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Statement Mouhamed Lamin Dramé

Mouhamed Lamin Dramé

– tortured with tear gas and Taser then shot to death by Dortmund police

The 16-year-old Mouhamed Lamin Dramé was an unaccompanied refugee from Senegal and on August 8, 2022 in such an extraordinary crisis situation, that he threatened to harm or even kill himself. At that time, he was in an inpatient placement in a youth residential group of the St. Elisabeth Youth Welfare Service at St. Antonius Church in Dortmund Nordstadt. A short time before, he had been treated at his own request for mental problems in a psychiatric clinic and expressed his suicidal intentions both to his caregivers and to the police officers called. He understood little or no German. His mother tongues were Wolof and French.

So we ask ourselves: How and in which language did the police actually communicate to calm him down in order to prevent suicide?

Mouhamed died in a hail of bullets from a submachine gun. The horror of the taking of such a young life should be dominating national headlines, yet, much of the reaction seems to be a “debate” or justification about the use of deadly force given that Mouhamed was holding a knife.

We condemn the general media narrative which distorts the course of events as if the police officers „had“ to shoot Mouhamed as a last resort, because the use of irritant spray gas and Tasers had „failed to calm him down“.

Why did the team of responders in a suicidal crisis not include mental health professionals or why did the police officers not wait for medical professionals to take adequate care but intervened excessively violent in the first step, unprofessionally escalating an already existing crisis situation?

How can police officers seriously „try“ to „prevent“ a suicide by means of a chemical warfare agent („tear gas“) and an electric pulse weapon (Taser)?

What are the competencies of police officers who are primarily called to deal with patients in psychologically critical situations? Is so called administrative assistance a license to violently intervene or moreover a license to kill?

Every medical doctor* would be held accountable for wrongful fatal treatments of patients – police officers, however, have an unconditional license to harm and kill, sanctioned by the state authorities and politicians as well as media made public opinion, without regard to their lack of competence and expertise or any accountability. While „speculations“ about known facts are morally and legally „forbidden“, the prejudiced and immediate construction of „self-defense situations“ is a routine normality in the public media discourse of police killings and its juridical persecution.

However, the use of violence against children, adolescents and people in need of protection is always an inhuman problem and can never and under no circumstances be assumed a goal-oriented „solution“!

Countless cases of police violence, race-related aggression and extralegal killings of vulnerable people by police officers, who have insufficient training/expertise in handling psychological crisis situations, are an unfortunately all too familiar phenomenon – yet learning processes or even error culture in the authorities are nowhere to be recognized. Rather the contrary is the status quo: impunity by all means providable.

As we grieve the loss of Mouhamed, we share in the grief, pain, rage, and sorrow of the recent killings of

August 2nd – a 23 year old Black man from Somalia was executed by a shot in his head in the early morning hours by police in Frankfurt

August 3rd – 48 year old Jozef Berditchevski, a street musician of Russian nationality was killed in his flat by 2 Köln civil police officers

August 7th – a 39 year old man in an obviously psychotic state of mind was killed by the police in Recklinghausen.

We also mourn the past killings of

Kamal Ibrahim – shot dead on October 3, 2021 by Stade police – 3 shots fired

Omar K. – shot on May 28, 2021 by Hamburg police – 7 shots fired

Mohamed Idrissi – shot on June 18, 2020 by Bremen police – 2 shots fired

Aman Alizada – shot on August 17, 2019 by Stade police – 5 shots

Adel B. – shot dead on June 18, 2019 by Essen police – 1 shot (through a door)

Matiullah Jabarkhil – shot dead by Fulda police on April 13, 2018 – 12 shots fired.

This list explicitly does not mean that German police officers do not shoot or otherwise kill White people in psychological crisis situations – but it illustrates that the inappropriate and counterproductive execution of vulnerable Black and People of Colour in crisis situations by police has no legal or institutional consequences.

Not a single one of these cases resulted in criminal charges or even officer discipline. Accountability is needed to deter future use of force and build community trust

We do understand all these cases as instances of racial health inequality and race-related brutality which is deeply rooted in institutional and systemic oppression.

We understand the historical context and condemn the systemic legalization of the dehumanization of Black lives in German Laws, German Administration, Media and societal practices.

 

We will not allow the death of 16year old Mouhamed Lamin Dramé to be in vain.

His killing is a sober reminder of the need, once again, to fight for the value of Black life in this country where a Black child in a mental crisis can be assassinated in impunity.

 

The BLACK COMMUNITY COALITION Of JUSTICE & SELF-DEFENCE calls on all courageous civil society initiatives and organisations to act swiftly and thoroughly to investigate and clarify the murder of Mouhamed as to bring justice for his grieving family.

Formally we demand thorough and comprehensive procedures by the German state of law well aware of our lived experiences of legal bias and cover up in all such cases ever since.

TOUCH ONE  –  TOUCH ALL

Online-Infoveranstaltung Oury Jalloh 26. November 2021

Infoveranstaltung zum aktuellen Stand & Demo-Mobilisation zum 7. Januar 2022

 
Gemeinsame Infoveranstaltung der BLACK COMMUNITY Coalition for Justice & Self-Defence mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
 
Zoom-Online-Veranstaltung:
 
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/) hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann:
 

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt

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Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert, ermordet und verbrannt!

EN – PDF_Oury Jalloh was tortured, murdered and burned to death by German police officers!

DE – PDF_Oury Jalloh wurde von deutschen Polizisten gefoltert ermordet und verbrannt!

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeirevieres am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und damit wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann.

Nach fast 17 Jahren ist damit nun endgültig wissenschaftlich bewiesen, dass die Täter-Opfer-Umkehr der sog. „Selbstentzündungshypothese“ von Polizei, Justiz und Politik eine haltlose Verschwörungstheorie war und ist. Kein tatsächliches Beweismittel sprach jemals direkt dafür, aber viele direkt und indirekt dagegen. Ihre offenkundige Funktion bestand darin, die Täter*innen zu schützen und der Familie, den Angehörigen und Freund*innen, aber auch der Öffentlichkeit die Wahrheit über einen Mord vorzuenthalten. Die bis heute faktisch unbelegte Feuerlegung durch Oury Jalloh selbst ist eine nachweisliche Vorfestlegung der Ermittlungsbehörden, ohne die ihre Unterlassungen, Manipulationen und Vertuschungen in den bisherigen Ermittlungsverfahren im Fall überhaupt erst einen „Sinn“ ergeben. So waren es nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte, die alle wesentlichen und heute bekannten Fakten des Falles ermittelt haben, sondern das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die diese Fakten in 5 unabhängigen Gutachten und gemeinsam mit den Rechtsanwält*innen der Familie offengelegt und nachgewiesen hat.

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Pressekonferenz zum 2. Jahrestag der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda am UKE

TONOU MBOBDA :

Pressekonferenz | 26.04.2021 | Hamburg

Am 21. April 2019 wurde Bruder Tonou Mbobda durch 3 Sicherheitsmitarbeiter vor der Klinik für Psychiatrie zu Tode fixiert. Eine Reanimation nach seinem lage- und gewaltbedingten Kreislaufzusammenbruch zog sich über 60min hin. Die darauf folgende intensivmedizinische maschinelle Beatmung blieb erfolglos und wurde am 26.04.2019 nach der Feststellung des Hirntodes beendet.

Bei der Aufnahmeuntersuchung am 16.04.2019 wurde ein pathologisches EKG aufgezeichnet und ein deutlich erniedrigter Kaliumwert in einer Blutprobe festgestellt – beides wurde weder beachtet, noch weiter abgeklärt oder gar behandelt. Stattdessen wurden Medikamente angeordnet, die ein bekanntes Risiko für Nebenwirkungen auf das Herz und den Herzrhythmus haben.

Der Angriff der Securitys erfolgte ohne Rechtsgrundlage und ohne ärztliche Aufsicht. Die angewendete Fixierung in Bauchlage widersprach der S3-Leitlinie der DGPPN, nach der genau diese Fixierung in Bauchlage ausdrücklich zu vermeiden ist

Anlässlich des 2. Jahrestages der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda vor der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg hat die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense die Rechtsbeistände der Familie Mbobda – RÄ Gabriele Heinecke und RA Dr. Schneider-Addae-Mensah – gemeinsam mit Marianne Balle´ Moudoumbou von PAWLO (Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation) und Tahir Della von der ISD (Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) zu einer Pressekonferenz eingeladen, um über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften, das Klageerzwingungsverfahren, institutionellen Rassismus und dessen systematische Erscheinungsformen zu sprechen.

Wir dokumentieren hier sowohl das Video der gesamten PK, als auch die einzelnen Beiträge darunter.

Pressekonferenz TONOU MBOBDA | 26.04.2021:

Die Einzelbeiträge:

  • RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertritt die Mutter von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der skandalösen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert er seine juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • RÄ Gabriele Heinecke

RÄ Gabriele Heinecke vertritt die Schwester von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der fragwürdigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert sie ihre juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:

  • Brother Mwayemudza – BCCJSD

Bruder Mwayemudza von unserer Black Community Coalition for Justice & Self-Defense analysiert den institutionellen Rassismus am verantwortlichen UKE und dessen Reproduktion und Bestätigung durch die Staatsanwaltschaften Hamburgs und den Wissenschaftsausschuss des Hamburger Senats:

  • Sista Marianne Ballé Moudoumbou – PAWLO

Sista Moudoumbou von der Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation (https://pawlo.org/) erinnert daran, dass die Tötung kein Einzelfall ist, weil immer wieder Schwarze Menschen und darunter auch Schwarze Frauen umgebracht werden. Die Tötungen werden regelmäßig nicht angemessen rechtsstaatlich verfolgt oder nachvollziehbar aufgeklärt. Deutschland wird seit Jahrzehnten international wegen seines institutionellen Rassismus und Racial Profilings angeprangert – unternimmt aber nichts dagegen:

  • Brother Tahir Della – ISD & DiC

Bruder Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (https://isdonline.de/) und der Kampagne Death in Custody (https://deathincustody.noblogs.org/) berichtet über systemischen Rassismus und Verhinderung von Strafverfolgung in den über 150 Todesfällen, die die Kampagne Death in Custody bisher zusammengetragen hat. Polizei und Justiz unterliegen demnach einem institutionalisierten Rassismus, der allderdings systematisch verleugnet wird:

 

TONOU MBOBDA – DAS WAR MORD!

No Justice – No Peace!

Touch One – Touch ALL!

 

Justice for Mbobda – Aufklärung | Anklage | Gerechtigkeit

Hamburg, den 19.04.2021

Klageerzwingungsverfahren im Fall Tonou Mbobda

Rechtsbeugung und Täter-Opfer-Umkehr durch eine institutionell rassistische Justiz

Die Argumentationslinien der Hamburger Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungen im Fall des gewaltsam getöteten Studenten Bruder Tonou Mbobda zeigen ein auffällig hohes Maß an zwanghaft konstruierter Kriminalisierung gegen einen Schwarzen Psychiatriepatienten, dessen besondere Menschen- und Patientenrechte offenkundig verletzt wurden. Stattdessen stellen sie subjektive Mutmaßungen auf der Grundlage der Schutzbehauptungen der gewalttätig handelnden Personen an, um die unverantwortliche Anordnung und tödliche Anwendung von Gewalt ohne jede Rechtsgrundlage juristisch zu rechtfertigen.

PDF_2021-04-19_Klageerzwingungsverfahren-im-Fall-Tonou-Mbobda

Die Einstellungsverfügung des zuständigen Staatsanwalts Lars Mahnke im Fall des Studenten und Psychiatriepatienten Bruder Tonou Mbobda, der am 21.4.2019 im Universitätsklinikum Eppendorf von 3 Sicherheitsleuten angegriffen und zu Tode fixiert wurde, bescheinigt den Tätern nicht nur ein angeblich berechtigtes Notwehrrecht, sondern auch noch eine weit darüber hinausgehende „lebensrettende Absicht“ bei ihrer Tötung. Für ein körperliches Eingreifen oder gar Zwangsmaßnahmen gab es zum Tatzeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, sofort auf die Station zurückzukehren, wobei einer der 3 Securities ihn von hinten an der Schulter packte. Staatsanwalt Mahnke fasst diese Umstellung und den körperlichen Eingriff nur anhand der Aussagen der direkt beteiligten UKE-Mitarbeiter*innen zusammen. Damit spricht er dem ohne Rechtsgrundlage angegriffenen und brutalisierten Patienten das Recht auf körperliche Verteidigung grundsätzlich ab und konstruiert dann in Umkehrung der Kausalreihenfolge ein angebliches „Notwehrrecht“ für die Sicherheitsleute, die mit ihrer unangemessenen Gewalt eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben.

Staatsanwalt Mahnke setzt dieses Muster der einseitigen Schuldzuweisung an das Schwarze Opfer weiter fort, indem er sich auf rassistische Stereotypen von Bruder Tonou Mbobda als dem „aggressiven“ (großen-starken-gefährlichen-schwarzen?) Patienten zurückgreift, der die 3 „hilfsbereiten“ Männer mit sich „umgerissen“ habe. Die potenziell tödliche und laut S3-Leitlinie der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) „Prävention von Zwang: Prävention und Therapie von aggressivem Verhalten bei Erwachsenen“ (2018) strikt zu vermeidende Fixierung in Bauchlage ist für die Staatsanwaltschaft ebenso „irrelevant“ wie die fahrlässige Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch das Unterlassen einer fachärztlichen Herzdiagnostik bei pathologischem Aufnahme-EKG. Dabei hätte die erst nach dem Tod festgestellte schwere Herzerkrankung des Patienten bereits mehrfach erkannt werden können bzw. müssen. Die unterlassene Behandlung eines in den Laboruntersuchungen auffälligen Kaliummangels, der zusätzliche Risiken für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen hervorrufen kann und die fehlende ärztliche Überwachung und Anleitung bei der selbst ärztlich angeordneten Zwangsmaßnahme sind weitere einfach übergangene Sorgfaltspflichtverletzungen, die die Hamburger Staatsanwaltschaften systematisch ausblenden. Stattdessen wird auch hier der getötete Patient wieder „selbst schuldig“ gesprochen an seinem eigenen Tod: seine unerkannte Herzerkrankung wird zur „Ursache“ erklärt.

Die Bestätigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft durch Ablehnung der Beschwerde der Familie erkennt deren Argumentationen zur fehlenden Rechtsgrundlage, zur fehlenden medizinischen Versorgung und Überwachung sowie zur kausal tödlichen Gewaltanwendung seitens des Sicherheitsdienstes erneut nicht an und ergänzt die zynische „Rechtfertigung“ der Tötung zusätzlich noch durch die Konstruktion, dass der Patient ja sogar „festgehalten werden musste“, da er sonst nach dem „Verlassen des Krankenhausgeländes“ ggf. durch einen „Verkehrsunfall“ bei möglicherweise „unvorsichtigem Überqueren einer Fahrbahn“ hätte gefährdet werden können. Dass es hierfür überhaupt gar keine tatsächlichen Anhaltspunkte gab, verdeutlicht die interessensgeleitete Willkür dieser juristischen Strafvereitelung. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann konstatiert in Anlehnung an die bereits von Staatsanwalt Mahnke konstruierte „Lagerzeugen“-Theorie – wonach alle Patienten, die zu unmittelbaren Zeugen der Tötung wurden, der sie behandelnden Klinik „feindlich gesinnt“ oder zumindest „befangen“ wären – zwar einerseits einen Mangel an „wirklich neutralen Zeugen“, geht andererseits aber dennoch davon aus, „… dass der Geschädigte unkontrolliert und wahnhaft aggressiv um sich schlug und damit eine Gefahr für sich und andere darstellte“. Deshalb müsse seine Tötung letztlich straffrei bleiben. Dr. Ogiermann wertet die Umzingelung und den Schultergriff durch den Wachmann nicht als situativen Anlass für die Reaktion des Patienten, die erst dadurch im Tatablauf erfolgte. So kann sie dann Bruder Tonou Mbobda ohne Berücksichtigung seines besonders schützenswerten Patientenstatus ungehemmt als „Aggressor“ darstellen und damit seine Tötung rechtfertigen.

Dass bei den Ermittlungen insbesondere die unterlassene Diagnostik  und Therapie vorhandener schwerwiegender Risikofaktoren, aber auch die fehlende ärztliche Überwachung einer vorhersehbaren sowie beabsichtigten Gewaltanwendung unter Verstoß gegen die S3-Leitlinie nicht beachtet wurde, ist vor dem Hintergrund der „Schlussargumentation“ mit einer vermeintlichen „Unschuldsvermutung“ zur Verhinderung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung der Rechtsbeugung im Sinne einer Strafvereitelung verdächtig.  Trotz aller für den fatalen Ausgang besonders relevanten Faktoren davon auszugehen, dass nach einer ordnungsgemäßen und umfassenden richterlichen Beweiserhebung und -bewertung keine „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ bestehen könne, ist nicht nur eine Unterschlagung von Beweismitteln, sondern eine besonders perfide Form der vorausgreifenden Amtsanmaßung. Dieses Verhalten untergräbt nicht nur das Recht der Familie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sondern verhindert grundsätzlich die tatsächliche Beurteilung aller relevanten Tatbestände der Verantwortung, von einer (nicht strafbefreienden) Unkenntnis über klar vermeidbare Irrtümer bis hin zu Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder zugrundeliegenden impliziten oder expliziten Handlungsmotiven gegenüber einem Schwarzen Psychiatriepatienten.

Die gezielte Stigmatisierung des Getöteten als „wahnhaften Aggressor“, vor dem „alle und auch er vor sich selbst“ mit allen Mitteln und unter allen Umständen „geschützt“ werden müssen, bildet die Grundlage für die Straffreiheit aller Verantwortlichen. Die besonderen Schutzrechte des getöteten Patienten wurden systematisch ignoriert, um das Recht zu töten zu legalisieren. Diese klassische und menschenverachtende Täter-Opfer-Umkehrung ermöglicht die Aufrechterhaltung des Status quo einer gewalttätigen Psychiatrie, die immer wieder tötet. Um den „Ruf der Institution“ zu schützen, die eigentlich zu sorgfältiger Diagnostik und Therapie sowie zur Wahrung der Interessen der Patienten verpflichtet ist, wird die „Schuld“ am Tod vollständig dem Patienten selbst zugeschrieben und die Institution in die „Unschuld“ vermeintlicher Unwissenheit gehüllt. Die Institution UKE wird von der Staatsanwaltschaft selbst mit der forensischen Untersuchung beauftragt und damit zusätzlich darin unterstützt, die zentralen Fragen gar nicht erst zu stellen. Während sich das UKE sozusagen selbst „untersucht“, fühlt sich die Staatsanwaltschaft auf der Basis einseitig eingeschränkter und suggestiver „Ermittlungen“ zum Richtertum berufen. Damit werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien willfährig außer Kraft gesetzt und der bereits vor und während der Tötungshandlung praktizierte institutionelle Rassismus seitens des UKE durch eine rassistisch stigmatisierende Justiz „reingewaschen“ und strukturell „begründet“.

Analytisch gesehen kann institutioneller Rassismus als all jene rassistischen Einstellungen definiert werden, die in den Traditionen, Überzeugungen, Meinungen und Mythen einer ethnischen Gruppe zu finden sind und sich fest in deren kulturelles Denken eingeschrieben haben, weil sie historisch so lange praktiziert und perpetuiert wurden, dass sie als allgemeine Tatsachen akzeptiert oder als „normale“ Verhaltenspraktiken verstanden werden. Diese Rassismen gehen somit von den Institutionen der Gesellschaft aus, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik, und sind unabhängig davon, ob die Akteure innerhalb ihrer Institutionen absichtlich rassistisch sind oder nicht. In der Folge werden Rechte, Leistungen und oder qualitative Standards verweigert oder eingeschränkt und damit der Menschenwert anderer ethnischer Gruppen abgewertet, kriminalisiert oder dämonisiert. Und genau das ist hier im Fall von Bruder Tonou Mbobda lehrbuchmäßig geschehen. Immer wieder werden Menschen in Psychiatrien oder von der Polizei zu Tode fixiert und immer wieder werden solche gewaltsame und extralegale Tötungen durch Staatsanwaltschaften für „rechtmäßig“ erklärt. Die lange schon bekannten und lebensbedrohlichen Mechanismen des sog. lagebedingten Erstickungstodes werden dabei durch ebenso unsinnige wie unwissenschaftliche Behauptungen einfach vom Tisch gewischt – bis der nächste Mensch wieder genauso umgebracht wird, weil nichts gelernt wurde und man halt die routinierten Gewaltpraktiken unbedingt bleiben will.

Bruder Tonou Mbobda erfüllte fast alle so genannten „Risikofaktoren“ für den lagebedingten Erstickungstod, der aus medizinischer Sicht keine rein äußere Erstickung ist, sondern in einem Teufelskreis aus erhöhtem Sauerstoffbedarf (Aufregung und Anstrengung) und gleichzeitig verringerter Möglichkeit zur Sauerstoffaufnahme durch von außen induzierter Einengung der Atemwege (z.B. durch Reizgas) und/oder Behinderung der Atmungsbeweglichkeit durch Bauchlage, Fixierung der Arme auf dem Rücken und zusätzlicher Gewichtsbelastung durch Sitzen oder Knien auf dem Rücken entsteht und bei dann zunehmender Kompression des Brustkorbes zu Herzüberlastung und Kreislaufstillstand führen kann:

  • Er war männlich (eher kräftig),
  • er hatte einen erhöhten Body-Mass-Index (vermeintlich stark),
  • er war ein Psychiatriepatient (angeblich aggressiv und unberechenbar),
  • er war schwarz (mutmaßlich schmerzunempfindlich und simulierend) und
  • er hatte eine (fahrlässig nicht diagnostizierte) Herzerkrankung.

Fast alle diese „Risikofaktoren“ wirken nicht aus sich selbst heraus oder aus dem eigenen Körper, sondern führen mittelbar zu impliziten Überreaktionen der Anwender*innen tödlicher Gewalt sowie zu einem verminderten Bewusstsein für lebensbedrohliche Warnzeichen oder die Hilferufe eines sterbenden Opfers. Und der eine letzte Faktor einer Herzerkrankung kann bei unbekannten Patient*innen generell nie ausgeschlossen werden und ist bei psychiatrischen Patient*innen überdurchschnittlich häufig. Und dass eine schwarze Hautfarbe ein „Risikofaktor“ für das Sterben an einer Erstickungslage ist, ist nicht „genetisch“, sondern schlicht rassistisch.

Dass die berechtigten Fragen der Familie und unserer Gemeinschaft nach den Gründen für den Tod und der Verantwortung dafür durch die verfassungsmäßige Verweigerung wirklich zielgerichteter Ermittlungen nun einfach unbeantwortet und folgenlos bleiben sollen, ist nur die eine Seite der systemischen Medaille. Auf der anderen Seite steht der mindestens ebenso berechtigte Wunsch der Betroffenen und ihrer Hinterbliebenen, dass ein solch ungerechtfertigter Todesfall zumindest zu entsprechenden Veränderungen in den Abläufen und Praktiken der verantwortlichen Institutionen führt, damit eine Wiederholung einer solchen Tragödie für weitere Patienten und deren Angehörige möglichst vermieden werden kann. Aber auch dieser Wunsch wird durch die Verhinderung einer angemessenen und umfassenden juristischen Aufarbeitung zynisch verweigert. Offenbar soll es nach dem Willen der deutschen Institutionen und Behörden systematisch und regelmäßig genau so weitergehen wie bisher – zumindest verantwortungslose Tötungen sollen straffrei bleiben.

Wir als Black Community Coalition for Justice & Self-Defense und in der Black Community Hamburg nehmen das nicht mehr einfach nur so hin! Antischwarzer Rassismus am UKE und in Hamburg hat eine kontinuierliche Tradition, der wir uns organisiert entgegenstellen werden. Psychische Krankheiten sollten kein Todesurteil sein. Schwarzsein sollte kein Todesurteil sein. Wir werden den institutionell gewobenen Mantel des Schweigens zerreißen, die Verantwortlichen beim Namen nennen und eine Gerechtigkeit einfordern, die ihren Namen auch verdient – denn diese muss auch eine Anerkennung und Beendigung der rassistischen und immer wieder tödlichen Praktiken beinhalten.

Und das werden wir allen dazu notwendigen Mitteln tun: By all means necessary!

Verantwortung heißt Veränderung!

Genug ist genug!

#JusticeForMbobda

#TouchOne – #TouchALL

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

BLACK COMMUNITY Hamburg

Mitzeichner*innen:

ARRiVATi

ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.

AKONDA – Eine Welt Cafe

Tschoobe´ for Freedom

ASUIHA – African Survival in Hamburg

ALAFIA – Afrika Festival

Black Media Group Germany

CECAM e.V.

African Heritage

Lessan e.V.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist ein unglaublicher Justizskandal

OFFENER BRIEF AN DIE HAMBURGER ZIVILGESELLSCHAFT

BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE

Hamburg, 11. August 2020

Wie wir heute Abend erfahren mussten, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das lange verschleppte Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall unseres Bruders Tonou-Mbobda ohne Erhebung einer Anklage einfach eingestellt.

Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her, dass Bruder Tonou Mbobda im UKE getötet wurde – einem Ort, an dem er während einer psychischen Erkrankung Zuflucht und Heilung suchte. Zum Zeitpunkt des Angriffs saß er ruhig auf einer Bank, zum Zeitpunkt des Angriffs war er weder bewaffnet noch gewalttätig. Wir glauben, dass Bruder Tonou Mbobda, wenn er weiß gewesen wäre, anders behandelt worden und heute noch am Leben sein könnte.

Wie konnte Bruder Tonou-Mbobda im UKE sterben? Wir müssen die Wahrheit erfahren.

Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her und die Fragen der Familie, warum der Sohn, Bruder und Cousin William Tonou-Mbobda getötet wurde, sind immer noch unbeantwortet. Das ist ein anhaltendes Trauma. Gleichzeitig aber ist es wiederkehrende Realität tagtäglicher Erfahrung von rassistischer Brutalität und Verachtung für das Leben Schwarzer Menschen in Deutschland, dass diese immer wieder offensichtlich straffrei getötet werden dürfen. Die unfassbare Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Angesicht der aktuellen weltweiten Massenproteste der #BlackLivesMatter-Bewegung auch hier in Deutschland und auch hier in Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht der trauernden Familie, unserer Black Community hier in Hamburg und weltweit. Sie zeigt einmal mehr eindrücklich, wie berechtigt und notwendig diese Massenproteste sind und bleiben, weil Schwarze Leben auch hier in Deutschland weder zählen, noch einer angemessenen Strafverfolgung würdig erscheinen!

Institutioneller Rassismus und strukturelle Gewalt sind in allen öffentlichen Institutionen so tief verwurzelt, dass selbst in einem führenden Universitätskrankenhaus wie dem UKE ein Schwarzer Patient einfach so und ohne strafrechtliche Konsequenzen getötet werden darf. Wenn die Männer des Sicherheitsdienstes und das Pflegepersonal die damalige Situation im Einklang mit geltenden Richtlinien (insbesondere der S3-Richtlinie der DGPPN zur Vermeidung von Zwang) und unter vorgeschriebener ärztlicher Aufsicht behandelt hätten, wäre Bruder Tonou-Mbobda heute vielleicht noch am Leben.

Die Vertuschungen und Ausreden, die Verschleppung und anhaltende Straffreiheit im Fall Tonou-Mbobda erinnern uns an die vielen Fälle von Oury Jalloh bis Mareame N´deye Sarr in Deutschland, Adama Traoré und Wissam El Yamni in Frankreich, Rocky Bennett und Stephen Lawrence im Großbritannien und viele andere mehr. All diese schrecklichen Vorfälle sind Belege für strukturellen Rassismus und seine systematische Leugnung.  

Unsere Geduld ist am Ende. Genug ist Genug!

Wir fordern Gerechtigkeit, Verantwortung und Rechenschaftspflicht in allen Belangen

Inoffizielle Entschuldigungen und geheuchelte Anteilnahme haben schon vor der unsägliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht ausgereicht. Die Institutionen müssen Verantwortung übernehmen und mit jener Last, die wir Schwarzen so lange er- und mittragen müssen, endlich angemessen umgehen. Stattdessen werden sie sich nun bestätigt fühlen in ihrer menschenverachtenden Einschätzung „Alles richtig gemacht“ zu haben, wenn sie einen Schwarzer Menschen getötet haben. Wir sind es leid, aus Menschenverachtung sterben zu müssen. Wir sind es leid, dass Strafverfolgung systematisch unterbunden wird. Wir sind es leid, dass genau dadurch nichts geändert wird. Wir sind es leid, dass Weiße Angestellte und Polizisten ungestraft töten dürfen.

Bruder Tonou-Mbobda‘s Tod darf nicht straffrei bleiben!

Sein Leben darf nicht wegen des Machtmissbrauchs einiger Verantwortlicher entwertet werden.

Wir werden uns nicht zum Schweigen bringen lassen und wir sind nicht allein. Die ganze Welt wird von diesem Fall erfahren und sehen, wie ignorant damit umgegangen wird. Wir sind solidarisch mit der Familie, die diese Folter des Wartens nun noch länger ertragen muss und wir verurteilen die Staatsanwaltschaft Hamburg für die unverantwortliche Einstellung der Strafverfolgung ohne gerichtliche Beweiserhebung.

Wir fordern Gerechtigkeit!

Es ist an der Zeit, das ungestrafte Töten von Schwarzen Menschen endlich zu beenden

Es ist an der Zeit, Bruder Tonou Mbobda Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ohne die Anerkennung und Einordnung der ganzen Wahrheit, kann es keine Gerechtigkeit geben!

Wir fordern die Hamburger Bürgerschaft und Zivilgesellschaft zum Handeln auf:

– Fordern Sie gemeinsam mit uns eine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft im Fall Tonou-Mbobda ein!

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für die Einrichtung eines unabhängigen, von der Zivilgesellschaft getragenen Ausschusses zur Untersuchung aller Handlungen und Unterlassungen, die zum gewaltsamen Tod von Bruder Tonou-Mbobda geführt haben.

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für ein Verbot von potentiell tödlich endenden Zwangsfixierungen in Bauchlage in der Psychiatrie sowie in der Polizeipraxis und bei Sicherheitsdiensten.

– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für mehr und angemessenere Schulungen zu Deeskalation und gewaltfreien Interventionen für Polizeibeamte und städtisches Sicherheitspersonal mit der gesetzlichen Berechtigung zur Anwendung von sogenanntem einfachem(!) Zwang.

Wir rufen Sie dazu auf, die wichtige Arbeit zu leisten und unseren Communities zuzuhören!

Wir rufen Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, damit der Schutz und die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt stehen und rassistisches Profiling und alle Fälle rassistischer Brutalität effektiv unterbunden werden können.

Der Tod von Bruder Tonou Mbobda ist ein Symbol für ein System, das sich endlich ändern muss!

Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie Tonou-Mbobda. Wir stehen ihnen in ihrem Kampf für Gerechtigkeit an ihrer Seite.

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

Kontakt: black_community_hamburg@riseup.net

Sister Oloruntoyin – mobil: +49157-85508102

Brother Mwayemudza – mobil: +49176-99621504