tod von Achidi John (2001) geführt haben.

Aus der Pressemitteilung von Mitarbeiter*innen der HAW (PDF-Link):

„Rassismus in Deutschland: Der Fall William Tonou-Mbobda

William Tonou-Mbobda war 2009 aus Kamerun nach Deutschland gekommen, um zu studieren. 2019 verstarb er nach einem Einsatz von Sicherheitskräften in der Hamburger Uniklinik Eppendorf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall. Das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt. Dagegen wehren sich Mitarbeiter*innen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), unter ihnen auch namhafte Professor*innen.

Neben der HAW haben auch Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Universität Hamburg, der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, sowie der Universität zu Köln, der FH Kiel, der Universität Oldenburg, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Bergische Universität Wuppertal, der Universität Siegen, der Universität Bielefeld, der Universität Vechta, der Ruhr-Universität Bochum, der Alice Salomon Hochschule Berlin, der Hochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin, der Theologischen Hochschule Friedensau, der Universität Mannheim, der Europa-Universität Flensburg, der Hochschule für Gesundheit Bochum, der Universität Bremen, der Universität Kassel, der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, der Universität Göttingen und der Universität Lüneburg den offenen Brief unterschrieben.“

Offener Brief an die Hamburger Staatsanwaltschaft (PDF-Link)

Hamburg, 31.08.2020

An die Staatsanwaltschaft Hamburg, z.H. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke,

mit Bestürzen mussten wir feststellen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall William Tonou-Mbobdas ohne Erhebung einer Anklage eingestellt hat. Als Angehörige verschiedener Hamburger Hochschulen möchten wir unserer Trauer und unserer Empörung über die gewaltvollen Umstände, unter denen ein Schwarzer Student zu Tode gekommen ist, Ausdruck verleihen. Wir sind fassungslos und es verletzt zutiefst unser Rechtsempfinden, dass eine vollständige und nachvollziehbare Aufklärung des Falles in all seinen rechtsstaatlich relevanten Dimensionen bisher ausblieb und er von der Hamburger Staatsanwaltschaft ad acta gelegt werden soll. Mit Blick auf die schleppenden Ermittlungen im
Kontext von Gewalt gegenüber Schwarzen Menschen (bspw. Oury Jalloh, Rooble Warsame, Yaya Jabbi, Ousman Sey, Christy Schwundeck, Laya-Alama Condé) verstehen wir eine Aufklärung als wichtiges politisches Signal.

Wir schließen uns den Forderungen der Black Community Hamburg an, nach denen:

  • der Familie von William Tonou-Mbobda das Recht auf eine juristische Klärung seiner gewaltvollen Todesumstände und die Klärung ihrer diesbezüglichen Fragen ermöglicht werden muss. Hierfür muss eine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft erfolgen;
  • die Einrichtung eines unabhängigen, von der Zivilgesellschaft getragenen Ausschusses zur Untersuchung aller Handlungen und Unterlassungen, die zum gewaltsamen Tod von William Tonou-Mbobda geführt haben, notwendig ist;
  • im allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit eine vollständige und nachvollziehbare Aufklärung des Todesfalles in all seinen rechtsstaatlich relevanten Dimensionen durchgeführt werden muss – schon aus Gründen der Rechtssicherheit für andere Hamburger Krankenhauspatient*innen und des Rechtsfriedens für die Familie und weitere Schwarze Menschen in Deutschland;
  • ausdrücklich geprüft werden muss, inwiefern Rassismus eine Rolle in den Todesumständen Tonou-Mbobdas und bei dessen psychiatrischer Behandlung durch das UKE-Personal gespielt hat;
  • es einer Prüfung bedarf, inwiefern das Vorgehen der Sicherheitskräfte von geltenden Richtlinien wie der S3-Richtlinie der DGPPN zur Vermeidung von Zwang abwich.

Wir halten eine lückenlose Aufklärung der Todesumstände William Tonou-Mbobdas und insbesondere die Prüfung dieser auf die Reproduktion rassistischer Diskriminierung für unabdingbar, um eine an den Grund- und Menschenrechten orientierte medizinische Behandlung sowie Justiz und Rechtsprechung zu gewährleisten und zu signalisieren, dass es ein Interesse der Justiz und Rechtssprechung ist, allen in Hamburg lebenden Menschen Schutz und Sicherheit zu bieten.

Verfasser*innen:
Awista Gardi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg

Dr. Elina Marmer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Koordination CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Dr. Cornelia Sylla, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Laura Röhr, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, HAW Hamburg
Prof. Dr. Sabine Stövesand, Lehrende an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Annita Kalpaka, Lehrende an der HAW Hamburg
Pauline Runge, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Fabian Fritz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Liesa Rühlmann, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Cornelius Lätzsch, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg

Erstunterzeichner*innen:
Anna van Hoorn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF Projekt, HAW Hamburg
Isabel Collien, Leitung der Stabsstelle Gleichstellung, HAW Hamburg
Dr. Anne Vogelpohl, Lehrende an der HAW Hamburg
Dennis Hölzer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Prof. Dr. Louis Henri Seukwa, Lehrender an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Efthimia Panagiotidis, Lehrende an der HAW Hamburg
Lynn Mecheril, Projektmitarbeiterin für Antidiskriminierung und Diversity, HAW Hamburg
Prof. Dr. Joachim Schroeder, Lehrender an der UHH
Katharina Rybarski, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Simone Plöger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotionsstudentin, Universität Hamburg
Jennifer Adolé Akue-Dovi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Judith Keinath, fremdsprachliche Angestellte, Universität Hamburg
Florian Muhl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Lena Narawitz, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Paweł Mehring, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg

Cornelia Springer, Wissenschaftliche Koordination „Engagementförderung durch universitäre Lehre“, Universität Hamburg
Dr. Uta Wagner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Dr. Frauke Meyer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt „Transformationen am Fluchtort Stadt“, Universität Hamburg und Dozentin an der Fachschule für Soziale Arbeit Alsterdorf
Julian Ibrahim Jusuf, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Laura Adam, Promovierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Miriam Bach, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Carolina Colmenares Díaz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Jonas Kohlschmidt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Anna Heudorfer, Promovierende an der UHH (Fakultät Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Tilman Lutz, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Negin Shah Hosseini, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Dr. Tania Mancheno
Prof. Mechtild Gomolla, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Niklas-Max Thönneßen, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Dr. Oliver Leistert, wissenschaftlicher Mitarbeiter ICAM, Leuphana Universität Lüneburg
Prof. Dr. Johanes Richter, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburg
Prof. em. Dr. Karl-Josef Pazzini, Universität Hamburg
Prof. Dr. Vassilis Tsianos, FH-Kiel
Sabrina Sarkodie-Gyan
Samia Aden, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel
Lena Rathsack, Studentin, Lehramt für Sonderpädagogik
Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel

Prof. Dr. Constantin Wagner, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Magdalena Knappik, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bergische Universität Wuppertal
Prof’in Dr. Anke Wischmann, Europa-Universität Flensburg
Meryem Choukri, Doktorandin an der Universität Warwick und Gießen sowie Lehrbeauftragte der Universität Hamburg
Dr. Karin Kämpfe, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Zami Khalil, Psychologe (M.Sc.) Medical School Hamburg und Lehrbeauftragter der Universität Hamburg
Lola Köttgen, Promotions-Studentin an der Universität Hamburg (Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann, Lehrende an der Universität Bremen
Dr. Johanna Sigl, Leuphana Universität Lüneburg
Anne-Sophie Waag, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Mannheim
Pia Garske, Mitarbeiterin Universität Göttingen
Dr. Caroline Schmitt, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Olezia Boga, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Kassel
Tassilo Schuster, Promovierender an der Universität Hamburg
Dr. Tanja Ehmann
Lisa Basten, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Bergische Universität Wuppertal
Jan Wolter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrender an der Universität Oldenburg
Tobias Linnemann, Promovierender im Promotionsprogramm Migrationsgesellschaftliche Grenzformationen an der Universität Oldenburg
Olaf Berg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
Isidora Randjelović, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Sabine Broeck, Universität Bremen
Veronika Kourabas, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Bielefeld

Dr. Silke Betscher, Lektorin am Institut für Ethnologie und Kulturwissenschaft/ Universität Bremen
und Vertretungsprofessorin für Gesundheit und Diversität/ Hochschule für Gesundheit Bochum
Prof. Dr. Daniel Bendix, Lehrender an der Theologischen Hochschule Friedensau
Olga Gerstenberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice-Salomon-Hochschule
Prof. Dr. Susan Kamel, Professorin für Museologie an der HTW Berlin
Prof. Dr. Iman Attia, Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Karim Fereidooni, Lehrender an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Paul Mecheril, Lehrender an der Universität Bielefeld
Isabel Dean, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Siegen
Dr. phil. Fatoş Atali-Timmer, Universität Oldenburg
Jana Kavermann, Promotionsstudentin Bergische Universität Wuppertal
Jessica Schülein, WissenschaftlicheMitarbeiterin Universität zu Köln
Dr. Vanessa E. Thompson, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fakultät für Kulturwissenschaften, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Kiana Ghaffarizad, Doktorandin an der Universität Vechta
Prof. ́in Dr. Júlia Wéber, Lehrende an der Hochschule Neubrandenburg
Prof. Dr. Susanne Spindler, Lehrende an der HS Düsseldorf
Prof. Dr. Barbara Schramkowski, Duale Hochschule Baden-Württemberg
Prof. Dr. Claus Melter, Fachhochschule Bielefeld
Alessandra Domizi, Doktorandin an der Universität Mannheim
Soniya Alkis, CvO Universität Oldenburg; Studentin
Barbara J. Funck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung, Universität Bremen
Prof. Dr. Barbara Schäuble, Lehrende Alice Salomon Hochschule Berlin
Olga Zitzelsberger, TU Darmstadt
Prof. Dr. Heike Radvan, BTU Cottbus Senftenberg
Dr. Inke Du Bois, Universität Bremen

Netzwerk (rassismus)kritische Migrationsforschung, Repräsentation, Community und Empowerment, Universität Bremen
Kritnet – Netzwerk Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung
Bildung – Macht – Rassismus; Rassismuskritische Veranstaltungsreihe; Studentische Initiative der Universität Hamburg und HAW

Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist ein unglaublicher Justizskandal

OFFENER BRIEF AN DIE HAMBURGER ZIVILGESELLSCHAFT

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, 11. August 2020

Wie wir heute Abend erfahren mussten, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das lange verschleppte Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall unseres Bruders Tonou-Mbobda ohne Erhebung einer Anklage einfach eingestellt.

Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her, dass Bruder Tonou Mbobda im UKE getötet wurde – einem Ort, an dem er während einer psychischen Erkrankung Zuflucht und Heilung suchte. Zum Zeitpunkt des Angriffs saß er ruhig auf einer Bank, zum Zeitpunkt des Angriffs war er weder bewaffnet noch gewalttätig. Wir glauben, dass Bruder Tonou Mbobda, wenn er weiß gewesen wäre, anders behandelt worden und heute noch am Leben sein könnte.

Wie konnte Bruder Tonou-Mbobda im UKE sterben? Wir müssen die Wahrheit erfahren.

Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her und die Fragen der Familie, warum der Sohn, Bruder und Cousin William Tonou-Mbobda getötet wurde, sind immer noch unbeantwortet. Das ist ein anhaltendes Trauma. Gleichzeitig aber ist es wiederkehrende Realität tagtäglicher Erfahrung von rassistischer Brutalität und Verachtung für das Leben Schwarzer Menschen in Deutschland, dass diese immer wieder offensichtlich straffrei getötet werden dürfen. Die unfassbare Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Angesicht der aktuellen weltweiten Massenproteste der #BlackLivesMatter-Bewegung auch hier in Deutschland und auch hier in Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht der trauernden Familie, unserer Black Community hier in Hamburg und weltweit. Sie zeigt einmal mehr eindrücklich, wie berechtigt und notwendig diese Massenproteste sind und bleiben, weil Schwarze Leben auch hier in Deutschland weder zählen, noch einer angemessenen Strafverfolgung würdig erscheinen!

Institutioneller Rassismus und strukturelle Gewalt sind in allen öffentlichen Institutionen so tief verwurzelt, dass selbst in einem führenden Universitätskrankenhaus wie dem UKE ein Schwarzer Patient einfach so und ohne strafrechtliche Konsequenzen getötet werden darf. Wenn die Männer des Sicherheitsdienstes und das Pflegepersonal die damalige Situation im Einklang mit geltenden Richtlinien (insbesondere der S3-Richtlinie der DGPPN zur Vermeidung von Zwang) und unter vorgeschriebener ärztlicher Aufsicht behandelt hätten, wäre Bruder Tonou-Mbobda heute vielleicht noch am Leben.

Die Vertuschungen und Ausreden, die Verschleppung und anhaltende Straffreiheit im Fall Tonou-Mbobda erinnern uns an die vielen Fälle von Oury Jalloh bis Mareame N´deye Sarr in Deutschland, Adama Traoré und Wissam El Yamni in Frankreich, Rocky Bennett und Stephen Lawrence im Großbritannien und viele andere mehr. All diese schrecklichen Vorfälle sind Belege für strukturellen Rassismus und seine systematische Leugnung.  

Unsere Geduld ist am Ende. Genug ist Genug!

Wir fordern Gerechtigkeit, Verantwortung und Rechenschaftspflicht in allen Belangen

Inoffizielle Entschuldigungen und geheuchelte Anteilnahme haben schon vor der unsägliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht ausgereicht. Die Institutionen müssen Verantwortung übernehmen und mit jener Last, die wir Schwarzen so lange er- und mittragen müssen, endlich angemessen umgehen. Stattdessen werden sie sich nun bestätigt fühlen in ihrer menschenverachtenden Einschätzung „Alles richtig gemacht“ zu haben, wenn sie einen Schwarzer Menschen getötet haben. Wir sind es leid, aus Menschenverachtung sterben zu müssen. Wir sind es leid, dass Strafverfolgung systematisch unterbunden wird. Wir sind es leid, dass genau dadurch nichts geändert wird. Wir sind es leid, dass Weiße Angestellte und Polizisten ungestraft töten dürfen.

Bruder Tonou-Mbobda‘s Tod darf nicht straffrei bleiben!

Sein Leben darf nicht wegen des Machtmissbrauchs einiger Verantwortlicher entwertet werden.

Wir werden uns nicht zum Schweigen bringen lassen und wir sind nicht allein. Die ganze Welt wird von diesem Fall erfahren und sehen, wie ignorant damit umgegangen wird. Wir sind solidarisch mit der Familie, die diese Folter des Wartens nun noch länger ertragen muss und wir verurteilen die Staatsanwaltschaft Hamburg für die unverantwortliche Einstellung der Strafverfolgung ohne gerichtliche Beweiserhebung.

Wir fordern Gerechtigkeit!

Es ist an der Zeit, das ungestrafte Töten von Schwarzen Menschen endlich zu beenden

Es ist an der Zeit, Bruder Tonou Mbobda Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ohne die Anerkennung und Einordnung der ganzen Wahrheit, kann es keine Gerechtigkeit geben!

Wir fordern die Hamburger Bürgerschaft und Zivilgesellschaft zum Handeln auf:

– Fordern Sie gemeinsam mit uns eine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft im Fall Tonou-Mbobda ein!

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für die Einrichtung eines unabhängigen, von der Zivilgesellschaft getragenen Ausschusses zur Untersuchung aller Handlungen und Unterlassungen, die zum gewaltsamen Tod von Bruder Tonou-Mbobda geführt haben.

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für ein Verbot von potentiell tödlich endenden Zwangsfixierungen in Bauchlage in der Psychiatrie sowie in der Polizeipraxis und bei Sicherheitsdiensten.

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für mehr und angemessenere Schulungen zu Deeskalation und gewaltfreien Interventionen für Polizeibeamte und städtisches Sicherheitspersonal mit der gesetzlichen Berechtigung zur Anwendung von sogenanntem einfachem(!) Zwang.

Wir rufen Sie dazu auf, die wichtige Arbeit zu leisten und unseren Communities zuzuhören!

Wir rufen Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, damit der Schutz und die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt stehen und rassistisches Profiling und alle Fälle rassistischer Brutalität effektiv unterbunden werden können.

Der Tod von Bruder Tonou Mbobda ist ein Symbol für ein System, das sich endlich ändern muss!

Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie Tonou-Mbobda. Wir stehen ihnen in ihrem Kampf für Gerechtigkeit an ihrer Seite.

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

Kontakt: black_community_hamburg@riseup.net

Sister Oloruntoyin – mobil: +49157-85508102

Brother Mwayemudza – mobil: +49176-99621504